Verteidigung bei Radarkontrolle mit Multanova VR 6F und TRAFFIPAX speedophot

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Der Münchener Rechtsanwalt und Verteidiger Martin Kämpf berichtet im Folgenden über Radarkontrollen mit dem Messgeräten Multanova VR 6F und TRAFFIPAX speedophot sowie die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

I. Messverfahren Multanova VR 6F und TRAFFIPAX speedophot

Martin Kämpf
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Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
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 Bei der Geschwindigkeitsmessung mittels eines Radargeräts (z.B. Multanova VR 6F und TRAFFIPAX speedophot) berechnet sich die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht aus einer Weg-Zeit-Messung. Die gemessene Geschwindigkeit wird vielmehr über die Veränderung eines vom Radarmessgerät geschickten und vom KFZ reflektierten elektromagnetischen Signals – dem Radarstrahl - festgestellt.

II. Mögliche Fehlerquellen und Verteidigungsansätze bei den Messgeräten Multanova VR 6F und TRAFFIPAX speedophot

Ein möglicher Messfehler bei der mit dem Messgeräten Multanova VR 6F und TRAFFIPAX speedophot durchgeführten Radarkontrolle kann sich aus dem Messwinkel ergeben. Die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung ist möglicher Weise nicht verwertbar, wenn entweder das Messgerät in einem „falschen“ Winkel zur Fahrbahn aufgestellt ist oder alternativ das geblitzt dem Fahrzeug „schräg“ fährt.

Auch bei der Radarkontrolle mit den Messgeräten Multanova VR 6F und TRAFFIPAX speedophot ist Voraussetzung für eine wirksame Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung, dass das Messgerät über einen gültigen Eichschein verfügt und der die Geschwindigkeitsmessung durchführende Polizeibeamte die Bedienungsanleitung des Messgerätes (beispielsweise ordnungsgemäße Aufstellung (Winkel und Aufstellhöhe), Kalibrierung, Fertigung eines Testfotos) penibel einhält.

III. Folgen der Geschwindigkeitsüberschreitung

Die jeweiligen Folgen (Geldbuße, Fahrverbot, Punkte in Flensburg) einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind abhängig von der festgestellten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Des Weiteren ist von Relevanz, ob die Geschwindigkeitsmessung innerorts oder außerorts stattfand.

Es können Bußgelder von 15,– EUR bis zu 680,– EUR, Fahrverbote von einem bis zu drei Monaten und bis zu vier Punkte im Verkehrszentralregister verhängt werden.

Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot können bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verstößen erhöht werden.

Verteidiger-Tipp: Auch im Bußgeldverfahren gilt die Devise „weniger ist mehr“. Sie haben ein umfassendes Schweigerecht. Ich empfehle Ihnen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und insbesondere im Anhörungsbogen keinerlei Angaben zur Identität des Fahrers zu machen.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Fon 089/ 22843355
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