Verstoss gegen Tierschutzvertrag!

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.07.2010 14:48:01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Verstoss gegen Tierschutzvertrag!

Hallo
Ich habe ein kleines Problem und suche dirngend infos und Tipps wie ich weiter vorgehen kann.
Ich hab im Oktober letzten Jahres (09) die beiden Kater meiner Verstorbenen Mutter gegen schutzvertrag und geringe schutzgebür Vermittelt.Der Schutzvertrag war ein Standart Vertrag wie man sie beim TSV und Internet bekommt .Da die Familie sehr nett war und auch bereits eine Katze hatte waren wir sehr Froh,leider hat sich das schon einige Wochen später als grosser Fehler raus gestellt ,ich hatte mich nach einger Zeit per E-mail über die beiden erkundigen wollen und bekamm die Antwort das beide (eig Reine Wohnungskatzen) jetz in einer scheune leben müssen weil sie sich an den Möbeln zuschaffen gemacht haben und auf die umstellung unsauber reagiert haben ich bot dann an wie im Vertrag vereinbart beide wieder zurück zu nehmen was aber verneint wurde es würde mich nix mehr angehen .
Ich hatte mich dann an einige TSV gewand die mir alle nicht Helfen konnte ,ich konnte auch leider nicht Persöhnlich einfach mal hin fahren da es recht weit weg war ,zwei Wochen später habe ich mich nochmal mit der Familie versucht in Verbindung zu setzten da die beiden noch imemr nicht wie Vereinbart gechipt und registriert wurden ,auch die kastration und Impfung wurde nicht durchgeführt . Dann bekamm ich lange keine antwort mehr . Jetz vor kurzem habe ich es nocheinmal Versucht und einen Kontrollbesuch angekündigt und bekamm als Antwort : Tja der "Tom" hat aus dem Maul gerochen und wurde wegen angeborenen Nierenversagen eingeschläfert und der Garfield ist von Tierfängern geschnappt worden "
auf die Frage von mir ob ich eine Bestätigung vom TA bekommen kann bekamm ich zur Antwort " ne das geht leider nicht ,ich hab schon alles weg geworfen und die Tieräztin war /Ist ne gute Freundin und hat darüber keine Belege "!

ich finde das alles ehr merkwürdig ,was kann ich tuen da den Vertraglichen vereinbarungen ja nicht nachgegangen wurde ,bitte um Hilfe :-(

LG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Wie alt waren den die Tiere?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.07.2010 14:48:01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Grössere Kater war 7 Monate alt und der kleine war 4 Monate alt ,ich hab sie vor abgabe auch durch checken lassen und auf Krankheiten wie FiP testen lassen es wurde grosses bLutbild gemacht udn alle werte waren TOP .

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

mit dem alter der jungtiere hat das alles nichts zu tun.
katzen sind in der regel keine tiere die ausschließlich in der wohnung gehalten werden sollten. jeder der sich den tierschutz auf´s hemd geschrieben hat müsste es wissen, aber leider kann man ein hemd auch wechseln.
der innhalt des vertrages ist unbekannt und demzufolge kann deine anfrage nicht korrekt beantwortet werden.
nur so viel: wenn eine katze verstirb oder entläuft nützt ein kaufvertrag
( tierschutzvertrag ) gar nichts.
was kannst du tun? was würdest du gerne tun, wäre eine bessere frage von dir.
schadensersatz kannst du nicht verlangen, da kein schaden für dich entstanden ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Einen Verstoß gegen den Schutzvertrag muß man beweisen.

Dazu müßte man erst mal in die entsprechenden Vertragsklauseln schauen, gucken, ob diese verletzt sind und ob man das gerichtsfest beweisen kann.

Und dann müßte man nebenbei noch beweisen, daß die Gegenseite die Katzen überhaupt noch besitzt und sie nicht wirklich fortgelaufen sind.

Man sieht also, ein Schutzvertrag ist schön und gut, aber er gibt einem keine ultimative Handhabe, das Wohl der Tiere zu garantieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.07.2010 14:48:01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

Ich glaub ich hab ich etwas ungünstig ausgedrückt,die beiden waren bislang Hauskatzen das ist richtig und grundsätzlich spricht auch nichts dagegen den kazen Freilauf zu gewähren allerdings war bedingung dafür das beide geimpft werden ,gechipt werden und Kastriert werden und dies wurde nicht gemacht ausserdem wurde die Katzen bei Winterlichen Temperaturen von heut auf Morgen vor die Tür gesetzt und sollten dort zurecht kommen .

Was ich sagen wollte war das ich aufgrund der aussage des neuen Halters nicht glaube das beide Katzen Tot /entlaufen sind ,da diese aussage erst kam nach dem ich die Kontrolle angekündigt habe !
Und es ist schon merkwürdig das keine unterlagen über den Tot/Diagnose der Katze vorliegen und auch der TA nichts hat ,ds hat mich stutzig gemacht .

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

geimpft, geschipt, kastriert werden müssen ... das liegt allein in der obhut des besitzers und hat nichts in einem kaufvertrag zu suchen. in einem vertrag gehören zb... wurde geschipt, entwurmt, geimpft und kastriert...
anstelle des kaufpreises hättest du ja dem neuen besitzer eine auflage erteilen können? kastrier ihn impf ihn und chip ihn wobei letzteres ... naja? bringt nichts wenn das tier nur zu hause auf den hof oder wohnung lebt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12308.07.2010 14:48:01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

So ich war eben bei meinem Anwalt (hab den Termin vorziehen können ) und zum Glück sieht er das anderst mein Vertrag ist vollkommen Rechtskräftig und es wird noch in der Nächsten Woche ein zuständiger des Vet amtes der Familie einen Besuch abstatten ,vielelicht kan man ja zumindest der anderen Katze noch helfen und sie da raus holen .

Aber trotzdem Danke für die "Hilfreichen " Tipps !

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

was kann ein veterinäramt hinsichtlich des verkaufsvertrages entscheiden?
falls die katzen noch da sind und artgerecht gehalten werden, was bei freigängern anzunehmen ist, wird es nur eine lachnummer und die damen und herren vom amt
werden sich für ein sinnloses ausrücken bedanken ( es sind ja nur steuergelder ).
kleiner tip: ein anwalt vertritt natürlich seinen klienten. und in einer woche kann schon alles zu spät sein!

so viel zum aragemant des anwaltes oder doch zu deinem?

-- Editiert am 08.07.2010 14:42

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
aragemant


? Es gilt der alte freundliche Hinweis (auch für Foren-Urgestein ;) ), keine Fremdwörter zu verwenden, wenn man sie nicht mal annähernd korrekt schreiben kann. Wir brauchen keinen "Cosenk" oder "attrock" oder "pollenomenal" oder "nukular".
Es ist ja nicht mal aus dem Zusammenhang verständlich, ob du nun "Arrangement" oder "Engagement" gemeint hast - oder noch etwas ganz anderes?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

@trueblood ... was glaubst du? "kausal" betrachte käme nur eins in betracht.
@rudi... schippen oder chipen geschippt.
falls hier jemand nichts versteht, dann soll er einfach ruhe bewahren und sich freuen
dass er mal nicht immer der dumme ist so einem fall.(falls der fall mal anders ausfällt ist das korrekt?)
:sweat:

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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