Hallo,
ich suche einen Rat für nachfolgende Situation.
Ausgangssituation:
An meinem Bestandsgebäude A (Grenzbebauung 70 J. alt) wurde vor 15 Jahren vom Nachbarn eine Garage B angebaut/Vorgesetzt (soll vom Vorbesitzer auch so genehmigt worden sein). Da die Garage ca. 9m lang ist bildet sie auch eine ca. 5m lange Wand zu meiner Terrasse ...soweit alles ok.
Warum auch immer möchte der Nachbar (wie auch immer) die Garage versetzen.
Meine Frage:
Darf er das so einfach - ohne meine Zustimmung? Theoretisch könnten folgende zwei Fälle eintreten...
1) er versetzt sie nach vorne, so dass die Garagenwand sich verlängern würde.
2) er versetzt sie nach hinten, so dass meine Terrasse "offen" zum Nachbargrundstück ist, was natürlich eine Beeinträchtigung für mich mit sich bringt (Fahrzeugspur und das leidige Thema der Belästigung durch den Nachbarn)
Danke
Versetzen einer Garage an der Nachbargrenze
20. Juni 2017
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Frage vom 20. Juni 2017 | 13:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzen einer Garage an der Nachbargrenze
Verbaut?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2017 | 13:59
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Du solltest zuerst mal mit dem Nachbarn sprechen und klären, was er genau vorhat.
Man versetzt ja eine Garage nicht einfach so, das geht ja nur mit Fertiggaragen, die von einem Kran hochgehoben werden können!
Auf jeden Fall hast du keinen Anspruch darauf, das die Wand zu deiner Terrasse auf ewig erhalten bleibt.
Wenn der Nachbar z.B die Garage abreßt, dann kannst du nicht verlangen, das er einen Sichtschutz baut, das musst du selbst tun!
#2
Antwort vom 22. Juni 2017 | 11:21
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 11x hilfreich)
Der Nachbar kann mit seinem Grundstück verfahren wie er möchte so lange er Ihr Grundstück nicht beeinträchtigt (die o.g. Ausführungen sind jedoch keine Beeinträchtigung).
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