Versicherungsbetrug - Anzeige - verjährt ?

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Versicherungsbetrug - Anzeige - verjährt ?

Hallo

Habe Unterlagen von 02/2012 erhalten wo ganz klar Versicherungsbetrug vor liegt.

Kann ich dieses noch zur Anzeige bringen oder ist es verjährt ?

Gruss

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Nö, das können Sie selbstverstädnlich noch anzeigen. Verjährt könnte es natürlich dennoch sein. Sie haben 2012 die Unterlagen erhalten, aber diese können ja schon etliche Jahrzehnte alt sein. Da kann man also erstmal nichts weiter zu sagen, aber eben auch nicht mit Gewissheit eine Verjährung annehmen, die regelmäßig 5 Jahre nach Ende der Täuschung einsetzt. Probieren können Sie es also.

Dann wird man sich aber sowohl bei der Versicherung, als auch bei der Staatsanwaltschaft fragen müssen, warum Sie solange damit gewartet haben. Idealerweise haben SIe dann eine gute Erklärung, was ja sehr gut sein kann. Ebenso könnten Sie aber in Bedrängnis geraten, was eben von der Fallkonstellation abhängt. Da Ihre Angaben insgesamt sehr drüftig sind, kann man da nichts weiter zu sagen. Auch kann niemand Ihrer Einschätzung zustimmen, dass eindeutig Betrug vorläge. Müssen SIe dann also selber wissen.
Auch müssen SIe selber wissen, was Sie sich davon versprechen.

Aber ja, Sie können da noch Anzeige erstatten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antwort

Es geht darum, das bei einer Versicherung seit Jahren, jedes Jahr Kosten (ca. 2000 Euro jährlich) eingereicht werden für Verhinderungspflege die gar nicht erbracht wird.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


Bei Betrug ist der Verjährungsbeginn nicht unbedingt die Täuschung (= Einreichen der unrichtigen Unterlagen) sondern der Taterfolg (= Zahlung der Versicherung), siehe §78a StGB .

Wenn jedes Jahr erneut unrichtige Unterlagen eingereicht wurden, dann ist es jedes Mal ein neuer Betrugsfall.

Fälle, wo das Zahlungsdatum der Versicherungsleistung weniger als 5 Jahre her ist, sind noch nicht verjährt.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann wird man sich aber sowohl bei der Versicherung, als auch bei der Staatsanwaltschaft fragen müssen, warum Sie solange damit gewartet haben.
Wie ist denn das gemeint?
Da (so gut wie) niemand verpflichtet ist, Straftaten anzuzeigen, kann da überhaupt nichts kommen. Reine Mitwisserschaft ist in diesem Fall auch keine Beihilfe o.ä.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@hafenlärm:

Zitat:
Ebenso könnten Sie aber in Bedrängnis geraten, was eben von der Fallkonstellation abhängt.


Soviel Phantasie muß man erstmal haben, um aufgrund der Frage auf so eine Idee zu kommen. :devil:

1x Hilfreiche Antwort

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