Kurze Frage:
Ein Versicherungsvermittler entscheidet für sich, das bestimmte Schäden reguliert werden, obwohl die Versicherungsbedingungen keine Entschädigung zulassen. Wer ist dann einzuschalten ? Alle Informationen können vom jeweiligen Kenntnisinhaber detailliert wiedergegeben werden (inlusive der Schadenzusammenhänge)...
1.) Den Staatsanwalt, damit der unabhängig ermittelt oder
2.) das betrogene Versicherungsunternehmen, damit diese den
Vermittler zur Rede stellt ?
Versicherungsbetrug - Versicherungsvermittler
20. Mai 2012
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Frage vom 20. Mai 2012 | 22:31
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug - Versicherungsvermittler
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#1
Antwort vom 20. Mai 2012 | 23:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9519x hilfreich)
Das kann man halten wie man will. Wenn man möchte auch beide.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 21. Mai 2012 | 14:41
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Ein Versicherungsvermittler entscheidet für sich, das bestimmte Schäden reguliert werden, obwohl die Versicherungsbedingungen keine Entschädigung zulassen.
Das muß u.U. noch nicht mal eine Straftat sein, wenn der Vermittler die Versicherung darüber nicht täuscht; das wäre dann reines Zivilrecht für die VS, den Schaden vom Vertreter ersetzt zu verlangen.
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