Mit der Forderung nach Freisprüchen für die Angeklagten und massiven Attacken auf die Staatsanwaltschaft sind am Donnerstag die ersten Verteidiger-Plädoyers im Mannesmann-Prozess zu Ende gegangen. Als Verteidiger von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sagte der Frankfurter Anwalt Eberhard Kempf, bei den Untreuevorwürfen der Ankläger wegen der Millionenzahlungen bei Mannesmann handele es sich um einen "mit großem Aufwand aufgebauten Popanz". Auch der Anwalt von Ex-Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk, Egon Müller, sagte an die Staatsanwälte gerichtet: "Sie haben Behauptungen aufgestellt, Sie haben sie aber nicht mit Beweisen untermauert." Das Urteil soll am 22. Juli verkündet werden.
Wie die Verteidiger von Ackermann und Funk beantragten auch die Anwälte des Ex-IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel und des früheren Mannesmann-Gesamtsbetriebsratschefs Jürgen Ladberg Freisprüche für ihre Mandanten. Die Anwälte von Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und des ebenfalls angeklagten früheren Direktionsmitarbeiters Dietmar Droste wollen ihre Schlussworte am kommenden Mittwoch halten. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche Haftstrafen für die Angeklagten gefordert, die zum Teil auf Bewährung ausgesetzt werden könnten. Die Beschuldigten dürfen aber auf Freisprüche hoffen, nachdem ihnen die Wirtschaftsstrakammer in einer Zwischenbilanz Ende März kein strafbares Verhalten attestiert hatte.
Ackermann-Anwalt Kempf äußerte sich in seinem Plädoyer überzeugt, die Anklage gegen seinen Mandanten müsse scheitern. In dem Prozess gehe es um die "Kernfrage", welches "der rechtlich anerkannte wirtschaftliche Maßstab für die Vergütung von Managern" sei. Kempf verwies in diesem Zusammenhang auf einen "weiten Spielraum unternehmerischer Entscheidungsfreiheit". Die umstrittenen Prämien und Abfindungen in Gesamthöhe von 57 Millionen Euro hätten "im Unternehmensinteresse" der Mannesmann AG gelegen. Keinesfalls könnten die Obergrenzen für solche Zuwendungen jedoch durch das Strafrecht gezogen werden. Das Strafrecht sei "weder Klempner noch Nothelfer der Gesellschaft"; es könne nicht dazu dienen, "gesellschaftliche Probleme zu lösen. Wer dies dennoch versuche, "der macht Fehler", sagte der Anwalt mit Blick auf die Staatsanwälte.
Kempf war den Anklägern vor, sie hätten in der sechsmonatigen Hauptverhandlung Zeugenaussagen den Beweiswert abgesprochen und Urkunden uminterpretiert: "Auf solche ausgedachten Geschichten können Urteile nicht gestützt werden." Kempf wies zugleich darauf hin, dass die These der Käuflickeit von Esser wegen der Zahlung einer millionschweren Anerkennungsprämie im Zuge der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone widerlegt sei. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft diese "totgeborene These" in dem Prozess wiederholt zu reanimieren versucht, sagte der Anwalt.
Auch Zwickels Verteidiger Rainer Hamm vertrat vor Gericht die Auffassung, es sei "allerhöchste Zeit" für einen Freispruch der Angeklagten. Der Fall Mannesmann sei "ungeeignet, mit der Keule der Freiheitsstrafe die Sitten in der Wirtschaft bereinigen zu wollen". Seit der für die Angeklagten günstigen Zwischenbilanz des Gerichts sei der Staatsanwaltschaft "nichts eingefallen", um die Kammer doch noch umstimmen. Vielmehr habe die Anklage weiter versucht, die Begründung für ihre Vorwürfe gleichsam herbeizuzaubern. "Ich habe keine Harry-Potter-Bücher gelesen, aber ähnlich soll es dort auch zugehen", merkte der Verteidiger an.
8. Juli 2004 - 14.44 Uhr
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