Ich hatte mit meiner Ex zum Jahreswechsel 2015/2016 im Trennungsjahr einer Ehescheidung einen einmonatigen Versöhnungsversuch.
Dieser ist gescheitert. Seit 04/2016 sind wir geschieden.
Jetzt mache ich gerade die Lohnsteuererklärung 2015.
Wie beanspruche ich in der Steuererklärung die Lohnsteuerklasse 3 / 5 geltend?
Habe ich diese dann auch für 2016, da der Versöhnungsversuch ja in 2015 und 2016 stattgefunden hat?
Versöhnungsversuch bei Ehescheidung und Lohnsteuerklasse 3 & 5
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn ihr sowohl in 2015 als auch in 2016 zumindest kurzfristig noch zusammen gelebt habt, dann könnt ihr in beiden Jahren die Zusammenveranlagung wählen.
Das hat aber rein gar nichts mit den Steuerklassen zu tun. Von der Steuerklasse hängt lediglich die Höhe der Lohnsteuer ab, die euch monatlich vom Lohn einbehalten wird (sozusagen als Vorauszahlungen). Entscheidend ist die Veranlagung.
Ich hoffe ihr versteht euch noch gut genug um die Aufteilung der Erstattung/Nachzahlung gütlich zu regeln?
Wie hat der Versöhnungsversuch denn ausgesehen?
Wurde der Scheidungsantrag in 2015 schon gestellt? Wenn ja, wurde dieser im Rahmen des Versöhnungsversuches wieder zurückgezogen?
Hat derjenige Ehegatte, der zum anderen gezogen ist, seine Wohnung in diesem Zusammenhang gekündigt? Habt Ihr den Versöhnungsversuch dem Finanzamt mitgeteilt?
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Also ich habe von Mitte Dezember bis Mitte November bei ihr gelebt und geschlafen.
Der Scheidungs Antrag wurde 2014 gestellt.
Mittlerweile bin ich geschieden.
Natürlich habe ich meine Wohnung nicht für einen Versuch gekündigt.
Denn Versöhnung Versuch wollte ich mit der Steuererklärung melden.
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