Folgendes:
Meine Frau ist heute ihrem Vordermann bei schneeverschneiter Straße raufgerutscht.
Hergang:
Der Unfallgegner fuhr vor ihr, bremste intervallartig, Sie vergrößerte den Abstand und im direkten Anschluss wehte vom Dach des Unfallgegners vor ihr derart viel Schnee runter auf ihr Auto, dass die Sicht durch die Frontscheibe vollends versperrt worden ist.
Währenddessen bremste der Unfallgegner vor ihr bis zum Stillstand, darauf konnte Sie wegen mangelnder Sicht nichtt reagieren, weil sie nichts sah und fuhr auf ihn rauf.
Die gerufene Polizei erlegte meiner Frau ein Bußgeld auf, Sie sagte unter Schock, der vor ihr hätte intervallartig gebremst, sie den Abstand vergrößert, jedoch war ihre Erinnerung ("es ging alles so schnell") noch nicht so weit, dass ihr die Sicht versperrt wurde durch den herabfallenden Schnee, dies fiel ihr erst wieder ein, als sie sich runtergefahren hat.
Es existieren Fotos nach dem Unfall, wo der viele Restschnee auf dem Dach des Unfallgegners sichtbar ist.
Wie sollte sie jetzt vorgehen?
Im Grunde genommen hat der Unfallgegner eine Ordnungswidrigkeit begangen und sein Auto nicht vom Schnee befreit, der Unfall entstand wegen der mangelnden Sicht daraufhin.
Stattdessen hat Sie jedoch eine Owi-Anzeige bekommen, weil "klassischer Fall, aufgefahren"
Sollte sie nun erneut zur Polizei und weitere Angaben machen zu der Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Sie machen, dass sie nichts sehen konnte?
Sollte Sie zur Polizei und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Unfallgegner mit den Fotos anregen?
Oder beides gleichzeitig, oder gar nichts tun erstmal?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
-- Editier von Anostra am 06.01.2016 16:06
-- Editier von Anostra am 06.01.2016 16:14
Verstrickter Auffahrunfall Schnee vom Dach
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die OWI ist gerechtfertigt. Es handelt sich hier um einen klassischen Auffahrunfall. Als der Schnee auf ihr Scheibe fiel und sie somit nicht mehr richtig sehen konnte hätte sie sofort anhalten müssen. Das hat sie aber nicht getan, sie ist "blind" weitergefahren und hat somit den Verkehr gefährdet.
Auf der anderen Seite ist es allerdings so, dass der Vorusfahrende sein Auto hätte von Schnee befreien müssen. Am Unfall hat er also eine Mitschuld. Meiner Vermutung nach wird jeder seinen eigenen Schaden selbst bezahlen müssen, da hier jeder zum Unfall beigetragen hat. Der Vorausfahrende hätte also eigentlich ebenfalls ein Knöllchen bekommen müssen. Wenn er das nicht bekommen hat, dann hat er Glück gehabt.
Der Unfall ist passiert weil der Vorausfahrende sein Fahrzeug nicht freigeräumt UND weil deine Frau nicht rechtzeitig angehalten hat als die Sicht behindert wurde.
Weitere Angaben bei der Polizei sind nicht nötig, man sollte die Angaben in der Schilderung der Versicherung gegenüber machen.
Gibt es Photos welche die Aussage belegen können?
-- Editiert von micbu am 06.01.2016 16:56
Ich denke, ich habe den Sachverhalt nicht konkret genug geschildert.
Sekundenbruchteile nachdem ihre Scheibe voll mit Schnee war, ist schon der Unfall geschehen.
Sie ist ja nicht einfach blind weitergefahren.
Hätte Sie freie Sicht gehabt, hätte sie schneller die Bremsung einleiten können, denn sie hat zwar sofort gebremst, aber das Verhalten mit völliger Sichtbehinderung kann anders sein, als wenn man freie Sicht gehabt hätte.
Ja, wie gesagt, es existieren Fotos nach dem Unfall, wo man noch die Schneedecke auf dem Fahrzeug des Unfallgegners sieht.
MfG
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Dann war der Sicherheitsabstand generell zu gering und die OWI immer noch gerechtfertigt. Die Mitschuld ist immer noch vorhanden.ZitatSekundenbruchteile nachdem ihre Scheibe voll mit Schnee war, ist schon der Unfall geschehen. :
Aha, innerhalb von Sekundenbruchteilen hätte sie also reagieren, und bis zum Stillstand abbremsen können?ZitatHätte Sie freie Sicht gehabt, hätte sie schneller die Bremsung einleiten können :
Nene, gegenüber deiner Frau war das schon richtig.
