Der Versicherungskonzern Talanx ist mit einer Klage auf Eröffnung eines Kontos bei der Bundesbank gescheitert. Die deutsche Zentralbank habe "keine Verpflichtung zur Annahme von Giroeinlagen der Klägerin und anderer Wirtschaftsunternehmen", urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Donnerstag. Die Klage auf Eröffnung eines Kontos sei daher unbegründet. Zudem sei das Verwaltungsgericht für die Ablehnung durch die Bundesbank nicht zuständig, da die Notenbank nicht in einem Verwaltungsakt über die Eröffnung eines Kontos für Talanx entscheiden müsse. (Az. 1 K 2319/09.F)
Talanx hatte argumentiert, das Unternehmen halte nur ein Konto bei der Notenbank für "wirklich insolvenzsicher". Als drittgrößter Versicherer in Deutschland sei der Finanzkonzern "systemrelevant", eine Pleite hätte somit weitreichende Folgen. Die Einlagensicherung der privaten Geldhäuser hielt der Hannoveraner Versicherer angesichts der Finanzkrise für nicht ausreichend. Talanx erinnerte an die "Pflicht des Staates zur Gewährleistung einer Grundversorgung auch im Bereich der Bankdienstleistungen" und kritisierte, der Versicherer habe einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Banken, da diese Konten bei der Bundesbank führen könnten.
Zu Talanx gehören etwa der Rückversicherer Hannover Rück oder die Versicherungen HDI-Gerling und Neue Leben. Weltweit hat die Gruppe rund 17.000 Beschäftigte.
11. Februar 2010 - 17.16 Uhr
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