Versteckter Mangel an meinem Haus ?

23. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
agnostiker78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteckter Mangel an meinem Haus ?

Hallo ich habe mal eine bescheidene Frage ! Ich habe 2010 mein Haus BJ 1962 gekauft und neu Renoviert etc. Nun ist mir nach 4 Jahren immer und immer wieder aufgefallen das die Wände im Keller feucht werden bzw es bleiben. Mit meinem Vater hatte ich den Plan demnächst eine Drainage zu legen. Vor einer Woche machten wir uns an die Planung etc und dabei überlegten wir wo wir das Wasser dann hin leiten. Wir dachten dann an das Fall Rohr der Dachrinne und diese endete Sichtbar in einem selbst gemauerten von Fliesenspiegel verzierten eckigen Kasten ( direkt am Haus ), sozusagen. Wir öffneten den Fliesenspiegel und legten diesen Frei, dann sahen wir das die beiden Fallrohre ( Rückseite und Vorderseite des Hauses) nicht in das öffentliche Netz eingeleitet werden , sondern am Haus in eine art Sickergrube das Wasser rein fallen lassen. Ich habe das so nicht erwartet , weil ich ja für das Regenwasser in das öffentliche Netz auch bezahle. So nun kann es mir passieren das ich dieses Nachholen muss , incl kontroll Schacht bauen und Bürgersteig aufreissen lannen müsste. NUN meine Frage : Handelt es sich dabei um einen verstecken Mangel ? Denn dadurch sind die Wände feucht , und mir wurde dieses verschwiegen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ich sehe das nicht als versteckten Mangel. Du hast ja bestimmt nicht danach gefragt, wie das Wasser abgeleitet wurde, oder?
Und dass du "vermutet" hast, da ist ein Rohr und das geht dann in die städtische Abwasserleitung ist eher dein Problem.
Wenn ihr keine Fachleute seid, solltet ihr die Drainage auf jeden Fall von einem Fachmann verlegen lassen, Laien verschlimmbessern oft die Situation.

Und in den sechziger Jahren wurde anders gebaut wie der heutige Standard.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sangui
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Man nennt das ganze "arglistig versteckter Mangel".
Ein versteckter Mangel ist es ja gewesen aber der arglistig versteckte Mangel unterscheidet sich allein dadurch ob der Verkäufer von diesem Mangel gewusst hat.

Demgemäss gehe ich davon aus, dass ein Gewährleistungsaussluss vereinbart worden ist.

Das nächste Problem ist die Beweislast. Da ist grundsätzlich derjenige Beweispflichtig, der entsprechende Rechte herleiten möchte. Bei einem arglistig versteckten Mangel muss man also beweisen können, dass der Verkäufer von dem Mangel gewusst hat und das ein Mangel vorliegt.

quote:
weil ich ja für das Regenwasser in das öffentliche Netz auch bezahle.



War das voher auch schon klar und somit sozusagen die Einleigung vor oder bei Vertragsschluss bekannt?

Auch wenn der Voreigentümer für die Einleitung auch bezahlt hat, so kann er immer noch sagen, dass er auch glaubte das zu müssen.
Man muss bei einem Gewährleistungsausschluss also Nachweise finden, dass er das alles gewusst hat.

Man kann übrigens mit allem bei Gericht Erfolg haben (besonders im Ansehen der Person), denn Gericht ist eine Lotterie. Entsprechendes ändert nur ganz allein die Chancen in der Lotterie erfolgreich zu sein.

Gemäss einer Untersuchung von BGH-Richter Ralph Eschelbach liegt die Ermittlung der Schuldigkeit in Strafverfahren nur knapp über der Lotterie.
Dh. ist die Falschurteilung in Deutschland in Strafverfahren nur etwa bis zu 5% höher, dann ist es eine reine Lotterie, die man tatsächlich auswürfeln kann.

SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger.
Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.

Alle Zivilklagen in Deutschland haben insgesamt zu 50% Erfolg. Dh. Sie sind nur Teilnehmer an der Erfolgsquote, die sich allein in Chancen höher oder niedriger bemisst und sich im Einzelfall nicht vorhersagen lässt.
Das liegt auch daran, weil sich ihre Rechte insbesondere am Ansehen der Person bemessen bzw. am Ansehen des Anwalts, den Sie in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Christian Schilling erklärt das Vorgehen in der Praxis, denn es findet keine Einzelfallprüfung statt, sondern nur eine Prüfung am Ansehen der Person und genau das kann ich eben auch nur bestätigen:
http://www.123recht.net/Rechtsmittel-gleich-klagen-__f461164.html

Vergessen Sie demgemäss alles was Sie auf Anwaltsseiten oder Gerichtsseiten finden, womit man Ihnen glaublich macht, dass Sie irgendwelche Reche erhalten. Brauchbar sind Sie nur, wenn Sie Geld haben, weil alle Kostengesetze etc. der Juristen zB. nur dazu dienen Anwälte und Juristen zu privilegieren.

-- Editiert sangui am 24.02.2014 05:24

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
Man nennt das ganze "arglistig versteckter Mangel".

Bevor man sich mit den Details (dem ganzen langen Text) beschäftigt, wäre ja zunächst erst einmal zu klären, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt.

Wurde im Kaufvertrag etwa nicht wie üblich die Gewährleistung ausgeschlossen und nicht wie üblich "gekauft wie gesehen" vereinbart?

Wurden bestimmte Eigenschaftszusicherungen gemacht?
(z.B. hinsichtlich Anschluss/Abwasserabführung der Regenfallrohre?)

Was durfte der Käufer ohne spezielle Eigenschaftszusicherungen erwarten?
Was war bei Häusern Bj 1962 üblich und Stand der Technik?
(jedenfalls keine Kellerabdichtung nach heutigem Standard)

Handelt es sich bei einer Entwässerung der Regenfallrohre in eine Sickergrube um einen aufklärungspflichtigen Umstand?
M.E. ist das nicht der Fall - aber ggf wäre das gerichtlich zu klären.

Wenn man vor einer gerichtlichen Durchsetzung seiner Wünsche/Wunschvorstellungen nicht die Mühe macht, vernünftig Erfolgsaussichten zu prüfen, dann kann man natürlich leicht auf die Idee verfallen, dass ein Gerichtsentscheid gleich Lotterie wäre ...

Besser z.B. hier mal lesen:
http://www.immobilienrecht-essen.de/313/haftung-des-verkaeufers-fuer-maengel-beim-grundstueckskauf/

PS: Mit einer nachträgliche Drainage verschlimmert man die Sache oft, denn wenn der jahrzentelang verdichtete Boden gelockerte wird kommt dann natürlich leichter Feuchtigkeit ans Haus. Nur, dann wenn man wegen Erneuerung/Einbau einer Abdichtung zu den Kelleraußenwänden abgraben muss, würde ich über Drainage überhaupt nachdenken - und ein klitzekleiner Fehler bei der Drainage hat dann eben oft fatale Folgen. Bitte überdenkt auch das nochmal kritisch
http://www.trockenlegung-hannover.de/index.php/drainagen.html


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

-- Editiert Lolle am 25.02.2014 12:49

1x Hilfreiche Antwort

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