Unglaubwürdige Geschichten sind unglaubwürdig!
Viele Foren würden besser laufen, wenn es Menschen wie dich nicht gäbe.
Hallo,
Nein, eine solche Aufteilung gibt es nicht.Zitat:Meiner Vermutung nach wird jeder seinen eigenen Schaden selbst bezahlen müssen, da hier jeder zum Unfall beigetragen hat
Es wird eine Quote festgelegt (in diesem Fall tippe ich auf maximal 20% Mitschuld), und danach richtet sich wer wie viel vom Gesamtschaden tragen muss. Da kann es sogar schnell passieren, dass der 20%-Schuldige mehr zahlen muss als der andere.
Und ohne freie Sicht hätte sie das tun müssen. Sorry, aber wenn man nichts mehr sieht (egal warum), dann muss man halt sofort stehen bleiben.Zitat:Hätte Sie freie Sicht gehabt, hätte sie schneller die Bremsung einleiten können,
Und warum hat sie eigentlich nicht den Scheibenwischer eingeschaltet? Wenn selbst dafür keine Zeit war, dann war der Sicherheitsabstand zu gering (auch in Anbetracht das aufgrund der Vorgeschichte mit plötzlichem Bremsen zu rechnen war - allein deshalb hätte imho der Abstand vergrößert werden müssen).
Die Tatsache, dass der Schnee vom Dach auf der Windschutzscheibe gelandet ist deutet übrigens auch schon auf einen deutlich zu geringen Abstand hin.
Stefan
ZitatNein, eine solche Aufteilung gibt es nicht. :
Nein, eine solche Regelung gibt es nicht. Ich habe es aber selbst schon erlebt, dass die Schuldverteilung vor Gericht so festgelegt wurde, dass genau dies das Resultat war
Richter sind auch Menschen.
Aus der Sache kommst du nicht mehr raus. Könnte aber ja auch sein, dass der Schnee der auf den Bildern auf der Straße und deinem Auto zu sehen ist WEIL deine Frau ihrem Vorderman Auffuhr?
ZitatKönnte aber ja auch sein, dass der Schnee der auf den Bildern auf der Straße und deinem Auto zu sehen ist WEIL deine Frau ihrem Vorderman Auffuhr? :
Es geht um den Schnee auf dem Auto des Unfallgegners (Vordermann), der wird wohl kaum beim Unfall auf das Dach geschleudert worden sein
X
-- Editiert von radfahrer999 am 07.01.2016 16:31
Hallo,
Nein, nicht auf das Dach, sondern vom Dach auf die Windschutzscheibe der TE-Frau.Zitat:Es geht um den Schnee auf dem Auto des Unfallgegners (Vordermann), der wird wohl kaum beim Unfall auf das Dach geschleudert worden sein
Denken wir uns mal die Frau würde lügen (was ich hier nicht behaupten will, ausdrücklich) und der Schnee ist gar nicht vorher vom Dach gerutscht, sondern erst durch den Aufprall (muss dann aber schon heftig gewesen sein).
Dann wäre der Schnee auf dem Dach noch nicht mal ansatzweise unfallursächlich gewesen, ergo 100:0-Teilung.
Stefan
Nemen wir an, der Vodermann fährt mit der Geschwindigkeit V.
Nehmen wir weiter an, der das Fahrzeug des Vordermannes hat eine Höhe von 3 Meter.
Nehmen wir an, der Schnee auf dem Dach vom Vordermann, sei urplötzlich von der Geschwindigkeit V auf 0 km/h abgebremst worden. Da der Schnee nun sich nicht mehr bewegt, das Auto aber schon, ist irgendwann kein Dach mehr unter dem Schnee. Der Schnee fällt aufgrund der Schwerkraft nach unten. Es dauert genau 0,7822 Sekunden bis der Schnee auf der Strasse landet. Damit das nachfolgende Fahrzeug vom Schnee getroffen wird, muss es einen Abstand von weniger als 0,7822 Sekunden zum Vordermann haben. Das entspricht 4,4/10 des halben Tacho.
Ergo, mit hoher Wahrscheinlichkeit zuwenig Abstand zum Vordermann.
ZitatHallo, :
Zitat:Es geht um den Schnee auf dem Auto des Unfallgegners (Vordermann), der wird wohl kaum beim Unfall auf das Dach geschleudert worden seinNein, nicht auf das Dach, sondern vom Dach auf die Windschutzscheibe der TE-Frau.
