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Verspäteter Eintritt ins Erwerbsleben

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
14.11.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 423 Aufrufe
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HWS-Syndrom, Nettoverdienstausfall, Erwerbsleben, Student, Eintritt

Frage: 
Ich bin Medizinstudent. Durch einen Verkehrsunfall habe ich ein HWS-Syndrom zweiten Grades erlitten. Dadurch war es mir nicht möglich, in diesem Semester mein Physikum zu absolvieren. Ich muss dies im Folgesemester nachholen und werde dadurch um ein Semester verspätet mit dem Studium fertig. Welche Ansprüche stehen mir zu?

Antwort:
Ihr Schaden besteht in dem verspäteten Eintritt in das Berufsleben. Daraus können Nachteile bei der Karriereplanung und beim Verdienst resultieren. Bei Ihnen ist zunächst als Schaden der um sechs Monate verspätete geplante Beginn Ihrer Tätigkeit als Assistenzarzt anzunehmen und damit ein entsprechender Nettoverdienstausfall von sechs Monaten. Künftig kommt ein etwaiger Minderverdienst in Folge verspäteter Einkommenssteigerungen sowie eine etwaige Verkürzung Ihrer Altersrente aus Anlass des verspäteten Beginns Ihrer Beitragszahlungen in Betracht. Hier sind im Einzellfall schwierige Berechnungen anzustellen, die in der Regel nicht ohne Hilfe eines Gutachtens möglich sind.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
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