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Verteuerung durch Mehrwertsteuerpflicht auf ärztliche Leistungen

Von Rechtsanwalt Thomas Stein
11.11.2011 | Ratgeber - Medizinrecht, Arztrecht | 461 Aufrufe
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Mehrwertsteuerpflicht, Mehrwertsteuer, Gesundheitsleistungen, Beschaffungswelt

Mehrwertsteuerpflicht für Gesundheitsleistungen

Beinah unbemerkt, hat die Europäische Kommission im Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer eine Mehrwertsteuerpflicht für Gesundheitsleistungen vorgesehen. Derzeit sind diese Leistungen gemäß Artikel 132 Abs. 1 b, c der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. 

Während die Akteure der deutschen Gesundheitswirtschaft eine Mehrwertsteuerpflicht auf Gesundheitsleistungen wegen des dann möglichen Vorsteuerabzugs begrüßen (www.spectaris.de/uploads/tx_ewscontent_pi1/110516_Stellungnahme_EU_02.pdf), verteuert sich die Gesundheitsleistung für den  Endkunden „Patient“ ganz erheblich. Eine Kompensation ist nur über eine weitere Erhöhung des Krankenkassenbeitrags oder die Abschöpfung von Effizienzgewinnen in der ärztlichen Versorgung möglich. 

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Thomas Stein
Jena
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Da stellt sich die Frage, ob die Europäische Union deutschen Patienten/Innen mit einer Mehrwertsteuerpflicht überhaupt beglücken darf?   

Der dafür notwendige Kompetenztitel liegt nicht vor. Allerdings könnte die Europäische Union indirekt über die Dienstleistungsrichtlinie und dem dazu gehörigen Versorgungsmarkt Gesundheit eine Kompetenz für sich ableiten; sozusagen als Derivat der Dienstleistungsrichtlinie.    

Was hat die Europäische Kommission für Vorteile von der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen? 

Die der Europäische Union von den einzelnen Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel werden über einen Anteil an der Mehrwertsteuer berechnet. An einem höheren Mehrwertsteueraufkommen in Deutschland durch Einbezug der Gesundheitsleistungen partizipiert die Europäische Union daher unmittelbar. 

Eine Verteuerung von Gesundheitsleistungen durch eine Mehrwertsteuerpflicht könnte zur einer Veränderung der Beschaffungswelt bei Gesundheitsleistungen bis hin zum Schnäppchenmarkt führen. Als Substrat bleibt dann die Einsparung bei der Beschaffung von Gesundheitsleistungen aber nicht mehr die medizinische Versorgung. Dazu passt es, dass das Grünbuch Vergaberecht Änderung vorsieht, die eine europaweite Ausschreibung der (deutschen) vertragsärztlichen Versorgung vorsieht.   

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