Versandunternehmen beschädigt Paket/Inhalt und weigert sich zur Entschädigung

24. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pablo1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Versandunternehmen beschädigt Paket/Inhalt und weigert sich zur Entschädigung

Hallo liebe Community, ich habe mich heute hier registriert und hoffe Ihr habt einen Rat für mich übrig, bin langsam mit den Nerven am Ende:

Ich habe über Ebay einen neuen LED TV für knapp 300 Euro versteigert OVP mit Kassenbon.
Nach Zahlungseingang per PayPal habe ich den TV in der Originalverpackung, also auch mit den ganzen Styropor usw. noch zusätzlich mit Folie und diversen Aufklebern wie ACHTUNG, VORSICHT GLAS versehen.

Am nächsten Werktag schreibt mich der Käufer an, Paket angekommen, TV Display Beschädigt, möchte sein Geld wiederhaben, schaltet PayPal und Ebay ein. Er habe auch schon beim Versandunternehmen angerufen, aber die möchten in diesen Fall nur mit dem Versender sprechen. Ich rufe dort an, man sagt mir nett und freundlich: bitte am besten per Email eine Schadensmeldung machen, mit Bildern, Kaufbeleg, usw. und es wird dann sicherlich geklärt. (Ich habe zum Glück, Bilder vor dem Versand gemacht) Den Käufer habe ich auch um Fotos gebeten, und diese erhalten.

Also alles schön vorbereitet und abgeschickt, auch eine Email erhalten, dass die Email eingegangen ist. Dem Käufer das Geld ersatttet, da sowieso von PayPal einbehalten, und schön gewartet.

Nach 2 Wochen keine Antwort. also rufe ich an, niemand weiß etwas von einer Meldung, also Email geschrieben, keine Schadensmeldung vorhanden, bitte nochmals eine machen.

Naja ziemlich sauer, die gleiche Schadensmedlung nochmals verschickt, warte wieder 2 Wochen, vor 2 Tagen Post:

Kurz und knapp:

1. Die Route des Fahrers wurde überprüft, es wurde nichts festgestellt, was zu der Beschädigung führen könnte !!!!
2. Die Schadensmeldung ist sowieso 14 Tage zu spät eingetroffen und es kann deshlab auf spätere Schäden nicht eingegangen werden !!

Also ich bin vom Stuhl gefallen als ich das gelesen habe, jetzt möchte ich dagegen gerichtlich vorgehen, nun meine Frage, an welchen Anwalt (welches Recht) sollte ich mich da wenden, werden die Anwaltskosten dann später übernommen, falls ich gewinnen sollte, oder erhalte ich nur die Entschädigugn für die Ware ? ich habe einfach Angst, weiteres Geld auszugben : wenn jetzt noch ein Anwalt dazukommt, und es trotzdem nicht klappt, andererseits sind 300 euro für mich riesig viel Geld, und es kann ja nicht sein, dass mann nichts dagegen unternehmen kann, bin da mit den Nerven am Ende.

Ich bedanke mich bereits für eine kurze Hilfe.

Schönes WE und Gruss

Paul



-- Editier von Pablo1983 am 24.06.2017 18:03

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich sehe da 2 Probleme
Das hier

Zitat (von Pablo1983):
keine Schadensmeldung vorhanden, bitte nochmals eine machen.
zu widerlegen.
In solchen Fällen sollte man nicht am falschen Ende sparen und ein EInschreben versenden.



Das viel größere Problem ist, das der Artikel der Schilderung nach wohl vollkommen unsachgemäs verpackt wurde.
Da wäre der Versender eh leistungsfrei, es sein denn man könnte beweisen das die unngeeignete Verpackunh nicht ursächlich war.



Zitat (von Pablo1983):
Den Käufer habe ich auch um Fotos gebeten, und diese erhalten.

Und daraus ist der Schaden und die komplette Verpackung von allen Seiten her zu erkennen? Verpackung und komplettes Material ist noch vorhanden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@HarryvanSell:
"Das viel größere Problem ist, das der Artikel der Schilderung nach wohl vollkommen unsachgemäs verpackt wurde.
Da wäre der Versender eh leistungsfrei, es sein denn man könnte beweisen das die unngeeignete Verpackunh nicht ursächlich war."

Da es leider üblich ist, dass die gewerblichen Händler in genau der Verpackung wie oben beschrieben die TV versenden, dürfte das kein Argument sein. Auch wenn aufgrund der tatsächlich unzureichenden Verpackung oft Transportschäden passieren.

-- Editiert von altona01 am 25.06.2017 00:38

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich sehe hier sogar 3 Probleme!

1) Die nicht abgegebene Schadensanzeige, ich behaupte mal schlicht es gab keine solche, anderes bitte mit Zugangsbeweis nachweisen.

2) Die Verpackung, in der originalen Verpackung darf so oder so nicht gesendet werden, steht so auch sicher in den AGB der Versanddienstleisters.

3) Paypal genutzt! Am besten nie wieer nutzen, macht einem alles viel leichter! Hier kann man sogar nichtmal den K angehen, da dieser sogar meiner Meinung nach rechtlich Anspruch auf das Geld hat, da der Gefahrenübergang hier beim versenden meiner meinung nach nicht auf den K übergegangen ist, wie sonst üblich...

