Hi,Bei mir ist der Fall so.2 Erben. 1 Haus wurde 2006 verkauft als Ratenzahlung. Summe und monatliche Zahlungen fest im Kaufvertrag geregelt noch ca 11 Jahre muss der Käufer zahlen. Nun verstarb der Verkäufer und der Kaufvertrag geht ja in die Erbmasse über !Wie muss man die ausstehende Summe im Erbschein angeben, versteuern danach?Es kan nja nicht sein das ich die restlichen ca. 100t€ auf einmal versteuern muss obwohl diese erst in 11 jahren komplett erhalten wurden.Auf Antworten bin ich sehr dankbar..
quote:Wie muss man die ausstehende Summe im Erbschein angeben, versteuern danach?
Werden denn Freibeträge überschritten? Wenn nein, dann ist die Steuerfrage irrelevant. Und die Erbscheingebühr ist doch zu verkraften, selbst bei 300.000€. Der Erbschein wird nach dem Gesamtwert (auch Sachwert, der nicht flüssig ist) berechnet.
----------------- "PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
quote:Es kan nja nicht sein das ich die restlichen ca. 100t€ auf einmal versteuern muss obwohl diese erst in 11 jahren komplett erhalten wurden.
Nach § 23 ErbStG können diese Zahlungen jeweils jährlich im voraus versteuert werden. Wenn man sich zur sofortigen Zahlung der gesamten Steuer entschließt, so gibt es einen nennenswerten Rabatt.