>Versicherungsbetrug..
Ich habe das gefühl das du denkst ich würde hier lügen erzählenHab ich nicht gesagt.
Was meinst du warum ich das tun soll ??Weiß ich auch nicht.
wenn ich ein staatanwalt suche der versucht aus mir etwas raus zu holen was nicht zu holen gibt dann bin ich hier falsch.....Ja, wenn Du den suchst, bist Du hier wirklich falsch.
Fakt ist doch einfach, daß die Polizei kein Ermittlungsverfahren gegen X-belibige Personen einleiten kann/darf, ohne das es einen Anfangsverdacht gibt. Ein Anfangsverdacht läßt sich aber nicht darauf begründen, daß man selber Ausländer ist, und andere Ausländer Straftaten begangen haben.
Der nächste Schritt nach dem Ermittlungsverfahren ist die Anklage. Um die zu erheben, bedarf es einer 'hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung'. Wenn die Anklage gegen Dich erhoben wurde, muß die Staatsanwaltschaft diese Wahrscheinlichkeit auf irgendetwas Konkretes stützen. Die Tatsache, daß Du Ausländer bist und einen Versicherungsschaden gemeldet hast, reicht dafür auf gar keinen Fall.
Sonst könnte man z.B. mich auch wegen eines Bankraubes anklagen, weil ich braune Augen habe und irgendjemand anderes mit braunen Augen auch vor 3 Wochen eine Bank überfallen hat. Das das unsinnig ist, siehst Du bestimmt auch so.
Also muß es irgendetwas anderes geben, worauf die StA ihre Anklage stützt. Nur: Wenn Du selber nicht weißt, was das sein könnte, woher soll ich (oder jemand anderes hier) das wissen?
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 18.10.2005 15:32
Status: Tao (17086 Beiträge)
Userwertung:
4,5
(von 210 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden