>Verstoß gegen Btmg - Besitz von Cannabis und Amphetamin
Das die Urinkontrolle negativ war, ist natürl. besser, als wenn sie positiv gewesen wäre. Andererseits ist es bei harten Drogen -wie gesagt- auch gar nicht notwendig den Konsum nachzuweisen.
Und was das Berücksichtigen der 'Nichtzuordnung' angeht, würden sie es sich ja selber zuordnen, wenn Sie -wie Sie vorhaben- ein Geständnis ablegen (es auf sich nehmen wollen).
Selbst wenn nicht, hält sich die Führerscheinstelle sowiso nur an das strafrechtliche Urteil. Wenn Sie rechtskräftig wegen Besitzes verurteilt werden, gilt es für die FS-Stelle als Ihnen zugeordnet.
Und dann haben wir die 3. Auffälligkeit wegen Cannabis (das alleine reicht schon für führerscheinrechtliche Maßnahmen aus, da daraus durchaus der Verdacht des regelmäßigen Konsums abgeleitet werden kann. Und dieser steht der Fahreignung auch dann entgegen, wenn man nicht berauscht am Steuer erwischt wurde. Dazu dann noch das Speed)
In diesem Fall wurde jemand mit 1g Amphetamin erwischt und hat nach 5 Monaten noch nichts von der Führerscheinstelle gehört. Ob sich da die FS-Stelle nicht gemeldet hat, wissen wir nicht. Nur weil sich der Fragesteller hier im Forum nicht mehr gemeldet hat, heißt es ja nicht, daß da nichts gekommen ist. Außerdem hatte er sein Verfahren zum Zeitpunkt der Frage ja noch offen. Die FS-Stelle meldet sich idR. erst nach dessen Abschluß.
Eine FS-Stelle die beim 3. BTM-Verstoß in rel. kurzer Zeit und dann auch noch bei harten Drogen nicht tätig wird, kann ich mir -gerade in BW- nur sehr schwer vorstellen.
Ich weiß ja nicht was Sie beruflich so vorhaben, aber eine BTM-Verurteilung bedeutet z.B., daß Sie für 5 Jahre nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen (sie anleiten, ausbilden, beruflich beaufsichtigen usw.). Weiterhin könnten Sie solange der Eintrag im Register ist, nicht verbeamtet werden. Bei der nächsten klitzekleinen Verurteilung wäre dann auch ein Eintrag im Führungszeugnis (das jeder normale Arbeitgeber bekommen kann) fällig. Warum wollen Sie das 'kampflos' so hinnehmen, wenn auch noch Chanchen auf einen Freispruch 'mangels Beweis' da sind.
Ich bin im Moment auch etwas gespalten, denn im Normalfall rate ich sowohl in meinem Job, als auch hier im Forum, schon dazu, zu seinen 'Missetaten' zu stehen und rate auf jeden Fall niemandem, der unbedingt gestehen will, davon ab.
Andererseits kenne ich halt zig Fälle, wo solche Verurteilungen zu Arbeitslosigkeit etc., etc. geführt haben und die Leute dann dadurch erst richtig auf die schiefe Bahn gekommen sind. Und das ist ja auch nicht Sinn der Sache.
Die Rücksprache mit einem Anwalt kann ja keinesfalls schaden. Wenn der nach Akteneinsicht auch der Meinung ist, daß Sie besser gestehen sollten, können Sie das ja immer noch machen.
Aber -wie gesagt- es ist ohnehin eine Entscheidung , die Sie nur ganz alleine treffen können.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 12.02.2007 18:08:28
von !!Streetworker!! am 12.02.2007 18:03
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