Versicherungsschutz, wenn Arbeitsvertrags-Verlängerung noch auf dem Postweg zu mir ist? Plus Entfris

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb452881-22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsschutz, wenn Arbeitsvertrags-Verlängerung noch auf dem Postweg zu mir ist? Plus Entfris

Hallo liebe Leser,

folgende Fakten:

1. Arbeitsvertrag (20 h) seit 2015 bei einem Bildungsträger; jeweils befristet auf ein Jahr (anfangs und nach dem ersten Jahr wegen Sachgrund, jetzt nach dem 2. Jahr wegen Projektdauer; es ist immer das gleiche Projekt, welches vom Zahlungsgeber (= Behörde) immer nur um ein Jahr verlängert wird)
2. seit einem halben Jahr bin ich mit zusätzlichen 10 h "ausgeliehen" an den Mutterkonzern (gelten als verschiedene Arbeitgeber, dennoch EIN Vertrag in dem die Gesamtstunden stehen; wird intern als "ausleihen" bezeichnet)
3. Segmentsleitung hat trotz Hinweise "verschlafen" meinen Vertrag schriftlich zu verlängern (dass die mit mir arbeiten möchten, steht außer Frage; Segmentsleitung ist neu, daher evtl. noch etwas unstrukturiert)
4. vor Ablauf des Monats bestätigte sie mir telefonisch die Verlängerung (auch der BR hat schon drüber geschaut) und informierte mich über den Postversand des Schreibens aus der Zentrale
5. sie wies mich deutlich darauf hin, dass ich am 1.des Monats NICHT die Tätigkeit im Mutterkonzern verrichten darf (da wäre ich geplant gewesen) - aus versicherungstechnischen Gründen, sagte sie... Ich erwähnte einen von mir durchgeführten Workshop am 2. des Monats im eigentlichen Unternehmen, über den wir dann etwas ausführlicher sprachen. Hier sagte sie nicht, dass ich den nicht durchführen darf. Sie war sicher, dass der Vertrag spätestens am 1. nachmittags im Briefkasten sein müsse.
6. ich war am 1. (und alle anderen Tage) arbeiten - nicht im Mutterkonzern - sondern im eigtl UN, um den Workshop vorzubereiten du durchzuführen.
7. am 3. war der Vertrag da, mit folgendem Text im Brief: " Bitte Kopie an Fr. xy per E-Mail senden und Erhalt rückbestätigen lassen BEVOR Sie ihre Arbeit wieder aufnehmen"

Meine Fragen:
A: Wenn der Vertrag mündlich verlängert und in der Zentrale schon gedruckt und noch vor dem 1. des Monats unterschrieben wurde, besteht dann wirklich kein Versicherungsschutz, solange meine Kopien wieder in der Zentrale sind?
B: Gehe ich recht in der Annahme, dass es hier eher um die Arbeits-Lücke geht, die der AG schaffen möchte, damit ich keine "automatische" Entfristung einklagen kann?
C: Mir wurde nicht verboten den Workshop durchzuführen - also auch nicht, generell im UN zu arbeiten, nur der Hinweis nicht ins Mutter-UN zu gehen. Kann man mir dennoch hier irgendwas ankreiden?
D: da ich in einem bereits geplanten Perspektivgespräch am 17. diesen Monats auf eine Entfristung pochen werde - weil ich es verdient habe ;-) möchte ich nichts in der Richtung einklagen. Dennoch interessiert mich, ob ich es auf Grund des genannten Hergangs KÖNNTE :-)

Vielen lieben Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6502x hilfreich)

Das Argument Versicherungsschutz halte ich für Käse. Tatsächlich dürfte es darum gehen, nicht ungewollt ein unbefristetes AV zu begründen, da Befristungen vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart sein müssen.
'Auf Entfristung pochen' kannst du versuchen - das Argument 'weil ich es verdient habe' halte ich für untauglich - da werden nur rechtliche Gründe/Argumente fruchten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb452881-22):
Gehe ich recht in der Annahme, dass es hier eher um die Arbeits-Lücke geht, die der AG schaffen möchte, damit ich keine "automatische" Entfristung einklagen kann?

Sehe ich auch so.



Zitat (von fb452881-22):
Mir wurde nicht verboten den Workshop durchzuführen - also auch nicht, generell im UN zu arbeiten, nur der Hinweis nicht ins Mutter-UN zu gehen.

Dürfte ziemlich egal sein, wo man arbeitet, hauptsache die entsprechenden Vorgesetzen bekomme es mit.
Und man könnte es beweisen, das man dort tatsächlich gearbeitet hat.



Zitat (von fb452881-22):
da ich in einem bereits geplanten Perspektivgespräch am 17. diesen Monats auf eine Entfristung pochen werde - weil ich es verdient habe ;-)

Solche Unternehmen behalten erfahrungsgemäß keine Mitarbeiter die auf etwas "pochen". Wer "pocht" landet ganz schnell auf der "Unartig-Liste"
Die leben von Bewilligung zu Bewilligung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb452881-22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die beiden Antworten.

Zitat (von blaubär+):
das Argument 'weil ich es verdient habe' halte ich für untauglich - da werden nur rechtliche Gründe/Argumente fruchten.


Zitat (von Harry van Sell):
Solche Unternehmen behalten erfahrungsgemäß keine Mitarbeiter die auf etwas "pochen". Wer "pocht" landet ganz schnell auf der "Unartig-Liste"
Die leben von Bewilligung zu Bewilligung.


Habe mich da etwas "locker" ausgedrückt: Mein erstes Perspektivgespräch (näher kennen lernen mit der Segmentsleitung und dem was-weiß-ich-Leiter über ihr - beide sitzen nicht an meinem Standort; Kompetenzen besprechen, etc.) mündete in der Frage, ob ich eine Projektidee entwickeln könne. Habe ich gemacht. Feedback war sehr gut, man wolle das Projekt mit mir machen.
Hinzu kommt die Situation der Mitarbeiter an meinem Standort: kein Wille sich einzubringen, nur Gemecker, mancherseits wird nur noch auf das Rentenalter gewartet, etc. und eine stark überforderte Standortleitung, die durch ihr Verhalten den MA ggü. die Sache noch verschlimmert. Die einzige mit ähnlichem "Schneid" wie ich hat gekündigt, wegen besagter Situation. Die Leitung WILL mich halten, das weiß ich von einer Dritten. Es wird am 17. ein Gespräch geben (Projekt genau besprechen; Vertrag wird geändert - u.a. auf Vollzeit). Daher möchte ich dort fragen, wie lange die beiden gerne mit mir arbeiten möchten... Die werden nicht sagen, nur ein Jahr bitte. Und deshalb möchte ich mir die Entfristung "erkämpfen"...

Was meinen Sie dazu?

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