Versehentlich falsche Kontonummer angegeben

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)
Versehentlich falsche Kontonummer angegeben

Hallo,

Person A ist ein Missgeschick passiert,bei der Weitergabe der Kontodaten gab es einen Zahlendreher,statt der 5 wurde die 6 übermittelt.

Das Geld wurde an diese Nummer überwiesen.

Haftet der Verkäufer wenn das Geld nicht zurückkommt durch die versehentlich falsch verschickte Kontonummer?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Haftet der Verkäufer wenn das Geld nicht zurückkommt durch die versehentlich falsch verschickte Kontonummer? <hr size=1 noshade>

Es haftet in der Regel derjeinige welche eine falsche Bankverbindung angegeben hat. Wer das war lässt sich der Schilderung nicht netnehmen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Person A hat Person B die Kontonummer genannt und versehentlich eine falsche Zahl genannt,Person B hat mit der angegebenen Kontoverbindung überwiesen sprich mit einer falschen Zahl.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Wenn es eine SEPA-Überweisung war (mit IBAN), dann dürfte das Geld sehr wahrscheinlich automatisch zu B zurückkommen.
Denn die ersten beiden Ziffern der IBAN (nach dem "DE") sind Prüfziffern, die sich aus den übrigen Ziffern errechnen. D.h. Wenn die Prüfziffern nicht mit den übrigen Ziffern "kompatibel" sind - was bei einem Zahlendreher der Fall sein sollte -, dann sollte die Überweisung bei der Bank automatisch als fehlerhaft angehalten werden.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Fehlerhafte SEPA Überweisungen (IBAN oder BIC falsch) werden erst gar nciht ausgeführt. So jedenfalls die Auskunft meiner Bank.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Auch die normale Kontonummer enthält eine Prüfziffer, bei einzelnen falschen Ziffern oder einem Zahlendreher (was es hier war ist mir nicht ganz klar) sollte sich eine ungültige Kontonummer ergeben.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#6
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:
bei der Weitergabe der Kontodaten gab es einen Zahlendreher,statt der 5 wurde die 6 übermittelt.


Wenn bei einer gültigen IBAN statt der Ziffer 5 an derselben Stelle die Ziffer 6 übermittelt wurde, und kein weiterer Fehler bei der Angabe der IBAN aufgetreten ist, dann kann das Ergebnis nicht ebenfalls eine gültige IBAN sein.

Wenn zwei Ziffern einer gültigen IBAN vertauscht werden, aber die beiden Ziffern direkt hinter dem 'DE' intakt bleiben, dann kann das Ergebnis nicht ebenfalls eine gültige IBAN sein.

Ich kann leider nicht überblicken, ob es gültige IBANs geben kann, die aus einem Zahlendreher resultieren, der die Prüfziffern beinhaltet.

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"Grüße vom metttwurstkneckebrot :) "

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#7
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

es sind noch Überweisungen "in alt hergebrachter Weise" im Inland möglich.

Der Absender des Geldes sollte unverzüglich bei seiner Bank den Rückruf des Geldes beauftragen. Die Rückbuchung ist nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters möglich.

Selbst wenn der Verkäufer eine falsche Konto-Nummer übermittelte, ist der Käufer und Übersender des Geldes verpflichtet, bei der Auflösung des Irrtums mitzuwirken. Auch unter Privatleuten ist Vertragsvertrauensschutz anzuwenden.



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#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Du kannst hier die Prüfsumme berechnen lassen: http://www.iban.de/iban-pruefsumme.html (ganz weit unten)
bzw, prüfen http://www.iban.de/iban-pruefen.html

http://de.wikipedia.org/wiki/IBAN#Validierung_der_Pr.C3.BCfsumme




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