Verstärker über ebay Kleinanzeigen gekauft Verkäufer will Eigentumsbesitz nicht überschreiben

23. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)
Verstärker über ebay Kleinanzeigen gekauft Verkäufer will Eigentumsbesitz nicht überschreiben

ich habe Mitte April 2015 einen Verstärker über ebay Kleinanzeigen für 300 Euro gekauft. Der Verkäufer versicherte mir das das Gerät in Ordnung sei, dies war allerdings nicht der Fall.
Als das Gerät bei mir ankam ging es immer nach einer Zeit wieder aus, zum Glück war Garantie noch auf dem Gerät.
Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt das der Verstärker nicht funktioniert, er meinte dann ich sollte mal gucken ob der Karton beschädigt wäre, das übliche bla bla halt. Ob das Gerät vorher kaputt war oder erst bei Anlieferung defekt ankam kann ich nicht beweisen. Nach einem Anruf bei dem Onlinehändler wo der Verkäufer den Verstärker gekauft teilte man mir mit das das Gerät im November 2014 schon mal wegen desselben defektes bemängelt wurde und das der Verkäufer dieses Gerät von jemand anderes gekauft hat.
Der Verkäufer hat mir Verschwiegen das er das Gerät von jemand anderes gekauft hat und es schon mal defekt war. Ich habe ihn dann Anfang Mai 2015 dazu angeschrieben und er meinte er wollte mir ein Schriftstück schicken das ich nun der Eigentümer der Ware bin und die vollen Ansprüche auf den Verstärker habe. Bis zum heutigen Tag habe ich nichts bekommen und der Verkäufer meldet sich nicht, ich habe ihn mehrfach angeschrieben keine Reaktion.
Der Verstärker ist nun seit 4 Wochen unterwegs da der Onlinehändler den Verstärker zum Hersteller einschicken musste, was habe ich für rechtliche Möglichkeiten ? kann ich gegen den Verkäufer vorgehen ?
denn ich habe keine lusten das der Verstärker an den Eigentümer zurückgeht und ich blöd dastehe und meine 300 Euro weg sind.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
Der Verkäufer hat mir Verschwiegen das er das Gerät von jemand anderes gekauft hat und es schon mal defekt war.

Dazu war er auch nicht verpflichtet.



Zitat:
zum Glück war Garantie noch auf dem Gerät.

Welche Garantie genau hat der Verkäufer denn gegeben?



Zitat:
Ich habe ihn dann Anfang Mai 2015 dazu angeschrieben und er meinte er wollte mir ein Schriftstück schicken das ich nun der Eigentümer der Ware bin

Grundsätzlich könnte man den Verkäufer verklagen, zugesagte Dokumente auch zu übereignen.
Hier habe ich aber gewisse Zweifel, denn es sollte durchaus so sein, das der Käufer bereits über alle notwendigen Nachweise des Eigentums verfügt.



Zitat:
denn ich habe keine lusten das der Verstärker an den Eigentümer zurückgeht

Du bist der Eigentümer, also wäre das kein Problem?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Der Verkäufer hat mir Verschwiegen das er das Gerät von jemand anderes gekauft hat und es schon mal defekt war.
Dazu war er auch nicht verpflichtet.



Zitat:zum Glück war Garantie noch auf dem Gerät.
Welche Garantie genau hat der Verkäufer denn gegeben?



Zitat:Ich habe ihn dann Anfang Mai 2015 dazu angeschrieben und er meinte er wollte mir ein Schriftstück schicken das ich nun der Eigentümer der Ware bin
Grundsätzlich könnte man den Verkäufer verklagen, zugesagte Dokumente auch zu übereignen.
Hier habe ich aber gewisse Zweifel, denn es sollte durchaus so sein, das der Käufer bereits über alle notwendigen Nachweise des Eigentums verfügt.



Zitat:denn ich habe keine lusten das der Verstärker an den Eigentümer zurückgeht
Du bist der Eigentümer, also wäre das kein Problem?




Herstellergarantie 24 Monate, der Verkäufer hat mir keine Garantie gegeben. Wieso bin ich der Eigentümer, der Onlinehändler meinte ich müsste ein Dokument haben wo der Besitz geklärt ist, da ja im Kaufvertrag jemand anderes steht und nicht ich. Ich weiß nun nicht wie ich am besten Vorgehen soll.....

1x Hilfreiche Antwort

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