Versicherungsbetrug - Selbstanzeige

22. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Malyna92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug - Selbstanzeige

Hallo.. ;)

Kleine Vorgeschichte:

Person A und Person B sind Nachbarn und wohnen in einem Haus. Beide Personen verstanden sich richtig gut, Person A hat für Person B sogar die Haushaltshilfe gemacht als Person B operiert worden war. Nun ist Person A von Person B hintergangen worden, denn diese will das Geld nicht für die Haushaltshilfe auszahlen. Nun ist zwischen den Nachbarn ein großer Streit, der auch nicht geschlichtet wird.

Nun zur Sache, vor 2 Monaten hat die Tochter von Person B die Glasscheibe in der Haustür eingetreten. Person B war am weinen, weil sie angeblich von ihrem Ex-Mann aus der Familienversicherung gekündigt worden ist. Somit hätte sie die Scheibe selber bezahlen müssen. Da sich zu dem Zeitpunkt Person A und B noch gut verstanden hatten, und Person A Mitleid hatte, hat Person A die Sache auf sich genommen. Versicherung hat die Kosten übernommen und eine neue Scheibe wurde eingebaut.

Nun meine Frage, wenn Person A sich jetzt wegen Versicherungsbetruges selbst anzeigt, was könnte aus Person A zukommen? Und was kommt auf Person B dann zu?


Danke im vorraus.

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Hallo!

Ganz kurz:
Versicherungsbetrug ist strafbar (siehe [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html]§ 263 StGB [/URL] und [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265.html]§ 265 StGB [/URL])
...insbesondere für den Versicherungsnehmer.

Person A = Täter
Person B = Mittäter

Im Strafgesetz sin die Strafen für einen Täter i.d.R. höher als für einen Mittäter.

Ob und wie hoch bestraft wird, ist nicht vorhersagbar, da alle Umstände heranzuziehen sind. Straflosigkeit ist jedoch nicht zu vermuten.

Außerdem: Person A erhält mit Sicherheit eine Kündigung des betreffenden Vertrag, und ggf. anderer kündbarer Verträge bei dem Versicherer. Eine Neuversicherung ist dann stark erschwert, und kann je nach Lage des Falls sogar unmöglich werden.

Guten Abend!




-----------------
"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.911 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen