Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
07.08.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Verkehrsrecht » 
Versicherungen müssen sich nach Unfall beeilen
Seite 1 - vom 20.09.2005

Versicherungen müssen sich nach Unfall beeilen

Von Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich

Der Autor
Ingo Friedrich, Babenhausen, Fachanwalt Arbeitsrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Familienrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, allgemein, Mietrecht.
» Homepage» artikelliste
» Kontaktinformation

Immer wieder ärgern sich Unfallgeschädigte und deren Anwälte über langsames Regulierungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Obwohl die Schuld klar ist, verzögern Versicherungen oft die Zahlungen mit dem Hinweis darauf, der Unfallgegner habe noch keine Schadensmeldung abgegeben oder erst müsse noch die polizeiliche Unfallakte eingesehen werden. Das kostet Zeit, in der der Geschädigte oft einen teuren Unfallkredit aufnehmen muss, um seinen Schaden zu bezahlen. Zu Aktenzeichen 1 C 1787/04 hat diesem Verhalten das Amtsgericht Erlangen am 30. März 2005 einen klaren Riegel vorgeschoben. Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon Klage erhoben. Dies geschah zu Recht, urteilte das Amtsgericht in dem Rechtsstreit um die Kosten. Die gesetzte Frist sei – trotz Urlaubszeit - nicht unverhältnismäßig gewesen. Der Versicherung sei vorzuwerfen, dass sie innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert und zumindest eine Eingangsbestätigung übersandt habe. Falls nötig, hätte sie auch um eine Fristverlängerung bitten können. Da beides nicht geschehen sei, habe der Geschädigte davon ausgehen können, dass er ohne Klage nicht zu seinem Recht komme. Die Mehrkosten des Verfahrens wurden insoweit der Versicherung aufgebürdet.

Tipp: Beim Unfall gleich zum Anwalt!
Als Unfallgeschädigtem muss Ihnen die Gegenseite im Rahmen der Haftungsquote auch die Anwaltskosten erstatten. Lassen Sie sich von der Versicherung nicht „fremdsteuern“! Die Versicherung weiß, dass ein Anwalt mehr und schneller Schadenersatz herausholt und versucht deshalb, Sie am Anwalt vorbei zu steuern.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Versicherungen müssen sich nach Unfall beeilen

neues im Verkehrsrecht forum:
Verkehrsrecht »  btm im strassenverkehr
Verkehrsrecht »  Was darf die Polizei ?
Verkehrsrecht »  Ist Sex im Auto erlaubt?
Verkehrsrecht »  Gestehen einer Straftat nach 18 Jahren?
Verkehrsrecht »  fahrradunfall
Verkehrsrecht Top 5 Ratgeber
Verkehrsrecht
Alkohol im Straßenverkehr (203204 Aufrufe)
Verkehrsrecht
Der Autounfall - Ein Leitfaden für Geschädigte (153639 Aufrufe)
Verkehrsrecht
Das Punkte-System und das Verkehrszentralregister (105215 Aufrufe)
Verkehrsrecht
Der Führerschein auf Probe (102517 Aufrufe)
Verkehrsrecht
Auffahrunfall - Geldansprüche bei Schleudertrauma? (66385 Aufrufe)
Für Anwälte: RenoCash
123recht.net InfoSichern Sie sich jetzt die Vorteile, die Ihnen renocash bietet. Ermöglichen Sie die Kartenzahlung in Ihrer Kanzlei!
123recht.net Quickie

Die Olympischen Spiele in China beginnen diese Woche... Was denken Sie?

 Ich freue mich
 Da ist mir zu viel Doping im Spiel
 Fader Beigeschmack durch Menschenrechtssituation
 Interessiert mich grundsätzlich nicht


Resultate

Verkehrsrecht - in den Nachrichten
Schuldanerkenntnis nach Autounfall nicht bindend
Kerkeling im TV mit Handy am Steuer: Zuschauer erstattet Anzeige
Archiv: Tiefensee will Schilderwald auf deutschen Straßen lichten
Archiv: Tiefensee will Schilderwald auf deutschen Straßen lichten
Archiv: OLG Köln: Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |