Versicherung wurde 2007 gekündigt - Widerruf - aber kaum noch Unterlagen - Versicherer bei der Liste

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Versicherung wurde 2007 gekündigt - Widerruf - aber kaum noch Unterlagen - Versicherer bei der Liste

Hallo,
eine Lebensversicherung wurde 2004 unterzeichnet 2007 gekündigt. Jetzt gibt es BGH Urteile, dass man einen Widerruf machen kann. In die Versicherung wurde 2 Jahre einbezahlt.
Ich habe jedoch ein Schreiben, in dem der Versicherer mir mitteilt, wie hoch die Beträge waren die ich einbezahlt hatte, wie síe verwendet wurde (Fonds usw.) und wie hoch der Rückkaufswert war ( jedoch keine "Wertermittlung"). Alles im allen rechnete die Versicherung mir vor, dass sie auf ca. 200 EUR sitzen blieb, aber darauf verzichtete.
Da sie bei einem Widerruf diese Beträge zurückzahlen müsste, sträubt sie sich mir noch mal eine Wertermittlung zu senden zu wollen. Ihre Pflicht nach §3 VVG "Ausstellung Versicherungsschein" sei sie nachgekommen usw.

Benötige ich zur Klage denn unbedingt noch mal eine Wertermittlung oder kann ich es ausreichend mit der Wertermittlung der Versicherungsgesellschaft (einbezahlte Beträge, Verwendung und Rückkaufswert) belegen?

Benötige ich unbedingt noch die Widerrufsbelehrung?

Welche Unterlagen benötige ich denn für eine Klage?

Kann man diese noch einmal erfolgreich bei der Versicherung anfordern?
Benötige ich den Widerrufstext oder kann man den anfordern oder von einer anderen Stelle anfordern?
Wurden diese evtl. bei einem übergeordneten Amt gespeichert (BaFin o.ä)?

Gruß Tom


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