Ein Gartenbaufachbetrieb plant Umstrukturierungsmaßnamen und ein Gartenbauer wird dadurch im Betrieb nicht mehr benötigt. Über einen Zeitraum von 2 Jahren gestattete der Arbeitgeber, dass sich der Angestellte regelmäßig Betriebsinventar auslieh, um dieses privat zu nutzen. Als einer der Geschäftsführer feststellte, dass ein Stecker fehlte, frug er den jungen Mann, welcher sofort kundgab, dass er diesen im Rahmen des Baus an einem Karnelvalswagen ausgeliehen habe. Daraufhin schlug er dem jungen Mann vor, zu kündigen oder er werde ihn wegen Diebstahls anzeigen, dann stehe das in den Papieren und er würde nirgenwo mehr einen Job bekommen. Der junge Mann war sich keiner Schuld bewusst und lehnte das Ansinnen ab. Daraufhin wurde ihm fristgerecht gekündigt.
Liegt seitens des Arbeitsgebers eine versuchte Nötigung vor?
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Versuchte Nötigung seitens des Arbeitgebers?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also Nötigung würde ich dieses "Angebot" nicht bezeichnen.
Ich halte eine Kündigung jedoch für ungerechtfertigt, da das Ausleihen bis dahin ja geduldete Praxis war. Wenn das bewiesen werden kann, hat die Kündigung vor Gericht wohl eher keinen Bestand.
Dürfte auf eine außergerichtliche Einigung über Abfindung hinauslaufen. Nötigung sehe ich jedenfalls nicht.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Also Nötigung würde ich dieses "Angebot" nicht bezeichnen.
Ich halte eine Kündigung jedoch für ungerechtfertigt, da das Ausleihen bis dahin ja geduldete Praxis war. Wenn das bewiesen werden kann, hat die Kündigung vor Gericht wohl eher keinen Bestand.
Dürfte auf eine außergerichtliche Einigung über Abfindung hinauslaufen. Nötigung sehe ich jedenfalls nicht.
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