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Versicherung lehnt Regulierung ab

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Versicherung lehnt Regulierung ab

Guten Tag,

auf die Gefahr hin, dass dieser Fall doch zu komlex und kompliziert für das Forum ist, stelle ich ihn dennoch hier ebenfalls ein.

Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:

Ende April 2010 streift meine Frau beim Einfahren in die Garage seitlich die Mauer-Ecke. Tags darauf ließen wir den Schaden (welcher NICHT der Versicherung gemeldet wurde) im Autohaus (mit Werkstatt) festellen und einen Kostenvoranschlag erstellen. In diesen Kostenvoranschlag floß auf unseren ausdrücklichen Wunsch (!) eine Lackierung der betroffenen Stellen ein, welche NICHT notwendig gewesen wäre und so belief sich dieser auf ca. 930€ (OHNE Lackierung lediglich 270€.).
Der Schaden (leichte Kratzer an Tür, Griff und Zierleiste) wurde von uns selbst soweit wie möglich ausgebessert (Lackstift). Dies taten wir aufgrund dessen, weil die Selbstbeteiligung bei einer Regulierung über die Versicherung in dem Fall höher als der Schaden (ohne unnötige Lackierung) gewesen wäre.

Anfang Juni 2010 dann hatte meine Frau einen weiteren Unfall, an dem sie jedoch nicht schuld war: ein rückwärts aus einer Ausfahrt fahrendes Fahrzeug beachtete sie nicht und so stießen beide Fahrzeuge zusammen. Das Fahrzeug der Unfallverursacherin traf dabei an der Seite fast dieselbe Stelle, an der bereits der Vorschaden vorhanden war. Die herbeigerufene Polizei nahm den Schaden auf (bezifferte ihn jedoch auf lediglich ca. 1100€ - 300€ beim Verursacher +800€ an unserem PKW). Zwei Tage später hatten wir dann einen Termin mit einem unabhängigen Gutachter bei demselben Autohaus, welches den Vorschaden aufgenommen hatte. Dort wurde uns vom Händler gesagt, wir müssten den Vorschaden nicht explizit angeben, da er ausgebessert wurde und sowieso unerheblich wäre.
Bei der Gelegenheit wurde dann auch der Unfallfragebogen der Versicherung durch den Händler ausgefüllt und von meiner Frau unterschrieben. Somit erstellte der Gutachter das Gutachten (ohne Vorschaden) und bezifferte
die Reperatursumme auf ca. 3300€
+ Wertminderung i.H.v. 400€
+ Mietwagen für die Reparaturdauer von 4-5 AT 400€
+ der Rechnung für das Gutachten 590€

= Gesamtsumme von 4690€.

Danach begab sich der Gutachter noch in die Werkstatt und unterhielt sich kurz mit einem Mitarbeiter.

Da die Versicherung des Unfallverursachers zunächst gegnüber der Werkstatt bestätigte, den Schaden zu übernehmen, erteilten wir den Auftrag, infolge dessen auch die betroffene Tür (hinten Beifahrerseite) komplett ausgetauscht, sowie eine "Beilackierung" der Umliegenden Teile vorgenommen wurde.

Danach passierte ersteinmal einige Monate Nichts.

Im September dann erhielten wir dann die Mitteilung, dass der Schaden nicht zum geschilderten Unfallhergang passt, weil passende Gegenschäden fehlen würden und zusätzlich auch aufgrund einer Aussage von Nachbaren (Alkoholiker, mit denen wir verstritten sind) über einen angeblich erheblichen Vorschaden von ca. 3000€, welchen wir vorsätzlich verschwiegen haben sollen eine Schadenersatzleistung abgelehnt wird.

Auch nachdem erklärt und nachgewiesen wurde (anhand eines ernuet ausgedruckten Kostenvoranschlages vom Vorschaden - diesmal wiederrum ohne Lackierung - weil das Original abhanden kam), dass dieser Vorschaden weder in dieser Höhe, noch in beschriebener Stärke vorhanden war (zumindest wurde ja etwas ausgebessert), hielt die Versicherung daran fest, keinesfalls in der Pflicht zu sein.

Als wir die Sache dann über unsere eigene Vollkasko-Versicherung begleichen wollten, bekamen wir nach einigem Hin und Her ebenfalls eine Ablehnung. Begründung: u.A. Fehlen eines Vorschadens im erstellten Gutachten.

Mittlerweile ist ein Mahnbescheid sowie der Vollstreckungsbescheid der Werkstatt eingegangen.
Nach Verhandlungen mit dieser, kommt für diese nur eine Ratenzahlung à 500€ monatlich infrage - welche wir uns definitiv nicht leisten können.

Überhaupt hätten wir den Schaden niemals beheben lassen, da der PKW nach dem Unfall fahrtüchtig und verkehrssicher war, wenn nicht die Versicherung des Unfallgegners zuvor erklärt hätte, den Schaden auch zu übernehmen.

Uns war zu keinem Zeitpunkt bewusst, vorsätzlich zu täuschen! Es war der erste Unfall dieser Art. Die bisherigen Kosten bedeuten den finanziellen Ruin für uns, da nur meine Frau Arbeit hat und wir auch etliche Alt-Schulden abzubezahlen haben.

Die Beratung bei einem Anwalt des Vertrauens (KEIN Fachanwalt!) ergab keine weiteren Möglichkeiten, die Sache über einen Versicherer zu begleichen.

Was können wir nun noch tun? Wir sind nach all der Zeit völlig am Ende und einfach nur verzweifelt.


von anko am 09.06.2011 23:19
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>Versicherung lehnt Regulierung ab
Hallo.

quote:
Mittlerweile ist ein Mahnbescheid sowie der Vollstreckungsbescheid der Werkstatt eingegangen.

Wenn Sie nicht fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben haben, dann ist der Titel rechtskräftig und der beschriebene Sachverhalt nicht mehr relevant... es sei denn Sie haben die Fristverstreichung nicht zu vertreten, was Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen ist.


Grüße

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von SvenR am 10.06.2011 15:31
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>Versicherung lehnt Regulierung ab
Hallo,

dem Mahnbescheid wurde nur teilweise widersprochen, da die Zinsen und Mahnkosten zu hoch angesetzt waren.
Die Hauptforderung jedoch ist ja eigentlich berechtigt, da die Reparatur durchgeführt und somit eine Dienstleistung der Werkstatt auch erbracht wurde, oder? Auftraggeber waren ja auch wir und nicht die Versicherung.

Weiter lautet der (Teil-)Vollstreckungsbescheid auch über die Hauptforderung. Sollten wir diesem also auch widersprechen obwohl wir bisher nicht belegen können, dass die Forderung UNS gegenüber vielleicht unberechtigt ist?


von anko am 10.06.2011 17:27
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>Versicherung lehnt Regulierung ab
quote:
Sollten wir diesem also auch widersprechen obwohl wir bisher nicht belegen können, dass die Forderung UNS gegenüber vielleicht unberechtigt ist?

Nein, da Sie den Auftrag erteilt haben sind die Forderung und folglich auch der Vollstreckungsbescheid rechtens.

Ich werde mich am Wochenende noch einmal in den Sachverhalt einlesen und meine Einschätzung posten.


Grüße



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von SvenR am 10.06.2011 17:43
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>Versicherung lehnt Regulierung ab
quote:
Ich werde mich am Wochenende noch einmal in den Sachverhalt einlesen und meine Einschätzung posten.

Vielen Dank für die Mühe!


von anko am 10.06.2011 23:41
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>Versicherung lehnt Regulierung ab
Hallo,

manchmal kann diese Stelle mit der Versicherung vermitteln:

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Gruß

RHW

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von RHW am 18.06.2011 08:13
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