Versicherungen müssen sich nach Unfall beeilen

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Von Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich

Immer wieder ärgern sich Unfallgeschädigte und deren Anwälte über langsames Regulierungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Obwohl die Schuld klar ist, verzögern Versicherungen oft die Zahlungen mit dem Hinweis darauf, der Unfallgegner habe noch keine Schadensmeldung abgegeben oder erst müsse noch die polizeiliche Unfallakte eingesehen werden. Das kostet Zeit, in der der Geschädigte oft einen teuren Unfallkredit aufnehmen muss, um seinen Schaden zu bezahlen. Zu Aktenzeichen 1 C 1787/04 hat diesem Verhalten das Amtsgericht Erlangen am 30. März 2005 einen klaren Riegel vorgeschoben. Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon Klage erhoben. Dies geschah zu Recht, urteilte das Amtsgericht in dem Rechtsstreit um die Kosten. Die gesetzte Frist sei – trotz Urlaubszeit - nicht unverhältnismäßig gewesen. Der Versicherung sei vorzuwerfen, dass sie innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert und zumindest eine Eingangsbestätigung übersandt habe. Falls nötig, hätte sie auch um eine Fristverlängerung bitten können. Da beides nicht geschehen sei, habe der Geschädigte davon ausgehen können, dass er ohne Klage nicht zu seinem Recht komme. Die Mehrkosten des Verfahrens wurden insoweit der Versicherung aufgebürdet.

Ingo Friedrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Südring 27
64832 Babenhausen
Tel: 06073/7272-22
Web: http://www.dr-friedrich-partner.de
E-Mail:
Mietrecht, Erbrecht

Tipp: Beim Unfall gleich zum Anwalt!
Als Unfallgeschädigtem muss Ihnen die Gegenseite im Rahmen der Haftungsquote auch die Anwaltskosten erstatten. Lassen Sie sich von der Versicherung nicht „fremdsteuern"! Die Versicherung weiß, dass ein Anwalt mehr und schneller Schadenersatz herausholt und versucht deshalb, Sie am Anwalt vorbei zu steuern.

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