Wenn ein Autoschlüssel in der Mittelkonsole des Fahrzeugs zurückgelassen wird, muss das nicht unbedingt den Versicherungsschutz kosten.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass in diesem Fall der Fahrzeugführer zwar grob fahrlässig gehandelt hat.
Allerdings müsse der Versicherer nachweisen, dass der Diebstahl mit Hilfe des zurückgelassenen Schlüssels erfolgt ist, ansonsten ist die Leistung aus dem Kaskoschutz fällig (Landgericht Köln, Urteil vom 15.01.2009, AZ: 24 O 365/08).
| Zum 123 Rechtshop |