Vertagsklausel Kauf Rassekatze

11. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
mahepre
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 32x hilfreich)
Vertagsklausel Kauf Rassekatze

Hab` da mal `ne Frage:
Wenn ich einen Rassekatzer mit Papieren (12 Wochen alt) kaufe und im Vertag steht was davon, dass der Verkäufer vor Kastration des Katers informiert werden muss! und dem Verkäufer vor Kastration ein einmaliges kostenloses Deckrecht des Katers im Umfeld des Käufers zusteht ist dies dann rechtens? (bei Nichteinhaltung Strafandrohung). Ich dachte immer, wenn ich was kaufe ist das meines? Wenn ich nicht irre gilt doch ein Tier rechtlich immer noch als Sache? Ich kann mir doch auch kein Auto kaufen und nach 1 Jahr kommt der Verkäufer und möchte es für 2 Wochen mal haben, oder? Vielleicht ennt ja jemand die gesetzlichen Grundlagen für solche Klauseln? Was kann passieren, wenn ich sowas ignoriere? Möchte nicht, dass ein Kater vor Kastration überhaupt deckt (wenn er das kann sollte er eigentlich schon kastriert sein) und schon gar nicht in meiner Wohnung. Danke!

-- Editiert am 11.07.2009 20:00

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Ich dachte immer, wenn ich was kaufe ist das meines?

Das kommt ganz auf den Vertragsinhalt an.

Wenn im Vertrag eine Einschränkung vereinbart wird, ist diese selbstverständlich wirksam.

> Ich kann mir doch auch kein Auto kaufen und nach 1 Jahr kommt der Verkäufer und möchte es für 2 Wochen mal haben, oder?

Wenn im Kaufvertrag vereinbart ist, daß dem VK ein solches Recht zusteht, dann schon.

Es ist ja die Entscheidung des K, ob er einen Kaufvertrag unter diesen Bedingungen abschließen will oder nicht.

Jedenfalls gesteht der Gesetzgeber hier weitgehende Vertragsfreiheit zu.

> Was kann passieren, wenn ich sowas ignoriere?

Dann würde die Vertragsstrafe wirksam werden.

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#2
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Hallo,
unsere Hundezüchterin hat ebenfalls eine solche Klausel in unsere Verträge eingebaut.

Nachdem wir jetzt seit über 10Jahren sehr gut miteinander unterwegs sind .....
erzählte sie uns schon vor mehreren Jahren das diese Verträge vor Gericht leider gar nicht haltbar sind...

Sie "händelt" das auf diese Art damit mit den Tieren kein Missbrauch betrieben wird..

Grundsätzlich gilt leider bei uns -Tiere=Sache- und damit pasiert dir gar nix ,wenn du ihn kastrieren lässt...Gruß

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#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> erzählte sie uns schon vor mehreren Jahren das diese Verträge vor Gericht leider gar nicht haltbar sind

Ja, das ist halt Pech, wenn man sich von einer Tierzüchterin Rechtsberatung erteilen läßt, dann bekommt man auch schon mal Unsinn erzählt.
Woraus sollte das denn folgen?

> Tiere=Sache- und damit pasiert dir gar nix ,wenn du ihn kastrieren lässt

Wenn der A mit dem B einen Vertrag schließt, nachdem das Tier des A das Tier des B im August 2009 decken soll und dann der A das Tier im Mai 2009 kastrieren läßt, wird er im August 2009 den Vertrag nicht erfüllen können.
Und dann soll "gar nichts passieren", wenn man einen Vertrag nicht erfüllen kann, weil man das selbst vereitelt hat?

Ja Halle Julia, das revolutioniert ja die letzten 100 Jahre Vertragsrecht, was du uns hier erzählst!

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#4
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Tja und was ist wenn man das Tier vor der Geschlechtsreife kastrieren lässt? Und der Händlerin vorher bescheid gibt? Sie kann ja dann das "Katzenbaby" gern mit ner rolligen Katze besuchen kommen ;)
Im Vertrag steht ja nicht dass der Kater erst zu einem gewissen Alter kastriert werden darf.
Da ja, um gewissen Verhaltensweisen, wie dem markieren vorzubeugen, durchaus von jedem bzw von vielen Tierärzten empfohlen wird, die Kastration recht früh durchzuführen.
Was meint ihr?

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#5
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Oder so :crazy:

In den Verträgen unserer Züchterin ist ausdrücklich vermerkt:

Der Verkaüfer behält sich ein ausdrückliches Vorkaufsrecht vor,gleichbedeutend -der Hund müsste bei wiederveräusserung zuerst dem Züchter angeboten werden.

Theoretisch klasse- praktisch gar nicht umsetztbar.



-- Editiert am 14.07.2009 11:44

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#6
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Im Vertrag steht ja nicht dass der Kater erst zu einem gewissen Alter kastriert werden darf.

Dann hat der VK natürlich Pech, wenn er dem K ein solches Schlupfloch offen läßt.

> praktisch gar nicht umsetztbar

Wieso nicht? Vorkaufsrechte sind in vielen Bereichen durchaus üblich und werden notfalls auch durchgesetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

was spricht dagegen das man den vk der welpen vor einer kastration informiert?

@nico

quote:
Theoretisch klasse- praktisch gar nicht umsetztbar.


= unsinn.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

kausalität sagt euch aber schon was?

quote:
im Vertag steht was davon, dass der Verkäufer vor Kastration des Katers informiert werden muss! und dem Verkäufer vor Kastration ein einmaliges kostenloses Deckrecht des Katers im Umfeld des...


wenn der kater also vor der zeugungsfähigkeit kastriert wird, kann er nicht mehr decken, also kann man dem VK auch nicht mehr das recht einräumen u. somit begeht man m.M. nach vertragsbruch u. muss mit den konsequenzen leben.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

dessweiteren wird, sicherlich auch wie bei rassehunden, eine zuchtzulassung von nöten sein. wie will vk das bewerkstelligen, wenn kaufer nicht auf ausstellungen und zur prüfung will da dies sicherlich nicht bestandteil des vertrages ist.
information an vk ist ok. alles ander sehr schwammig, wenn nicht sogar unseriös und dem zu folge an den haaren herbei gezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> wenn der kater also vor der zeugungsfähigkeit kastriert wird, kann er nicht mehr decken, also kann man dem VK auch nicht mehr das recht einräumen

Mit Kausalität hat das nichts zu tun.

Man könnte allenfalls überlegen, ob eine verständige Auslegung dieser Formulierung ergeben würde, daß eine Kastration vor Geschlechtsreife dem zuwiderlaufen würde, was die Parteien bei Vertragsschluß eigentlich meinten ("dem VK steht ein zumindest potentiell erfolgreicher Deckungsversuch zu" ) und daher einen Vertragsbruch darstellen würde.

> alles ander sehr schwammig, wenn nicht sogar unseriös

Nö, keinesfalls.

> und dem zu folge an den haaren herbei gezogen

Nö, keinesfalls.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Genau- und ich muss auch in Deutschland bleiben...ich darf nicht auswandern....ich darf nicht in ein anderes EU-Land ziehen...Stimmt ja -ich muss ja zuerst meinem Züchter Bescheid sagen... :schock:


Und das ist alles was ich sagen wollte...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Stimmt ja -ich muss ja zuerst meinem Züchter Bescheid sagen

Wenn du das vertraglich zusicherst, mußt du deinem Züchter sogar Bescheid sagen, wenn du auf Klo gehst.

Es bringt nichts, wenn du die Rechtslage ignorieren willst, weil sie dir nicht in den Kram paßt; dann hättest du gar nicht erst in ein Rechtsforum kommen dürfen, denn hier sagt man dir, was Sache ist und nicht, was du hören willst oder "wie es eigentlich sein sollte".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Schreib dem Züchter das die Katze einem Auto zum Verhängnis wurde und damit ist die Sache erledigt. Mit deiner "neuen" Katze kannst du machen was du willst.
Das Tier sollte aber weder gecippt noch tätoviert sein. Und für die neue Katze sollte dir jemand ne Rechnung ausstellen, kann auch gerne auf Polnisch sein.

Oder ist das Tier so einzigartig

Ansonst ist der Vertrag einzuhalten.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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