Verschärfung des Jugendstrafrechts

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
123Daniel
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)
Verschärfung des Jugendstrafrechts

Hallo,

wenn es nun tatsächlich zu einer Gesetzesänderung kommen sollte, welche Auswirkungen hätte dies auf bereits laufende Verfahren? Beispiel wäre die standardmäßige Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende.

Wenn nun eine solche Gesetzesänderung in Kraft tritt, würde das dann auch die Fälle betreffen, bei denen die Ermittlung schon vor Beschluss bzw. Inkrafttreten der Änderung aufgenommen wurde? Und wenn nun die Staatsanwaltschaft wegen Überlastung dafür sorgt, dass sich die Ermittlungen in die Länge ziehen, würde sie damit nicht einen erheblichen Nachteil für den Beschuldigten bewirken?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

In aller Regel (wenn nicht besonders anders geregelt) gilt das Recht das zum Zeitpunkt der Tat Gültigkeit hatte.

So gibt es z.B. den Tatbestand des § 238 StGB erst seit März 2007.

Wenn ich alle Tatbestandsmerkmale die zur Erfüllung des TB nötig sind erfüllt habe, dies aber bereits in 2006, kann ich nicht nach dieser Vorschrift verurteilt werden, auch wenn es erst 2008 zur Aufdeckung der Tat / Anklage kommt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Steht in § 2 StGB : es gilt grundsätzlich das Gesetz, das zur Tatzeit gilt. Bei Änderungen zwischen Tatzeit und Entscheidung gilt das mildere Gesetz.

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