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Versicherung muss nicht für geplatzte Heino-Tournee zahlen - 1/1
AFP vom 30.11.2009   |   847 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Versicherung muss nicht für geplatzte Heino-Tournee zahlen

In Gesundheitserklärung Vorerkrankung verschwiegen

Im Prozess um die im Herbst 2007 geplatzte Tournee von Volksmusik-Star Heino hat das Kölner Landgericht die Millionenklage des Konzertveranstalters gegen eine Versicherungsgesellschaft abgewiesen. Bei der Abgabe der Gesundheitserklärung für die Tournee-Ausfallversicherung sei eine Vorerkrankung Heinos verschwiegen worden, ebenso die Einnahme eines verschreibungspflichtigen Medikaments, urteilte das Gericht. Beides hätte aber in der Gesundheitserklärung angegeben werden müssen. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Köln möglich.

Heinos Tournee war abgesagt worden, nachdem der Sänger im September 2007 unter anderem an Tinnitus erkrankte und für mehrere Wochen stationär behandelt werden musste. Daraufhin forderte der Tourneeveranstalter Kult Musik, dessen Mitgesellschafter Heino ist, von der Versicherung knapp 3,5 Millionen Euro. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung und berief sich auf fehlende und falsche Angaben in der vor Vertragsabschluss im Juli 2007 abgegebenen Gesundheitserklärung. Darin seien insbesondere Tinnitus als Vorerkrankung sowie die Einnahme eines bestimmten Medikaments durch Heino nicht angegeben worden.

Dem schloss sich die Kölner Zivilkammer nun nach der Beweisaufnahme an, in der unter anderem Heino und seine Ehefrau Hannelore sowie die Hausärztin des Sängers als Zeugen vernommen wurden. Die Richter befanden, Heino leide bereits seit vielen Jahren an Tinnitus. Mithin sei eine Vorerkrankung bei Abgabe der Gesundheitserklärung verschwiegen worden. Dies gelte auch für die Einnahme des verschreibungspflichtigen Medikaments.

30. November 2009 - 11.45 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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