>Verstoß nach §29 BtmG mit Cannabis und Zubereitungen
Ein Anwalt kann -wie schon gesagt- Schadensbegrenzung betreiben, also das Urteil/die Strafe (dazu gehört ja auch die Dauer des Fahrerlaubnisentzuges) und damit verbunden die 'Hürde' für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis möglichst gering halten.
Wenn Sie sich dazu entschliessen sowiso einen Anwalt zu beauftragen, spricht alles dafür das sofort zu tun und nicht erst abzuwarten. Vorher sollte man auch keinerlei(!) Aussagen bei der Polizei machen, sondern -wenn dann- erst nachdem der Anwalt Akteneinsicht genommen hat und man mit ihm eine Aussage entsprechend abgestimmt hat. In aller Regel wird sowiso der Anwalt eine schriftliche Aussage/Erklärung bei der Polizei/StA abgeben, wenn denn prinzipiell eine Einlassung erfolgen soll.
Sie können sich ja auch erst mal den Anwalt nur mit der Akteneinsichtsanforderung und anschliessender Beratung anhand der Aktenkenntnis beauftragen. Ob Sie ihn dann weiterhin auch mit der Vertretung in der Strafsache beauftragen wollen, können Sie auch dann noch entscheiden.
Einen Anwalt direkt empfehlen kann/darf/will ich nicht, da alle seriösen Anwälte, die ich kenne, es nicht mögen wenn man öffentlich in einem Internetforum Werbung für sie macht. Darüber hinaus 'arbeitet' 123recht.net mit Anwälten zusammen, bzw. hält eine entspr. Datenbank vor. Deswegen ist davon auszugehen, daß man es auch seitens des Forenbetreibers nicht unbedingt gerne sieht, wenn hier Werbung für RAe gemacht wird, die nicht in dieser Datenbank aufgeführt sind. Wichtig ist einfach, daß Sie für diese Sache nicht den nächst-besten 'Wald-und-Wiesen-Anwalt' beauftragen, der sich ansonsten hauptächlich mit z.B. Miet-, Patent- oder Scheidungsrecht befasst, sondern einen aus dem entspr. Fachgebiet. Ich vergleiche das immer ganz gerne mit Ärzten, dahingehend, daß man sich ja auch nicht vom Urologen am offenen Herzen operieren läßt (sondern vom Herzchirurgen), obwohl beide Ärzte sind.
Aber wenn Sie z.B. die Suchbegriffe:
Rechtsanwalt, Führerschein, Drogen, MPU
bei google eingeben, sollte da eigentl. ein entsprechendes Angebot an Anwälten erscheinen, daß für diesen Fall in Frage kommt.
Im Strafrecht gilt auch, daß jeder Anwalt Sie vor jedem Amts- und Landgericht in Deutschland vertreten darf, es also keine Beschränkungen auf den Landgerichtsbezirk gibt, in dem er als Anwalt zugelassen ist. (Es gibt auch ein schönes Fachwort dafür, das mir jetzt partout nicht einfallen will
)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 30.08.2006 17:40:55
von !!Streetworker!! am 30.08.2006 17:33
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