Versöhnungsversuch bei Ehescheidung und Lohnsteuerklasse 3 & 5

18. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
funsurfer77
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Versöhnungsversuch bei Ehescheidung und Lohnsteuerklasse 3 & 5

Ich hatte mit meiner Ex zum Jahreswechsel 2015/2016 im Trennungsjahr einer Ehescheidung einen einmonatigen Versöhnungsversuch.

Dieser ist gescheitert. Seit 04/2016 sind wir geschieden.

Jetzt mache ich gerade die Lohnsteuererklärung 2015.

Wie beanspruche ich in der Steuererklärung die Lohnsteuerklasse 3 / 5 geltend?

Habe ich diese dann auch für 2016, da der Versöhnungsversuch ja in 2015 und 2016 stattgefunden hat?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Wenn ihr sowohl in 2015 als auch in 2016 zumindest kurzfristig noch zusammen gelebt habt, dann könnt ihr in beiden Jahren die Zusammenveranlagung wählen.
Das hat aber rein gar nichts mit den Steuerklassen zu tun. Von der Steuerklasse hängt lediglich die Höhe der Lohnsteuer ab, die euch monatlich vom Lohn einbehalten wird (sozusagen als Vorauszahlungen). Entscheidend ist die Veranlagung.

Ich hoffe ihr versteht euch noch gut genug um die Aufteilung der Erstattung/Nachzahlung gütlich zu regeln?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wie hat der Versöhnungsversuch denn ausgesehen?

Wurde der Scheidungsantrag in 2015 schon gestellt? Wenn ja, wurde dieser im Rahmen des Versöhnungsversuches wieder zurückgezogen?

Hat derjenige Ehegatte, der zum anderen gezogen ist, seine Wohnung in diesem Zusammenhang gekündigt? Habt Ihr den Versöhnungsversuch dem Finanzamt mitgeteilt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
funsurfer77
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich habe von Mitte Dezember bis Mitte November bei ihr gelebt und geschlafen.
Der Scheidungs Antrag wurde 2014 gestellt.
Mittlerweile bin ich geschieden.
Natürlich habe ich meine Wohnung nicht für einen Versuch gekündigt.
Denn Versöhnung Versuch wollte ich mit der Steuererklärung melden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen