Versicherung von privater Ver- und Entsorgungsleitung auf fremden Grundstücken

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)
Versicherung von privater Ver- und Entsorgungsleitung auf fremden Grundstücken

Hallo zusammen,

ich suche einen eher allgemeinen Rat / Tipp, da sich die Kommunikation mit der Versicherung selbst etwas schwierig darstellt (bekomme unterschiedliche Aussagen der "Berater"). Kein Schadensfall, sondern eher "Verständnisproblem".

Hintergrund:
- Eine Lagerhalle (also ein zukünftig eher gewerblich genutztes Objekt) im Außenberich wurde privat gekauft,
- Die Erschließung (Wasser/Abwasser) wurde privat auf eigene Kosten umgesetzt,
- Leitungen laufen über städtische Gelände (mehrere Flurstücke).

Für den Gestattugsvertrag (wurde aus bestimmten Gründen nachgezogen) soll die Versicherung der Leitungen nachgewiesen werden; jeder sagte "...das ist normalerweise in der Privathaftpflicht drin." Grob in etwa "Privates Eigentum erzeugt Schaden an fremdem Eigentum."

- NAchfrage beim Vermittler: "Ja ist mit drin, muss er aber nachfragen".
- Nachfrage bei der Versicherung: "Ja, das ist mit drin, steht nur nicht explizit in der Police".
- Dann kam aber der nächste hinterher "Nein, das deckt die Wohngebäudeversicherung ab" (der aber evtl. durch 'Flüsterpost' nicht verstanden hat, dass es nicht um die Schäden im eigenen Gebäude geht, und kein Wohngebäude ist).
- Nun ist immer noch alles unklar, und eine schriftliche Äußerung angefragt...

Da es ja nun auch kein Wohngebäude ist, fällt das mit der "Wohngebäudeversicherung" flach. Die Suche nach einer "Gewerbe-Immobilienversicherung" ist erstaunlicherweise auch extrem unergiebig; die meisten winken gleich ab - selbst über großen Vermittler (Mxy) kam gerade mal eine einzige raus, die muss sowieso auch erst abgeschlossen werden.



Scheinbar ist das wieder eine "Ich bin der einzige auf der Welt und in der Geschichte, der sowas will"-Angelegenheit ;)

Nun... Lange Rede, kurzer Sinn:
=> Nach meinem Verständnis sollte doch eine HPV doch für Schäden aufkkommen, die durch die Person oder ihr Eigentum verursacht wurden, wenn nicht bestimmte Dinge ausgeschlossen sind, oder? Und vertraglich ausgeschlossen scheinen sie nicht zu sein.
=> Kann man so (s.o.) argumentieren, dass ein Schadensfall in der Police ausgeschlossen sein muss, damit er auch nicht abgedeckt ist?
=> Hat evtl. jemand Erfahrungen, wie man so etwas am besten angeht, oder einen Tipp, wie man für so einen Fall eine Versicherung findet?

Google liefert nichts brauchbares.

Danke schonmal für Tipps!

Gruß
SN

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zu Schäden an fremden Grundstücken: Da es sich um eine Haftung für Schäden handelt, die vom Grundstück ausgehen, kommt hier wohl eine Grundstückseigentümer-Haftpflichtversicherung in Betracht. Trotz des sperrigen Begriffes gibt es so etwas bei jeder größeren Versicherungsgesellschaft.

Für Schäden am eigenen Gebäude (durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer usw.) gibt es die Gebäudeversicherung (ohne "Wohn-"). Bei Geschäftsgebäuden gibt es dann noch analog zur Hausratversicherung eine Geschäftsinhaltsversicherung für Regale, eingelagerte Ware, Hubwagen oder Gabelstapler.

Sind aber alle nicht ganz preiswert :o

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#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Hi,
danke für den Begriff - damit kann man schonmal weiter fragen ;)

Bzgl. "Vom Grundstück ausgehend": ist denn die Wasserleitung (z.B. in 500m Entfernung, 3 Flurstücke weiter) gleich "das Grundstück" (zu dem die Leitung Führt)?

Das mit den Schäden auf eigenem Grundstück ist übrigens soweit klar. Diese Versicherung (ja teuer!) wurde deshalb noch nicht abgeschlossen, weil der Wert der (sanierungsbedürftigen) Immobilie noch gering genug war/ist, und eben auch noch gar keine Leitungen vorhanden, die irgendwas beschädigen könnten. Kommt alles noch ;)

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#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Da im OP davon die Rede war, dass der Grundstückseigentümer die Leitungen "auf seine Kosten" erstellt hat und zu vermuten war, dass sie ausschließlich zur Versorgung dieses Grundstücks dienen, ferner weil von einem Gestattungsvertrag die Rede war, ist das Leitungsrisiko wohl dem versorgten Grundstück zuzuordnen. Anders sieht es aus, wenn an den genannten Leitungen noch andere Grundstücke dranhängen.

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#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Moin,
ja angeschlossen ist nur das eine Grundstück, die Leitung ist physisch Privateigentum des Grundstücksbesitzers.
Vertraglich wird mit einer Mischung aus Grunddienstbarkeit und Gestattungsvertrag gearbeitet - zwei separate Verträge je nach durchquertem Flurstück.

Danke nochmal!

Gruß
SN

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#5
 Von 
Chase_II
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Nochmal Nachtrag:
Nun heißt es "die Heftpflichtversicherung(en)" greifen nur bei Verschulden des VN.
Wenn nun eine Leitung "einfach so" kaputt geht und das fremde Grundstück beschädigt, greift sie nicht...

[i]=> Kann man das so pauschal sagen?[/i]

Wenn man googelt nach "Gestattungsvertrag Haftpflichtversicherung", dann kommen hunderte mehr oder weniger identischer Vorlagen der Städte. Überall steht "... hat ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen". Dann wären doch alle dieser Verträge falsch formuliert...?

Danke nochmal für Infos!

Gruß
SN

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#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Dass eine Leitung "einfach so" kaputt geht, halte ich für ein Gerücht. Sie geht kaputt, weil sie nicht richtig verlegt oder nicht richtig instandgehalten wurde, und in beiden Fällen haftet der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Genau diese Haftung übernimmt die HV bzw. sie stellt davon frei.

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#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ja cool, wenn das so ist brauche ich gar keine Leitungswasserversicherung mehr. Iwer hat ja immer verlegt oder nicht in die Wand geschaut.

NOT - es ist niemandem zuzumuten jedes Jahr sein komplettes Grundstück aufzubaggern (oder alle Wände aufzustemmen), um die Rohrsysteme zu prüfen.
Daher besteht im Falle von Rohrbrüchen (in den allermeisten) Fälle auch keine Haftung aus der Eigentümereigenschaft

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#8
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Genau diese Haftung übernimmt die HV bzw. sie stellt davon frei.


So war der Gedanke, wobei genau das schon von mehreren angefragten Versicherungen verneint wurde - drum bin ich ja "hier". Wenn es irgendwas greifbares gäbe, einen Präzedenzfall o.ä.. Oder am besten (auch per PN) einen Link zu einer Versicherung, die das so anbietet!

Dass die Eintretenswahrscheinlichkeit gering ist, nützt leider auch nichts. Wie bei jeder Versicherung. Meinetwegen frisst eine Ratte die Leitung an, oder ein Erdrutsch bricht sie durch...

Zitat:
NOT - es ist niemandem zuzumuten jedes Jahr sein komplettes Grundstück aufzubaggern (oder alle Wände aufzustemmen), um die Rohrsysteme zu prüfen.

Ich wiederhole gerne ein weiteres Mal, dass es nicht um Leitungen im und am eigenen Besitz geht. Für diese gibt es ganz eindeutige, günstige Versicherungsvarianten. Ist abgeklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Sorry, an Tiefraß hatte ich nicht gedacht, das ist ein Argument. Erdrutsch wäre höhere Gewalt (wie Hochwasser, Erdbeben oder Vulkanausbruch) , dann haftet man nicht.

PM geht leider nicht (wenn gewünscht, bitte im eigenen Profil einschalten). Wer die "Großen" im Versicherungsgewerbe sind, dürfte aber wohl bekannt sein? Über das Internet wird man hier kein Angebot bekommen, da das Risiko individuell kalkuliert werden muss. Am besten einen freien Versicherungsmakler ansprechen, der nicht an ein VU gebunden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Moin,
PN sollte jetzt gehen ;) Gerne Tipps!

Klar sind diverse Gesellschaften bekannt. Auch ein Vertreter von MxP ist beteiligt. Leider habe ich das Gefühl, dass die einem alle das ganz große Paket mit Gewerbegebäude-Basis und Erweiterungs-Zusatz-Spezialtarif andrehen wollen.

Letzte Aussage war immerhin, dass es zwar nicht die private HPV macht, sondern eher eine Gewerbehapftpflicht (Privatperson agiert als Vermieter).

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Eine Gewerbehaftpflichtvers. könnte auch in Frage kommen (müsste man die AVB prüfen), wenn das Grundstück ausschließlich gewerblich genutzt wird. Im OP war jedoch von "zukünftig gewerblich genutzt" die Rede, und dann greift GewHV nicht.

Koppelung mit Gebäudevers. scheint sinnvoll, würde ich mir aber durch einen Prämienrabatt versüßen lassen ;) - immerhin verdient der Vermittler ja zwei Provisionen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Im OP war jedoch von "zukünftig gewerblich genutzt" die Rede, und dann greift GewHV nicht


Ist nur ungünstig formuliert, denke ich...

- Der Besitzer baut sich ja ein Büro für seine eigene, kleine GmbH ein und kann mit sich selbst "jederzeit" einen Mietvertrag machen. Derzeit, also während der Renovierung, überlässt er sich selbst einfach etwas Stellplatz + Werkstatt kostenlos. Das Grundstück ist bzgl. Einheitswert auch als "Geschäftsgrundstück" definiert und die druckfrische Nutzungsänderung zum "Ingenieurbüro" definiert das ja auch so.

- Zum wird man ja als Gewerbeimmobilienbesitzer (=VN) quasi "voll automatisch" zum Gewerbetreibenden (Mietgewerbe), und muss die Einnahmen versteuern. Da kommen nach Kauf direkt vom FA die Fragebögen.

=> Der Besitzer hat also zwei Gewerbe (eines davon zwangsweise ;)

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