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Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert

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Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert

Versicherungsnehmer A hat bei Versicherung ABC diverse Versicherungen (Hausrat, Privathaftpflicht, Unfallversicherung etc.) abgeschlossen. Bei der Versicherung ABC gibt es die Möglichkeit, bei jeder Versicherung zwischen Pakten (Basis, Standard, Extra, Komfort) zu wählen.

A zieht um und informiert seine Betreuerin bei der zuständigen Bezirksdirektion Frau S. über den Umzug und die geänderte Quadratmeterzahl. Folglich ist die Adresse und natürlich die Wohnungsgröße in der Hausratversicherung anzupassen.
Frau S. teilt A daraufhin schriftlich (!) mit, dass sich der Beitrag durch die höhere Quadratmeterzahl um 6 Euro erhöht. Selbstverständlich vertraut der Versicherungsnehmer hierauf und rechnet nicht explizit nach.

Exakt 4 Monate später bei der Lohnsteuererklärung fällt A auf, dass sich der Beitrag für die Hausratversicherung nur um 1,89 Euro geändert hat und bemerkt, dass Frau S. ohne seine Anweisung bei der Unfallversicherung das Paket umgestellt hat, so dass A nun statt zuvor "Standard" ein "Extra"-Paket hat, sich aber seine garantierte monatliche Unfallrente reduziert hat.

Welche Möglichkeiten hat A nun, Frau S. zur Rechenschaft zu ziehen? Immerhin hat A zwischenzeitlich mehr als 3 Stunden Zeit investiert, 5 Monate einen zu hohen Beitrag gezahlt etc.

Wie ist die Rechtslage??

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von fiable_vie am 09.01.2012 15:44
Status: Stift (34 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Hallo fiable,

warum denn gleich zur Rechenschaft ziehen. Erst mal Frau S. fragen, wie sie zu dieser Änderung gekommen ist.

Möglicherweise liegt der Grund ja in den vertraglichen Vereinbarungen, oder nur ein Eingabefehler.

SG

Berry


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von Sir Berry am 10.01.2012 21:30
Status: Unsterblich (810 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Nunja, de facto hat A über ein halbes Jahr zu viel Beitrag gezahlt für eine Leistung, die er nie haben wollte.
Ein Kollege von Frau S. hat bereits eingeräumt, dass das ja so nicht sein könne, weil sie die Versicherung nicht einfach ändern darf. Zumal sie ja eine Falschaussage tätigte, als sie A darüber informierte, dass der Beitrag aufgrund der Quadratmetererhöhung um über 6 Euro steigen würde.

Darüber hinaus hat A in den vergangenen 2 Wochen mehrfach versucht, mit Frau S. und auch der Agentur vor Ort Kontakt aufzunehmen, diese fühlen sich aber nicht zuständig sondern sind vielmehr der Meinung, A solle sich doch, wenn ihm das nicht passe, einen neuen Betreuer suchen, der das ja dann wieder umstellen könne und damit wäre alles gut. Nur ist dies keine Lösung!

Und wenn weder Frau S. noch die Agentur selbst sich mit dem offensichtlichen Problem auseinander setzen möchten, dann muss A eben einen anderen Weg suchen.
Kann ja nicht angehen, dass Versicherungsvertreter Verträge ohne Anweisung zum Nachteil von Versicherten ändern und dann auch noch eine höhere Provision kassieren. Natürlich muss davon ausgegangen werden, dass es ein Versehen war, aber auch dafür muss man im Zweifel gerade stehen.


von fiable_vie am 10.01.2012 21:57
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Hallo fiable,

das Verhalten der Agentur ist sicher nicht akzeptabel.


Aber wenn die sich nicht um die bereinigung kümmern, regele dass direkt mit dem Unternehmen und lass Dir im Zusammenhang damit eine neue Agentur zuweisen. Dann hat auch die alte Agentur ihren "Lohn" in Form vom Bestandsabgang.

