Versicherungsbetrug? Nachbarin behauptet, mein Sohn hätte Delle in Auto geworfen

14. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
abbiye
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug? Nachbarin behauptet, mein Sohn hätte Delle in Auto geworfen

Folgendes liegt vor: Mein Sohn (11J) soll angeblich mit einem Ball (so groß das ein Erwachsener ihn mit eine Hand fast umfassen kann) an das Auto unsere Nachbarin geworfen haben.Sie selbst hat es aber nicht gesehen,sondern nur gehört wie der Ball ans Auto geprellt ist.Sie schimpfte gleich mein Sohn an worauf er erschrocken und teilweise ängstlich nach Haus kam.Die Nachbarin zeigte mir den Schaden ,wo ich als Laie gleich gesehen hatte,das diese Delle nie von einem Ball sein kann.Es war ein normaler Kinderball (kein harter wie Handball aber die gleiche Größe).Die Delle ist weit unten an der hinteren Stoßstangen und hat Lackschaden.Mein Sohn hat aber den Ball von oben geworfen und gesagt,das der Ball neben der hinteren Tür aufprallte und dort ist nichts zu sehen.Allein schon die Stelle/Platzierung wo der Schaden ist,ist wiederspricht ja den Vorgang.
Die Nachbarin hat nicht die Polizei gerufen.Sie verlangte von mir meine Versicherungsnummer,was ich aber nicht rausgab.Ich hab meine Haftpflicht VS angerufen und diese schickten mir ein Unfallsfragebogen zu den ich auch ausfüllte .Nun bekam ich Brief vom Anwalt der Nachbarin,hab diesen an meine Versicherung geschickt.Dann kam wieder ein Brief von ihren Anwalt mit Kostenvoranschlag von ca 900,- Euro. Habe dies auch meine Versicherung zugeschickt. Dann kam ein Brief vom Gericht (Mahntstelle) das ich dies bezahlen soll und die RA Kosten.Habe daraufhin Widerspruch eingelegt und geht es vor Zivilgericht.

Ich weiß echt nicht mehr weiter und bin nicht gewollt den Schaden zu bezahlen,da für mich eindeutig ein Versicherungsbetrug vorliegt,denn jeder normal denkender Mensch sieht auf Anhieb das dieser Schaden niemals ein Kind mit einem Ball verursacht haben kann.
Nur wie soll ich mich verhalten ?
Meine Versicherung meldet sich diesbezüglich auch nicht.
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Ich würde gern eine Gutachter heranziehen,aber wer bezahlt den ? Und wenn sich herausstellt bzw nachweisen läßt das die Dame versucht nur nen Dummen zu finden um die Dellen reparieren zu lassen,wer zahlt dann die ganzen Kosten (ihren Anwalt,Mahnkosten,Gerichtskosten) ? Was ist ,wenn sie mit dem Schwindel durchkommt ?

Um beruhigende hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.Meine Nerven liegen blank,da die Nachbarin ein Dorftratschweib ist und seit wir hier wohnen,gegen uns stochert.

-- Editiert abbiye am 14.10.2011 18:23

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Deine Versicherung wird sich nicht bei dir melden, warum auch? Da solltest du selbst mal anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid war auf jeden Fall schon mal richtig, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid wird ja nicht geprüft, ob der Anspruch zu Recht besteht.

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#2
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Mach Dir doch nicht gleich in die Hosen.

Je mehr Druck da aufgebaut werden soll, desto weniger Grund besteht, sich in die Hosen zu machen, denn desto wahrscheinlicher ist die Forderung der Gegenseite unberechtigt.

Einen Mahnbescheid bekommt jeder, der besagt erst mal gar nichts, dem hast Du widersprochen und damit erst mal gut.

Deine Haftpflichtversicherung hast Du eingeschaltet, hoffentlich ihr den Sachverhalt richtig geschildert.

Damit sind die am Zug, die werden prüfen, ob es ein Versicherungsfall ist und wenn ja werden sie zahlen.

Im anderen Fall werden sie nicht zahlen und die Forderung zurückweisen.

Den Schaden beweisen und geltend machen mußt nicht Du, sondern die Nachbarin, die ja auch von der Versicherung Kohle will.

Die Versicherung wird sicher auch prüfen, ob die Angaben und die Forderung schlüssig sind, so mal eben zahlen die nicht.

Ist dann aber nicht Dein Problem, wenn die die Forderung zurückweisen, dann bekommt die Nachbarin eben kein Geld, allenfalls bekommt sie noch eine Anzeige, falls sie was "gedreht" haben sollte.

Bei Dir ist dann eben auch kein Geld zu holen, denn wo kein Anspruch besteht kann auch keiner eingefordert werden, insofern schützt eine Haftpflichtversicherung ja nicht nur vor finanziellem Schaden, sondern sie nimmt auch die Schadensprüfung und Regulierung für den Versicherungsnehmer vor - oder eben die Nichtregulierung, falls nicht gezahlt werden muß.

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@schnelldenker:
"Fordern Sie Ihre PH auf, den Schaden aus den genannten Gründen abzulehen, notfalls mit rechtlichen Konsequenzen."

Welche Konsequenzen und für wen wäre da ja nicht ganz unwichtig :augenroll:

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