Hallo..
Kleine Vorgeschichte:
Person A und Person B sind Nachbarn und wohnen in einem Haus. Beide Personen verstanden sich richtig gut, Person A hat für Person B sogar die Haushaltshilfe gemacht als Person B operiert worden war. Nun ist Person A von Person B hintergangen worden, denn diese will das Geld nicht für die Haushaltshilfe auszahlen. Nun ist zwischen den Nachbarn ein großer Streit, der auch nicht geschlichtet wird.
Nun zur Sache, vor 2 Monaten hat die Tochter von Person B die Glasscheibe in der Haustür eingetreten. Person B war am weinen, weil sie angeblich von ihrem Ex-Mann aus der Familienversicherung gekündigt worden ist. Somit hätte sie die Scheibe selber bezahlen müssen. Da sich zu dem Zeitpunkt Person A und B noch gut verstanden hatten, und Person A Mitleid hatte, hat Person A die Sache auf sich genommen. Versicherung hat die Kosten übernommen und eine neue Scheibe wurde eingebaut.
Nun meine Frage, wenn Person A sich jetzt wegen Versicherungsbetruges selbst anzeigt, was könnte aus Person A zukommen? Und was kommt auf Person B dann zu?
Danke im vorraus.
-----------------
""
Versicherungsbetrug - Selbstanzeige
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo!
Ganz kurz:
Versicherungsbetrug ist strafbar (siehe [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html]§ 263 StGB
[/URL] und [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265.html]§ 265 StGB
[/URL])
...insbesondere für den Versicherungsnehmer.
Person A = Täter
Person B = Mittäter
Im Strafgesetz sin die Strafen für einen Täter i.d.R. höher als für einen Mittäter.
Ob und wie hoch bestraft wird, ist nicht vorhersagbar, da alle Umstände heranzuziehen sind. Straflosigkeit ist jedoch nicht zu vermuten.
Außerdem: Person A erhält mit Sicherheit eine Kündigung des betreffenden Vertrag, und ggf. anderer kündbarer Verträge bei dem Versicherer. Eine Neuversicherung ist dann stark erschwert, und kann je nach Lage des Falls sogar unmöglich werden.
Guten Abend!
-----------------
"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
(Bill Cosby)"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten