Versicherung bei Schäden durch AN

14. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)
Versicherung bei Schäden durch AN

Hallo,
auch wenn dieser Fall mehr zum Versicherungsrecht passt, stelle ich hier mal die Frage:

Ein AN toastet sich (nebenbei während der Arbeitszeit - also nicht explizit in der Mittagspause) ein Brötchen in der Kantine. Dadurch wird der Rauchalarm ausgelöst und Feuerwehr/Polizei erscheint.

Falscher Alarm - Kosten jedoch 130 Euro. Der AN ist nicht privat haftpflichtversichert. Kann er das Geld vom AG zurückbekommen. Ist der AN also über den AG versichert?

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

War das der Toaster des AGs oder des ANs?
Durfte der AN den Toaster benutzen? oder War es untersagt?
War der Toaster unbeaufsichtigt?
Es gibt noch viele weitere Fragen dazu, ohne diese kann man den Fall schwer beantworten.

Es gibt schon im Arbeitsrecht etliche Beiträge zum Thema Arbeitnehmerhaftung!

Ich rate Mal, der Toaster war kein Firmeneigentum! Evtl. nicht beaufsichtigt vom AN. Warum sollte der AG zahlen???

Gehört der Toaster dem AG und der AN stand daneben und konnte die Rauchentwicklung nicht stoppen! Dann ist der AG dafür zuständig!

War der Toaster (Eigentum: AG) beschädigt und der AN wußte das. Dieser toastet trotzdem muss der AN zahlen.

Es gibt noch soviel Fallkonstruktionen...

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""

-- Editiert am 14.01.2010 12:38

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Beim Tosten ist kaum der Rauchmelder losgegangen, das muss dann schon ankokeln gewesen sein. Daher ist anzunehmen das der AN den Vorgang nicht zu überwachen. Da ist grob Fahrlässig. Dann haftet der AN.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ob jemand versichert ist, ist für die frage seiner hapftpflicht vollkommen belanglos. es gibt hier keine pflicht, sich zu versichern. dann haftet man mit seinem privaten vermögen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

@blaubär: Wie soll ich diesen Satz verstehen?

Ich bin nun ein bisschen schlauer und kann jetzt zumindest präzisieren, worauf ich hinauswollte: Nämlich, ob hier die Grundsätze der "beschränkten Arbeitnehmerhaftung" greifen. (?)
In den meisten Fällen dazu geht es schließlich um Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Dort haftet der AN bei leichter Fahrlässigkeit nicht und bei mittlerer nur zu ca. 1/2. Ich frage mich, ob diese beschränkte Haftung auch für Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit anfallen, die nicht unmittelbar mit der Arbeitsleistung in Zusammenhang stehen.

Immerhin konnte ich im Netz herausfinden, dass ein AN bspw. nicht haftet, wenn er eine Tasse Kaffe über die Tastatur kippt. Ist das nicht vergleichbar?


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich glaube nicht, dass die beiden situationen vergleichbar sind - aber das entscheidet am ende vielleicht ein richter, wenn es hart auf hart geht.
jemand toastet ein stück brot, das verklemmt möglicherweise, so dass es zu der rauchentwicklung kommt. so muss man sich es wohl vorstellen. dienstlich veranlasst ist die toasterei wohl eher nicht.

du schreibst: Der AN ist nicht privat haftpflichtversichert. Kann er das Geld vom AG zurückbekommen. Ist der AN also über den AG versichert?

darauf habe ich geantwortet. die antwort lautet nein, vermutlich nicht. das dürftest du - wenn es denn dahin kommt - privat zahlen, auch wenn du nicht haftpflichtversichert bist. vmtl. wird der AG dir den feuerwehreinsatz vom lohn einbehalten.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 14.01.2010 19:26

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich bin selbstverständlich haftpflichtversichert aber mir ist dieses Missgeschick ja zum Glück nicht passiert. :)

Inzwischen verstehe ich auch, warum meine Frage falsch gestellt war. Der AN ist nicht über den AG versichert, sondern der AG muss (wenn beschränkte AN-Haftung greifen sollte) lediglich eine "Mitschuld" für das Mißgeshick übernehmen.

Übrigens verhält es sich scheinbar so, dass die Rechnung nicht an den AG, sondern direkt an die Privatadresse des AN geht. Mal abwarten, was dabei herauskommt. Letztlich wird es der AN hier wohl nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern ist auf die Kulanz des AG angewiesen. Ich denke, eine Teilung des Betrages wäre sinnvoll. (Ebenso eine Prüfung von Toaster und eine Kalibrierung der Rauchmelder :) )


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