Verteidigungsstrategien im Sexualstrafrecht

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Beim Vorwurf einer Sexualstraftat gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Verteidigung. Welche richtig ist, muss mit dem Mandanten erarbeitet werden.

Die Verteidigung von Mandanten im Bereich des Sexualstrafrechts ist eine herausfordernde Tätigkeit für den Rechtsanwalt. Die Verfahren sind gekennzeichnet von kochenden Emotionen, Vorverurteilungen in der Presse und hoch professionell arbeitenden Ermittlungsbehörden. Für den zu verteidigenden Mandanten steht regelmäßig die gesamte Existenz auf dem Spiel. Bereits zu Beginn drohen einschneidende Ermittlungshandlungen wie Hausdurchsuchungen. Schnell kommt es auch zu einem Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr, welcher durchaus schwer auf der Welt zu schaffen ist.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten, mit einem solchen Verfahren umzugehen: die konfrontative oder die konsensuale Verteidigung.

Alexandra Braun
Partner
seit 2010
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Deutschhausstraße 32
35037 Marburg
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Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht

1) Konfrontative Verteidigung

Sofern die Vorwürfe von dem Mandanten bestritten werden, ist eine konfrontative Verteidigung angesagt. Es wird um den Freispruch gekämpft und zwar mit allen Mitteln der Strafprozessordnung. Dies kann bedeuten, dass den – meist weiblichen – Zeugen unangenehme Fragen gestellt werden müssen und dass Beweisanträge gestellt werden müssen.

Die Verteidigung beginnt schon im Ermittlungsverfahren. Die Zeugenaussagen müssen untersucht und bewertet werden, unter Umständen wird ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt werden. In meiner Tätigkeit ist schon die ein oder andere Beschuldigung von der Staatsanwaltschaft zunächst als „total glaubwürdig“ bewertet wurden und am Ende des Ermittlungsverfahrens musste das Verfahren eingestellt werden oder die erhobenen Anklage wurde vom Gericht nicht zugelassen.

Bei einem Glaubwürdigkeitsgutachten geht es um die Frage, ob die erhobenen Vorwürfe erlebnisfundiert sind. Möglich sind unter Umständen auch falsche Vorwürfe aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Rache.

Keinesfalls sollte man seine Verteidigung selbst in die Hand nehmen, dies kann nur schief gehen. Beauftragen Sie einen Verteidiger, sobald Sie von den Vorwürfen gegen sich Kenntnis haben.

2) Konsensuale Verteidigung

Konsensuale Verteidigung bedeutet meist das Ablegen eines frühzeitigen Geständnisses. Je nach Beweislage wird sich eine Verurteilung manchmal nicht verhindern lassen. In so einem Fall ist es sinnvoll, die erhebliche Strafmilderung, die ein Geständnis mit sich bringt, in Anspruch zu nehmen. Unter Umständen kann so noch eine Bewährungsstrafe erreicht werden, wo im Falle des Schweigens oder des hartnäckigen Bestreitens eine Freiheitsstrafe – also Gefängnis – verhängt worden wäre.

Auch ein Versuch der Wiedergutmachung durch Zahlung eines Schmerzensgeldes und/oder einer Entschuldigung kann zu einer erheblich milderen Strafe führen.

Dem Verteidiger gegenüber die Vorwürfe zuzugeben und sich offenbaren kann einem Mandanten sehr schwer fallen. Dennoch ist Vertrauen gegenüber dem Rechtsanwalt angebracht.

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