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Versicherungsrecht - Worum es geht
17.6.2001 | Ratgeber - Versicherungsrecht | 5343 Aufrufe Mehr zum Thema:Versicherung, Versicherungsrecht
Gültig für Versicherungsverträge, in dem ein Versicherer gegen Entgelt ein bestimmtes Schadensrisiko übernimmt. Ein Versicherungsvertragregelt die Rechte und Pflichten zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Hauptbestandteil ist die Einstandspflicht und somit die Ersetzung eines entstehendenen Schadens durch die Versicherung im so genannten Versicherungsfall. Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherungsvertragsgesetz (VVG) näher bestimmt und ist privatrechtlicher Natur. Themenbeispiele für Rechtsprobleme in dieser Rubrik: Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung, Kleingedrucktes, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Nutzungsbedingungen, Versicherungsfall, Versicherungsbetrug, Unfallversicherung, Pflichtversicherung, Schadensversicherung, Personenversicherung.. .
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