Versicherung an eides Statt vs Zeugen ?

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Versicherung an eides Statt vs Zeugen ?

Hallo,

Mal angenommen A und B trennen sich. A schickt B ein Trennungsbrief. B bekommt es mit Rückschein und unterschreibt es auch.
A geht vor Gericht und bekommt von B Trennungsunterhalt zugesprochen . Trennungszeitpunkt wurde im ganzen Verfahren auf Januar 2017 festgelegt. A und B sowie beide Anwälte waren also mit dem September als Trennungszeitpunkt einig.
B unterschrieb im Trennungsunterhaltsverfahren an Eides Statt, dass wir uns im oben genannten Zeitraum getrennt haben.

B stellt 4 Monate zu früh einen Scheidungsantrag. Auf dem Scheidungsantrag wird wieder als Trennungszeitpukt der Januar 2017 angegeben.Der Richter machte darauf aufmerksam, dass der Antrag zurückgewiesen wird weil zu früh und unbegründet, unschlüssig ist.

B zieht den Antrag nicht zurück und vertagt. Der Richter wird sauer, und weist daraufhin, das terminiert werden soll.
B schreibt dem Gericht, die Trennung sei doch nicht wie im Trennungsverfahren, Eidesstattliche Versicherung sowie im Scheidungsantrag der Januar 2017 sondern nunmehr der September 2016.

Der Richter schrieb, er sei Irritiert, das nunmehr was anderes behauptet wird und weist auf die Strafbarkeit aufgrund der Eidesstattliche Versicherung sowie auf dem Trennungsunterhaltsverfahren angegebenen Trennungszeitpunkt.
Der Richter schreibt, dass er rein vorsorglich auf die Strafbarkeit hinweist und empfehlt B den Antrag zurückzunehmen.


B holt sich 3 Zeugen. A kennt die Zeugen nicht und besorgt sich auch keine. Unter den 3 Zeugen ist der neue Partner von B, welcher bestätigen will, dass B schon ab September bei ihm eingezogen ist. Die 2 anderen Zeugen sind Freunde von B. Alle 3 Zeugen sollen jetzt bestätigen, dass A und B, nicht wie im Trennungsverfahren, eidesstattliche Versicherung und Scheidungsantrag eher im September sich getrennt haben.


Meine Frage ist : was überwiegt hier. Die Zeugen oder die ganzen falschen Angaben von B. Trennungsunterhaltsverfahren, Eidesstattliche Versicherung und im Scheidungsantrag angegebenen Trennungszeitpunkt ?

Freue mich auf jede Einschätzung. Meine Anwältin sagt, dass der Richter zu unseren Gunsten entscheiden wird,aber da bin ich skeptisch. Weil Zeugen meiner Meinung nach überwiegen.

Danke

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Grundsätzlich kann man durch eine EV nicht einen Sachverhalt ersetzen, sondern allenfalls glaubhaft machen. Der Richter ist unabhängig, wird sich ein Bild machen und dann entscheiden. Abgesehen davon, jedenfalls kann im Januar 2018, also in 3 Monaten geschieden werden. Ich denke mal, der Richter wird die Akte so lange verfristen. Das ist zumindest hier bei uns die übliche Vorgehensweise.

wirdwerden

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#2
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Der Richter schrieb dazu schon, dass es nicht in Betracht kommt.

Ich zitiere " Das Gericht ist in Fällen, in denen das Trennungsjahr schon nach Angaben der Antragstellerseite nicht abgelaufen ist,gehalten,unverzüglich zu terminieren. Ein zuwarten bis Januar 2018 kommt daher nicht in Betracht."

Zitat (von wirdwerden):
Grundsätzlich kann man durch eine EV nicht einen Sachverhalt ersetzen, sondern allenfalls glaubhaft machen. Der Richter ist unabhängig, wird sich ein Bild machen und dann entscheiden. Abgesehen davon, jedenfalls kann im Januar 2018, also in 3 Monaten geschieden werden. Ich denke mal, der Richter wird die Akte so lange verfristen. Das ist zumindest hier bei uns die übliche Vorgehensweise.

wirdwerden


-- Editiert von recht88 am 13.10.2017 16:53

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Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#3
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Noch jemand eine Meinung dazu ? Wäre sehr dankbar

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Sache ist aus meiner Sicht recht einfach.

Wenn es bereits ein Verfahren wie hier um Trennungsunterhalt gab, und in diesem Verfahren wurde der Trennungszeitpunkt von einer Partei mit Januar 2017 bezeichnet, und die andere Partei hat diesem Termin nicht widersprochen, ist der Trennungszeitpunkt für das gesammte Scheidungsverfahren fix.
Jetzt einen anderen Termin einzuführen fällt unter den Präklusionseinwand.

Der Richter muss aus dem ersten Teil des Verfahrens die Faxen dicke haben, dass er nicht wie von wirdwerden erwähnt, einfach terminiert.

Berry

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#5
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Sache ist aus meiner Sicht recht einfach.

Wenn es bereits ein Verfahren wie hier um Trennungsunterhalt gab, und in diesem Verfahren wurde der Trennungszeitpunkt von einer Partei mit Januar 2017 bezeichnet, und die andere Partei hat diesem Termin nicht widersprochen, ist der Trennungszeitpunkt für das gesammte Scheidungsverfahren fix.
Jetzt einen anderen Termin einzuführen fällt unter den Präklusionseinwand.

Der Richter muss aus dem ersten Teil des Verfahrens die Faxen dicke haben, dass er nicht wie von wirdwerden erwähnt, einfach terminiert.

Berry


Danke Berry für deine Antwort.

Was wird aber dann aber passieren, wenn der Richter den 3 Zeugen Glauben schenkt. Also dass der Trennungszeitpunkt zwischen A und B doch nicht so wie im Trennungsunterhaltsverfahren im Januar 2017 war ?

Wird dann wiederum A beschuldigt, falsche Angaben gemacht zu haben ?

Wenn der Richter der Meinung ist, B hat falsche Angaben gemacht, bekommen dann auch die Zeugen eine Strafe ?

Danke

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ob der Richter die Akte nach Abschluss des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft weitergibt, das wissen wir nicht. Nur, wenn jetzt ein Termin kommt, das Verfahren neu angeleiert werden muss, das kommt dann schon richtig teuer, für beide Parteien. Und das wegen 3 Monaten?

wirdwerden

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von recht88):
Was wird aber dann aber passieren,


Nichts, da man über den wirklichen Trennungszeitpunkt unterschiedlicher Meinung sein kann.

Die eine Partei benennt irgend einen Umstand (hier Trennungszeitpunkt) die andere Partei lässt das unkommentiert, damit wird es weil unwidersprochenen Fakt.

Natürlich kann B dem A vorwerfen, dass er oder sie falsche Angaben gemacht hat. Da aber die Gegenseite immer den Schriftsatz zur Stellungnahme erhält, würde sich B fragen lassen müssen, warum B dem ja offensichtlich falschen Datum nicht widersprochen hat.

Allerdings versteh ich auch den Sinn des Ganzen nicht. Drei Monate früher oder später machen doch den Kohl auch nicht fett.

Berry

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nö, macht den Kohl nicht fett. Aber drei Monate mehr Unterhalt .....nun ja, ist der Klassiker. Der der Trennungsunterhalt zahlen muss, will so schnell wie möglich geschieden werden, derjenige, der Trennungsunterhalt erhält, will das alles so lange wie möglich hinauszögern.

wirdwerden

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#9
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Also der Richter war richtig sauer. Weil er terminiert hat und Sie haben versucht Ihn als "dumm" darzustellen. Aber da er ein junger Richter ist und auch das Trennungsunterhaltsverfahren bei uns durchgeführt hat, weiss er worum es geht.

Ich zitiere über die letzte Einladung :

" Es wird dringend angeregt dass der Antragstellerin seine Haltung zum Trennungszeitpunkt noch einmal überdenkt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf den Inhalt der im Verfahren XXXX abgegebene eidesstattliche Versicherung. Die strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt waren und sind bekannt. Von diesem Hintergrund wird nochmals angeregt, den Antrag zurückzunehmen"

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#10
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ob der Richter die Akte nach Abschluss des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft weitergibt, das wissen wir nicht. Nur, wenn jetzt ein Termin kommt, das Verfahren neu angeleiert werden muss, das kommt dann schon richtig teuer, für beide Parteien. Und das wegen 3 Monaten?

wirdwerden


Warum teuer für beide Parteien ? Antrag und Widersprüche kommen vom Antragsteller und Antragsgegner hat VKH. Also sitzt der Antragssteller auf die hohe Kosten, da zwei mal angeregt wurde den Antrag zurückzunehmen. Wurde aber nicht gemacht.

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

So ist das nicht. VKH deckt zunächst nur mal die eigenen Kosten ab. Alle anderen Prozessrisiken sind nicht abgedeckt. Und ob bei der Lage nochmals VKH bewilligt wird, das weiss man auch nicht.

Ich stehe immer noch zu meinigem Vorschlag. Alles andere wäre für mich zu risikoreich.

wirdwerden

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#12
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich stehe immer noch zu meinigem Vorschlag. Alles andere wäre für mich zu risikoreich.