Aber alles mit der notwendigen Ruhe und Sachlichkeit angehen, da wir ja wohl alle mal Fehler machen, oder.

Grüße

Berry

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von Sir Berry am 10.01.2012 23:27
Status: Unsterblich (810 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Bei Frau S. häuften sich die Fehler leider. Und auch in diesem Fall müsste sie mindestens 3 Mal einen Fehler gemacht haben und das auf Kosten von A. Und das geht so sicherlich nicht. Zumindest eine Entschuldigung und eine Bereinigung wären da schon notwendig gewesen, dazu sah man sich aber nicht in der Lage.
Und dann hat A sicher jedes Recht, sich so zu verhalten.


von fiable_vie am 11.01.2012 10:04
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Ich würde mich direkt an die Versicherung zu wenden und fragen wie es zu einer Vertragsänderung ohne deine Zustimmung kommen konnte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 12.01.2012 00:36
Status: Tao (21014 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Ursprünglich hatte mich an und für sich interessiert, wie die Rechtslage aussieht.

A hat bereits mehrfach mit der Agentur Kontakt aufgenommen, diese verweigert aber jegliche Stellungnahme.

Daher nochmal die Frage: Wie ist die Rechtslage? Was kann A aus rechtlicher Sicht tun?
(A benötigt sicher keine Beratung zur Frage "was mache ich jettz", das ist ja ein Rechtsforum und keine Lebensberatung)


von fiable_vie am 12.01.2012 09:19
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Die hier gewüschte individuelle Rechtsberatung ist per Gesetz Anwälten vorbehalten.

Eine Beauftragung eines solchen wäre daher sehr zieführend, insbesondere da hier auch die entsprechenden Inhalte der vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden müssen.

Die Beauftragung geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/



quote:
Wie ist die Rechtslage?

In der Regel ist keine Vertragänderung ohne Zustimmung des Vertragsparters möglich.
Jedoch kann es durchaus sein, das man Bevollmächtigungen zur Vertragänderungen erteilt hat. Dann wäre regelmäßig auch der Bevollmächtigte berechtigt Vertragänderungen rechtswirksam zu veranlassen.
Möglicherweise wäre der Bevollmächtigte bei inkorrekten Vertragänderungen in Regress zu nehmen?



quote:
Was kann A aus rechtlicher Sicht tun?

1. Seine Unterlagen prüfen wer tatsächlich zur Vertragänderung berechtigt ist.
2a. Sich die juristischen Grundkenntnisse im Vertrags-, Schadensersatz- und Versicherungsrecht aneignen und klagen.
2b. Einen versierten Anwalt beauftragen.

2b. wäre hier eindeutig zu bevorzugen, da es ja auch um reduzierte Leistungen der garantierten monatlichen Unfallrente geht, eine nicht unkomplexe Materie.



quote:
A benötigt sicher keine Beratung zur Frage "was mache ich jettz", das ist ja ein Rechtsforum und keine Lebensberatung

Das dies tatsächlich kein Rechtsforum ist, sondern ein MEINUNGSforum in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren, hätte man durch lesen bemerken können.
Es steht immer hin über jedem Button mit dem man hier Beiträge absenden kann:
Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung.
und auch an einigen anderen Orten (zB. Nutzungsbedingungen).





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von Harry van Sell am 12.01.2012 11:44
Status: Tao (21014 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Versicherungsverträge ohne Anweisung geändert
Erst man die aktuellen Vertragsunterlagen anfordern und mit den Abgeschlossenen Verträgen vergleichen.

Und nicht mit einer Agentur rum-eiern , das macht man mit der Zentrale
quote:

A hat bereits mehrfach mit der Agentur Kontakt aufgenommen, diese verweigert aber jegliche Stellungnahme.

Zu welchen Zweck: Liefern Sie mir bitte den Beweis für Ihre Unfähigkeit ich will Sie Ansc.....en



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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 12.01.2012 19:51
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)


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