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Versteigerung im Internet - Internetauktionen

14.7.2000 | Ratgeber - Internetrecht | 41346 Aufrufe
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Auktionen, Internetauktionen, Versteigerung

Internetauktionen erfreuen sich auch in Deutschland immer mehr großer Beliebtheit. Mittlerweile gibt es Auktionshäuser in allen Variationen:

  • das Auktionshaus ist Vermittler und ermöglicht Privatpersonen die Möglichkeit, Kaufverträge über gebrauchte Sachen abzuschließen
  • das Auktionshaus ist Vermittler und ermöglicht den Vertragsschluss über Neuwaren zwischen Privatpersonen und Händlern
  • das Auktionshaus ist Vermittler und ermöglicht den Vertragsschluss von neuen und gebrauchten Sachen zwischen Händlern
  • das Auktionshaus versteigert selbst Waren in fremden Namen (z.B. für einen Händler)
  • das Auktionshaus versteigert selbst in eigenem Namen seine Waren
  • die Versteigerung können von unten nach oben gehen (Überbieten)
  • die Versteigerungen können abwärts gehen (das Haus gibt einen hohen Preis vor, der in Abständen fällt. Irgendwann entscheidet sich ein interessierter Käufer, einzusteigen. In dem Moment, in dem er einsteigt, gibt er den momentanen Preis als Gebot ab. Ab jetzt steigt die Versteigerung wieder an, das Gebot kann von anderen Ersteigerern überboten werden
  • etc.

Gegen die Benutzung des Begriffes Auktionen durch diverse Internetanbieter hat 1999 der Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer geklagt, da der Begriff nur klassischen Auktionshäusern vorbehalten sei. Die Klage wurde durch das LG Wiesbaden in erster Instanz abgewiesen.

Oft bieten Internetauktionshäuser zwar richtigerweise nicht die Beratung und Gewährleistung von klassischen Auktionshäusern. Aber Partnerschaften bzw. Übernahmen zwischen Alt und Neu führen zu einer unumgänglichen Verschmelzung beider Erscheinungsformen. So kaufte eBay das angesehene Auktionshaus Butterfield & Butterfield und erweiterte damit sein Geschäftsfeld auch auf den Offline-Markt.


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Seite 1: Versteigerung im Internet
Seite 2: Wer schließt mit wem einen Vertrag?
Seite 3: Gutgläubigkeit

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