Versehentlich gefälschte Ware auf eBay verkauft

29. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
iSlanez
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versehentlich gefälschte Ware auf eBay verkauft

Vorab: Ich bin 17 Jahre alt. (Falls dies irgendetwas ausmacht)

Ich habe auf eBay zwei Artikel verkauft, via Auktion.
Hierbei handelt es sich um Adidas Yeezy Boost 350 V2 (Schuhe).
Ein Paar verkaufte ich für 260€, das andere Paar für 300€ (Preis bildete sich per Auktion)
Ich hatte eine Rechnung des Adidas Stores "Adidas Plaza Hollywood".
Die Schuhe habe ich auf Shoes-***.com gekauft.
Ich las auf einigen Seiten, dass diese original seien, und keine Fakes. Und dass sie so günstig wären, weil sie direkt aus der China-Produktionsfirma von Adidas versandt werden.
Die Schuhe kosten auf der Webseite 75$, "runtergesetzt von 260$".
Ich dachte mir nichts dabei, bestellte mir ein Paar, verkaufte dieses auf eBay und das Geld gab ich aus, für ein weiteres Paar und das restliche für mich selbst. Ich bin nur Fachabiturient und dachte mir, ich kann mir etwas Geld verdienen. Krieg ja von der Schule kein Geld o.Ä., ich arbeite auch nicht.
Derjenige, an den ich das 2. Paar verkaufte, teilte mir dann mit, dass diese Fakes seien und er Vergleiche gemacht habe. Außerdem habe er dies auch begutachten lassen.

Was kann auf mich zukommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat:
Vorab: Ich bin 17 Jahre alt. (Falls dies irgendetwas ausmacht)


Ja. Das Mindestalter um einen Account bei *** zu erstellen ist nach wie vor 18. Da dürfte schonmal das erste Problem liegen. Du hast bewusst falsche Angaben gemacht, um diesen Account erstellen zu können.

Sei nett zum Käufer biete ihm an ohne großes Aufheben den Betrag zurückzuüberweisen.

Am besten suchst du dir einen Nebenjob (mit 17 kann man durchaus Jobs finden, wie Regale auffüllen etc.) und lässt es in Zukunft bewusst Ware billig einzukaufen, um sie teuer zu versteigern

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Außerdem könnte sich bei entsprechender Meldung das Finanzamt für dein Gewerbe interessieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von iSlanez):
Was kann auf mich zukommen?

Jede Menge Probleme.

Zum einen könnte der Käufer auf Lieferung der echten Ware bestehen, notfalls Dich vor Gericht darauf verklagen.

Eine Strafanzeige wegen Betruges steht ebenfalls im Raume.

Der Hersteller bzw. seine Anwälte könnten Dir auch nicht unerhebliche Probleme bereiten.

Dann noch Gewerbeamt und Finanzamt, denn das was man da macht ist wohl gewerblich.



Zitat (von iSlanez):
Vorab: Ich bin 17 Jahre alt. (Falls dies irgendetwas ausmacht)

Möglicherweise wäre der Vertrag schwebend unwirksam, weil die Zustimmung der Eltern fehlt.
Diese könnten dem Käufer mitteilen (schriftlich, mit Zustellnachweis), das sie den Vertrag nicht genehmigen.
Das könnte ein "Notausgang" sein. Muss aber nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sollte der Käufer seine "Vergleiche" nicht erstmal belegen? und was genau hast du denn versprochen zu liefern?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

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