Versicherungsbetrug - 80 Tagessätze - wie lange bin ich jetzt vorbestraft?

22. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jerepa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Versicherungsbetrug - 80 Tagessätze - wie lange bin ich jetzt vorbestraft?

Hallo,

Ich bin heute unschuldig als Versicherungsbetrügerin verurteilt worden.

Das war die zweite Verhandluung was die Berufung betrifft die haben mir keine Chance gelassen total fies wie so Richter Entscheidungen treffen zumal ich schwöre ich habe niemals ne versicherung betrogen.

Nun bin ich zu 80 Tagessätzen zu je 5€ verurteilt worden ..wie lange bin ich jetzt vorbestraft?:-(

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Vorbestraft ist man erst ab 90 Ts.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jerepa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ich bin zu 80 Tagessätzen a 5€ verurteilt worden:-(

bin ich im Führungszeugnis jetzt vorbestraft?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Nein, wie der Kollege Calsow ganz richtig mitteilte, werden Vorstrafen erst ab 90 TS (Tagessätzen) in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.
Behörden und Gerichte erhalten jedoch ausführlichere Registerauszüge.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
speedone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich habe einmal eine frage vieleicht kann mir mal jemand helfen.
Also ein kumpel hat sich einen KFZ Brief besorgt. Hat ein nicht mehr Exestierende Auto angemeldet und Teilkasco Versichert dann hat er dieses geklaut gemeldet.
Nun hat er ein Strafverfahren wegen Betruges. Da die Versicherung Anziege erstatete. Da das Auto vorher so einen großen schaden hate das dieses nicht mehr exestieren konnte. Was wird Ihn erwarten. Er wurde schon einmal wegen Betruges Verurteilt zu 20 Tagessätzen zu je 30€. muss er in den Knast

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Real in den Knast muß er sicherlich nicht, da er jedoch einschlägig vorbestraft ist, könnte schon eine Bewährungsstrafe herauskommen. (oder sehr hohe Geldstrafe)


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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