Aber Richter hat doch seine Meinung schon offenkundig dargestellt.

"Das Gericht weist darauf hin, dass der Scheidungsantrag verfrüht gestellt wurde, unschlüssig ist und daher beabsichtigt wird ist, diesen als unbegründet zurückzuweisen. (...) Es wird daher angeregt, den Antrag zurückzunehmen. Dann kann der Termin entfallen"

Dann wurde vertagt und behauptet, der Trennungszeitpunkt war nicht wie im Trennungsunterhaltsverfahren.

Dann schrieb das Gericht folgendes

" -(...) ein Zuwarten bis Januar 2018 kommt daher nicht in Betracht.
-Das Gericht ist irritiert, dass nunmehr anders als in der Antragschrift und im Verfahren Trennungsunterhalt ein Trennungsdatum September angegeben wird und ermahnt insoweit rein vorsorglich auf die Wahrheitspflicht.(...) "

Dann das Letzte:

"Es wird dringend angeregt dass der Antragstellerin seine Haltung zum Trennungszeitpunkt noch einmal überdenkt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf den Inhalt der im Verfahren XXXX abgegebene eidesstattliche Versicherung. Die strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt waren und sind bekannt. Von diesem Hintergrund wird nochmals angeregt, den Antrag zurückzunehmen"

Der Richter hat ja über den Trennungsunterhalt damals entschieden und hat erkannt, dass hier getrickst wird. Wegen Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich.

-- Editiert von recht88 am 14.10.2017 18:05

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von recht88):
und hat erkannt, dass hier getrickst wird. Wegen Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich.


Für diese Annahme gibt es aber nicht einen Hinweis im Vortext.

Berry

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#14
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Stimmt. Der Richter würde aber nicht auf die Strafbarkeit hinweisen.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von recht88):
und hat erkannt, dass hier getrickst wird. Wegen Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich.


Für diese Annahme gibt es aber nicht einen Hinweis im Vortext.

Berry

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich war bisher davon ausgegangen, dass der Richter entscheiden will, und das konnte ich nicht verstehen. Ist aber ganz anders. Er verschiebt die Entscheidung in den Bereich der Parteien. Er sieht wohl auch die Frage des Zeitablaufs. Warum entscheidet er nicht einfach, wenn denn alles soooo klar ist? Er weiss, dass seine Entscheidung anfechtbar ist, schon allein wegen der kurzen Zeitspanne.

wirdwerden

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#16
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich war bisher davon ausgegangen, dass der Richter entscheiden will, und das konnte ich nicht verstehen. Ist aber ganz anders. Er verschiebt die Entscheidung in den Bereich der Parteien. Er sieht wohl auch die Frage des Zeitablaufs. Warum entscheidet er nicht einfach, wenn denn alles soooo klar ist? Er weiss, dass seine Entscheidung anfechtbar ist, schon allein wegen der kurzen Zeitspanne.

wirdwerden


Er hat einen Termin für die Scheidung zugeschickt. Im Termin hat er geschrieben, dass der Antrag beabsichtigt wird zurückzuweisen. Die Antragsteller wollten es dann bis Januar auslaufen lassen. Der Richter hat es nicht zugelassen. Er will ja entscheiden, indem er einen Termin ausgemacht hat, indem dann der Antrag auf Scheidung womöglich zurückgewiesen würde.

Da die Antragsteller auf den Hinweis der Rücknahme nicht eingegangen sind, terminiert halt der Richter auf eigenes Risiko der Antragsteller. Sie haben ja 3 mal den Hinweis der Rücknahme bekommen. Letztendlich auch über die Strafbarkeit der Unwahrheit.

Es geht ja darum, dass noch Trennungsunterhalt gezahlt wird. Daher wollte der Antragsteller früher geschieden werden, damit es wegfällt.

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#17
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Was ich mich die ganze zeit frage ist. Wie können Zeugen den Trennungszeitpunkt nachweisen bzw. Glaubhaft machen dass es doch im September und nicht im Januar war ? Wenn folgende Fakten von der Gegenseite dargelegt werden :

-B hat sich erst Im Februar also 1 Monat nach der Trennung umgemeldet.
-B hat an Eides Statt versichert es war im Januar.
-B muss seit Monaten Trennungsunterhalt zahlen. Im Trennungsunterhaltsverfahren war auch der Januar als Trennungszeitpunkt.
-B Anwältin von B hat sogar im Scheidungsantrag den Januar als Zeitpunkt der Trennung erwähnt.
-B hat erst im Februar die Steuerklasse gewechselt.

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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