Versicherungsbetrug §263 StGB

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug §263 StGB

Hallo,

war letztes Jahr mit meinem Freund im Urlaub in Sri Lanka. Mußte zum Arzt weil es mir nicht gut ging, dieser untersuchte mich kurz u. schlug mir vor ich solle ihm 50Euro geben u. er würde mir eine höhere Rechnung austellen. Das tat er dann auch u. sagte ich solle die einfach zu meiner Reiseversicherung schicken u. das wär alles kein Problem. Leider tat ich das dann auch u. bekam heute eine Einladung wegen Betrug v Versicherung.
Bin wirklich vollkommen fertig u. mache mir nun andauernt einen Kopf, warum das alles so kam. Gut ich kann nichts mehr dran ändern u. ich werde auch alles so bei der Polizei erzählen.
Aber kann mir bitte jemand sagen was nun auf mich zukommen wird.
Kann das sein das ichs Gefängnis muß, muß ich noch vor Gericht erscheinen u. wie hoch kann die Geldstrafe sein? Was für Strafen können auf mich zukommen...
Bin Student u. habe zur Zeit kein Einkommen!

Danke schon mal für Eure Antworten

Mali

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ganz ruhig! Zwei Fragen:

- sind Sie vorher schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten?

- wie hoch wäre der Schaden für die Versicherung gewesen (Differenz zwischen der tatsächlichen und der überhöhten Arztrechnung)?

Wenn sich der Sachverhalt ansonsten so darstellt, wie von Ihnen geschildert, wird die Beantwortung der Frage nach möglichen Konsequenzen maßgeblich von den Antworten auf die zwei o.g. Fragen abhängen.
Ich gehe aber davon aus, dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird - dh Ihnen bliebe eine Gerichtsverhandlung erspart.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Mali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

- sind Sie vorher schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten?

Nein, noch nie (außer Strafzettel Auto)

- wie hoch wäre der Schaden für die Versicherung gewesen (Differenz zwischen der tatsächlichen und der überhöhten Arztrechnung)?

380,00 hat der Arzt mir ausgestellt u. 50 Euro mußte ich ihm zahlen

Aber wie soll man das beweisen, das ich ihm auch wirklich was gegeben haben?! Mein Freund war dabei, aber hilft das?

Strafbefehlsverfahren bedeutet das man zu Tagessätzen verurteilt wird?

Danke noch mal für die schnelle Antwort...ich zitter immer noch..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte um schnelle Antwort, da ich morgen schon zur Vernehmung kommen muß.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

aufgrund der Schadenshöhe ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sehr unwahrscheinlich. ME können Sie mit einer Geldstrafe rechnen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#5
 Von 
Mali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die Antwort!

Die Geldstrafe wird sich dann aus Tagessätzen zusammen stellen, die beliebig festgelegt werden.

Man kann also nie wissen was auf einen zukommen kann, oder?

Wird dabei beachtet wieviel man verdient?

Können auf mich noch andere Kosten zukommen?

Danke für Ihre Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Geldstrafen werden nach Tagessätzen berechnet, § 40 StGB . Ihre Anzahl variiert zwischen fünf und 360. Die Höhe des Tagessatzes bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Sie kann zwischen 1 und 5000 Euro liegen und ergibt sich i.d.R. aus dem Nettoeinkommen des Täters. So kann eine Person z.B. wegen einer Beleidigung zu 10 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt werden. Folglich insgesamt 2000 Euro.

Desweiteren kommen noch Gerichtskosten dazu.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Gerichtskosten bei einem Strafbefehl betragen je nach Höhe der Strafe 20-80 €

1 Tagessatz entspricht 1/30 Ihres Nettoeinkommens.

Da Sie noch nicht vorbelastet sind, würde ich mit max. 90 TS rechnen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

danke für die Antworten.

Die Tagessätze setzen sich aus den wirtschaftlichen Verhältnissen zusammen, aber wie berechnet man sowas bei mir, denn ich habe zur Zeit kein Einkommen, da ich seit September 2003 studiere u. noch keinen Job habe?

Die Gerichtskosten würden dann noch zur Strafe dazu kommen, auch wenn man nicht vor Gericht erscheinen muß?

Können Sie mir bitte noch verraten, wie lange es ungefähr dauern kann das ich was vom Gericht höre oder von der Stelle von der ich das Schreiben mit den Tagessätzen bekommen werde?

Bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe

Mali

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen,

Die Tagessätze setzen sich aus den wirtschaftlichen Verhältnissen zusammen, aber wie berechnet man sowas bei mir, denn ich habe zur Zeit kein Einkommen, da ich seit September 2003 studiere u. noch keinen Job habe?

Sofern Sie kein eigenes Einkommen haben, wird idR der gängige Sozialhilfesatz zugrunde gelegt.

Die Gerichtskosten würden dann noch zur Strafe dazu kommen, auch wenn man nicht vor Gericht erscheinen muß?

Auch ohne Hauptverhandlung vor Gericht entstanden durch Ihren Fall Kosten (Ermittlungen, Arbeit durch die StA etc.). Wie mein Kollege Bob schrieb, betragen die Gerichtskosten bei einem Strafbefehl je nach Höhe der Strafe 20-80 €.

Können Sie mir bitte noch verraten, wie lange es ungefähr dauern kann das ich was vom Gericht höre oder von der Stelle von der ich das Schreiben mit den Tagessätzen bekommen werde?

Das hängt von der Auslastung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft ab. Es kann durchaus ein halbes Jahr dauern, kann jedoch auch schon früher abgehandelt werden.

Gern geschehen. Wir freuen uns, wenn wir weiterhelfen können.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So danke sehr noch mal für Ihre Hilfe..

war eben bei der Polizei und habe alles so ausgesagt wie es war. Der Polizist war sehr nett u. hat mich auch wieder aufgebaut.

Ich versuche nun ein bissel mit Hoffnung in die ganze Sache zu gehen.

Liebe Grüße Mali

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

gern geschehen.

Kopf hoch.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

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