Denken wir uns mal die Frau würde lügen (was ich hier nicht behaupten will, ausdrücklich) und der Schnee ist gar nicht vorher vom Dach gerutscht, sondern erst durch den Aufprall (muss dann aber schon heftig gewesen sein).
Dann wäre der Schnee auf dem Dach noch nicht mal ansatzweise unfallursächlich gewesen, ergo 100:0-Teilung.
Stefan
Vollständigerweise bleibt anzumerken, dass der Unfallgegner sich dann dennoch einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hätte. Auf dem Auto-Dach darf kein Schnee liegen.
Gleichwohl hätte die Frau des TE als sie diesen bemerkte, mehr Abstand halten müssen, da sie davon ausgehen musste, dass der Schnee herunterfallen könnte.
Hallo,
Natürlich, aber im Vergleich zu einer Mitschuld wäre das eine Kleinigkeit.Zitat:Vollständigerweise bleibt anzumerken, dass der Unfallgegner sich dann dennoch einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hätte. Auf dem Auto-Dach darf kein Schnee liegen.
Anderes Beispiel: Ein eigentlich schuldloser Unfall mit kaputtem Scheinwerfer (schon vorher kaputt) ist am Tag maximal eine Ordnungswidrigkeit, in der Nacht kann es aber 100% Schuld bedeuten. Die Kausalität ist das Entscheidende.
Stefan
ZitatDamit das nachfolgende Fahrzeug vom Schnee getroffen wird, muss es einen Abstand von weniger als 0,7822 Sekunden zum Vordermann haben. Das entspricht 4,4/10 des halben Tacho. :
Es ist schön, dass du es auf eine zehntausendstel Sekunde genau berechnen kannst, aber leider stimmt das so nicht.
Zum einen fällt Schnee nicht mit der maximalen Fallgeschwindigkeit, da er einen (je nach Schnee-Art) relativ großen Luftwiederstand hat.
Zum anderen - und das kann einiges ausmachen - sorgt der Fahrtwind dafür, dass es den Schnee (relativ zu den Fahrzeugen!) nach hinten weht.
Dadurch kann es passieren, dass der Schnee auch mal 50 oder 100 m (bei 100 km/h) nach dem Auto auf der Straße landet. Das habe ich auch selber schon öfters erlebt.
@ Stefan: Ja, da stimme ich dir zu. Ich wollte es nur der Vollständigkeit halber anmerken.
Zitat:Stattdessen hat Sie jedoch eine Owi-Anzeige bekommen, weil "klassischer Fall, aufgefahren"
Auch aus meiner Sicht berechtigt. Wenn man nichts sieht, hat man zu bremsen. Und dass man bei guter Sicht besser und schneller bremsen kann als bei schlechter Sicht halte ich für ein Gerücht. Warum sollte das so sein?
Es dürfte zu einem Verwarnungsgeld von 35€ wegen Unaufmerksamkeit mit Unfall kommen.
Zitat:Sollte sie nun erneut zur Polizei und weitere Angaben machen zu der Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Sie machen, dass sie nichts sehen konnte?
Und sich damit selbst belasten, weil sie trotz schlechter Sicht nicht gebremst hat?
Nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Sichtverhältnissen mit Unfall: Bußgeld 145€ zzgl. Gebühren und einem Punkt
Man kann natürlich versuchen, dem Vordermann eine Mitschuld anzuhängen, was durchaus gelingen könnte. Das sollte man aber rein zivilrechtlich machen und nicht die Polizei mit einbeziehen, denn ansonsten kann das schnell zu einem Eigentor führen. Damit durch ungeschickte Äußerungen nicht doch noch ein Eigentor geschossen wird, sollte über die Einschaltung eines Anwaltes nachgedacht werden.
ZitatDamit durch ungeschickte Äußerungen nicht doch noch ein Eigentor geschossen wird, sollte über die Einschaltung eines Anwaltes nachgedacht werden. :
Sofern die 35 € Verwarngeld einfach bezahlt werden und ansonsten geschwiegen wird, ist ein Anwalt unnötig.
Man schildert der eigenen Versicherung den Fall und wenn diese meint, dass der Unfallgegner eine Mitschuld wegen des Schnees trägt, wird Sie nicht den vollen Betrag regulieren.
Selbst sollte man da aber die Finger von lassen, da es eh nicht im Machtbereich des Versicherungsnehmers liegt was die Versicherung reguliert.
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