Verliert man den Versicherungsschutz, wenn man an einem Haus, welches derzeit unbewohnt ist ein Schild hängt, dass es unbewohnt ist. Das Schild ist in diesem Fall am Briefkasten angebracht und gut lesbar für jedermann.
-----------------
""
-- Editiert von Moderator am 11.01.2014 18:14
-- Thema wurde verschoben am 11.01.2014 18:14
Versicherungsschutz verlieren
10. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2014 | 16:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsschutz verlieren
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Januar 2014 | 17:11
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Welcher Versicherungsschutz ist gemeint: Gebäude, Hausrat, Haftpflicht?
Welches Ereignis löst denn die Inanspruchnahme der Versicherung aus?
Sind die Folgen dieses Ereignisses mitversichert?
Ist die Versicherungsprämie bezahlt?
Was hat die Frage mit Erbrecht zu tun?
-----------------
""
-- Editiert gaga92 am 10.01.2014 17:12
#2
Antwort vom 11. Januar 2014 | 15:22
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Wenn das Haus länger als 6 Wochen unbewohnt ist, ist es nicht mehr "ständig bewohnt".
Darüber ist die Versicherung zu informieren.
Und dann wird wohl ein Risikozuschlag zu der Versicherungsprämie fällig sein.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten