Versteigerung, Rauswurf, Diskriminierung

5. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Flammi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteigerung, Rauswurf, Diskriminierung

Hallo, ich bin neu hier und hab auch gleich eine sehr wichtige Frage!

Und zwar ist ebenfalls bei mir eine Wohnanlage versteigert worden.
Die früheren Besitzer wollen sich eine Wohnung anmieten. Nur der neue Vermieter (eine Agentur) will den früheren Besitzern keine Wohnung geben, weil sie mit dem Nachnamen der Familie schlechte Erfahrung gemacht haben.

Zitat Agentur: Der Familie ... wird keine Wohnung vermietet.

Es wäre aber kein Problem für die Familie vorübergehend die Wohnung zu bezahlen, da sie finanziell sehr gut dastehen.

Auch wurde versucht, dass Ich die Wohnung für die Familie anmiete, da ich ein sehr guter Freund bin und schon längere Zeit bei der Familie in der Miete war. Mir wird aber auch kein Zweitmietvertrag ausgestellt.
Leider wurde mir mitgeteilt, dass der neue Vermieter (bzw der Vorstand der Agentur) die genannte Familie nicht in dem Anwesen haben wollen.

Auch die erwachsenen Kinder bekommen keine Wohnung, da sie denselben Familiennamen haben, obwohl sie nichts mit der Versteigerung und der Agentur zu tun haben.

Es handelt sich im übrigen um eine deutsche Familie, die nicht negativ auffällt und sogar vorbildlich handelt.

Ist das nicht Diskriminierung???

Kann man dagegen Einspruch erheben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Es wäre aber kein Problem für die Familie vorübergehend die Wohnung zu bezahlen


VORÜBERGEHEND ??? Ich glaube nicht, daß sich ein Vermieter damit begnügt, wenn die Miete vorübergehend bezahlt wird. *lol*
Ich würde jedenfalls auch keinem die Wohnung vermieten, bei dem ich schon ein ungutes Gefühl habe und der mir sagt, daß er vorübergehend (!!) auch die Miete zahlt.

Außerdem gibt es die sogenannte Vertragsfreiheit. das heißt, man kann sich seine Vertragspartner völlig frei aussuchen. Man kann nicht gezwungen werden, mit einer bestimmten Person einen Kauf- Miet- oder sonst einen Vertrag abzuschließen.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
Flammi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, das ist jetzt falsch rübergekommen bzw ungenau formuliert.

In dem Sinne "-vorübergehend-" bis die Familie eine neues Haus gefunden hat.
Sprich, solange eine Wohnung mieten bis ein neues Haus gekauft wurde und bis der Mietvertrag ausläuft.

Worauf ich eigentlich hinauswollte ist, dass in dem Fall eine Diskriminierung bezüglich des Namen vorliegt.

Zu deinem "-Vertragsfreiheit-":
Ein Mietvertrag kann mit anderen Argumenten NICHT ausgehändigt werden.
Aber mit der Begründug die Familie aufgrund ihres Namens keine Wohnung zu geben ist diskriminierend bzw. zum Teil gesetzteswidrig.

Da bin ich mir nämlich nicht sicher.

Was noch gesagt werden sollte.
Ich hätte die Zweitwohnung bekommen, aber als die Agentur erfahren hat für welchen Zweck ich die Wohnung miete, wurde auch mir der Vertrag abgelehnt.
Die Wohnung ansich steht schon seit mehreren Monaten leer.


-- Editiert von Flammi am 05.10.2006 23:19:34

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wie schon gesagt. Wenn der Vermieter sagt, bei mir kommt keiner rein, der Meier, Müller oder Schulze heißt, dann wird sich da nichts dran ändern lassen. Der Vermieter kann sich seine Mieter aussuchen.

Sorry, aber das ist so.

Gruß Justice

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#4
 Von 
Flammi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aha
hab nämlich noch etwas interessantes gefunden:
http://www.welt.de/data/2004/12/16/375354.html

Der Teil mit der verweigerten Wohnung ist interessant :)

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