Im NS-Kriegsverbrecherprozess gegen den ehemaligen SS-Mann Heinrich B. hat die Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Die Anwälte bezeichneten den Mordprozess in ihrem Plädoyer vor dem Aachener Landgericht am Dienstag als einen Verstoß gegen das Doppelverfolgungsverbot, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Danach darf ein Mensch wegen eines Verbrechens nicht mehrmals vor Gericht gestellt werden.
Wegen der Ermordung von drei holländischen Zivilisten während des Zweiten Weltkriegs war der heute 88 Jahre alte B. schon 1949 in den Niederlanden verurteilt worden, hatte aber aus dem Gefängnis fliehen und sich nach Deutschland absetzen können. Bis zum jetzigen Prozess blieb er unbehelligt. Der heute in einem Altenheim lebende und herzkranke Angeklagte war damals Mitglied des berüchtigten SS-"Sonderkommandos Feldmejer". Die drei Taten zählen zu den mindestens 54 sogenannten "Silbertannen-Morden", die das "Sonderkommando" in Niederlanden verübte. Opfer dieser Verbrechen wurden Niederländer, die von den Nazis als antideutsch gesonnen angesehen wurden.
Für den Fall, dass sich das Gericht nicht für eine Einstellung des Prozesses entscheidet, plädierten die Verteidiger für eine deutlich geringere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte wegen dreifachen Mordes eine lebenslange Gefängnisstrafe beantragt und auf eine "äußerst menschenverachtende Gesinnung" und "brutale Gewaltbereitschaft" des Angeklagten verwiesen. Demgegenüber werteten dessen Anwälte nur zwei der ihm zur Last gelegten Taten als Mord. Die 1944 begangenen Taten sollten wegen der angeblich besonderen Umstände des Falls demnach ausnahmsweise nur mit sieben Jahren Haft geahndet werden, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte.
B. hatte sich in dem Verfahren, das einer der letzten Prozesse gegen einen deutschen NS-Kriegsverbrecher sein dürfte, auf den sogenannten Befehlsnotstand berufen. Damit gestand er die Erschießung der drei Zivilisten zwar ein, berief sich zugleich aber darauf, dass er im Fall einer Ablehnung als Befehlsverweigerer selbst erschossen oder in ein Konzentrationslager eingewiesen worden wäre. Das Urteil wird für den 23. März erwartet.
16. März 2010 - 16.02 Uhr
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