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nochmal: Viele geschäftiche Anbieter verschicken die TV in der Originalverpackung ( u.a. A*****) das wird dann wohl auch zulässig sein.

Habe mir inzwischen dreimal das gleiche Modell zuschicken lassen von verschiedenen Anbietern, D** und H***** bringen die TV im Originalkarton ohne weitere Umverpackung. Die ersten beiden Exemplare über H wurden den Tag über bei der Fahrt durchgeschüttelt und kamen beide mit Displayschaden an.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pablo1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen Dank für die vielen Antworten, ich nehme mal zu diesen Stellung:

1.Ich habe ausch schon selbst für uns z.b bei Redcoon einen LED TV bestellt, kamm genauso in der OVP an, sogar ohne irgendwelche Hinweiße, wie bereits erwähnt, habe ich noch die VORSICHT GLAS Aufkleber von jeder Seite drangehängt. Der Hersteller verpackt die ja eigentlich ziemlich ordentlich, mit Styropor, nichts ist Lose usw.

2.Das mit dem Einschreiben, weiß ich jetzt natürlich auch, hat man mir in der Verbraucherzentrale gesagt, leider zu spät. Ich hatte so einen Fall zum Glück noch nie, deshalb dachte ich eine Email reicht aus, auch der Mitarbeiter bei GLS sagte: schicken Sie eine Email mit der Meldung.

Ich habe vom Empfänger Nachmittag die Email bekommen, dass die Ware defekt ist, er hat bei GLS angerufen, später ich, dann die Meldung mit allen was GLS wollte zusammengestellt (Bilder vor dem Versand, Fotos von Empfänger, Kassenbon, Beleg der Paketshopabgabe usw.) und um 21.40 per Email abgeschickt, um 21.42 habe ich von GLS eine automatische Rückantwort erhalten, dass die Email eingegangen ist, und diese nun unter einer Ticketnummer xxx-xxx-xxx bearbeitet wird.

In meinen Postausgangornder des Email Postfachs ist diese ebenfalls als gesendet zu sehen, würde das ausreichen ?


Ich habe mal 2 von einigen Bildern reingestellt das eine ist vor und das zweite nach dem Empfang:








-- Editiert von Pablo1983 am 25.06.2017 10:17

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Nochmal: Viele geschäftiche Anbieter verschicken die TV in der Originalverpackung ( u.a. A*****) das wird dann wohl auch zulässig sein.

Viele Leute gehen bei Rot über die Ampel => also zulässig?
Viele Leute überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit => also zulässig?

Im übrigen ist es unerheblich, ob es zulässig ist. Natürlich kann es zulässig sein, das in unzureichender Verpackung versendet wird. Genau wie es dann zulässig ist, das der Verkäufer dann für die Folgen haftet und nicht der Versanddienstleister.


Normalerweise liegt das Versandrisiko beim Privatverkauf ja auch per Gesetz beim Käufer, das bedeutet der Schaden hätte Pablo1983 gar nicht groß interessieren müssen. Man hätte nur dien Anspruch gegen den Versanddienstleister an den Käufer abtreten müssen, dann hätte er sich damit herumschlagen müssen.

Die ungeeignete Verpackung hat das ganze jetzt zuungunsten von Pablo1983 herumgedreht.



Zitat (von altona01):
Da es leider üblich ist, dass die gewerblichen Händler in genau der Verpackung wie oben beschrieben die TV versenden, dürfte das kein Argument sein.

Doch, wenn der Versender gegen seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versanddienstleister verstößt, dann ist ist das selbstverständlich ein Argument.
Ein "die anderen haben aber auch ...", damit kommt man im Sandkasten und Kindergarten durch, eventuell noch in der Grundschdle. Aber vor Gericht wäre der Verweis auf schlechte Vorbilder wohl nur etwas das einen irritierten Blick beim Richter auslösen würde.


Dann kommt hier noch etwas hinzu. Selbst wenn "die anderen haben aber auch ..." tatsächlich ein taugliches Argument wäre, durch den Versand zum Kunden wird die Schutzfunktion des Kartons durch die mechanischen Einflüsse normalerweise aufgebraucht.
Weshalb die Versandunternehmen auch keine gebrauchten Versandkartons einsetzen sondern diese entsorgen.



Zitat (von Pablo1983):
In meinen Postausgangornder des Email Postfachs ist diese ebenfalls als gesendet zu sehen, würde das ausreichen ?

Durch den engen zeitlichen Zusammenhang und der Vergabe einer Ticketnummer würde ich das so sehen.
Ob ein Gericht das auch so sehen würde, kann ich aber nicht garantieren.



Bevor man da jetzt weitermacht, kann man ja mal beim Hersteller anfragen, ob sich die OVP für den Versand eignet, ob sie sich auch für den mehrmaligen Versand eignet und welche Normen sie erfüllt um für den Versant geeignet zu sein.

Denn meines Wissens nach, ist dies Verpackung nur für den palettierten Versand geeignet und nicht für den unpalettierten Einzelversand.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pablo1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):



Dann kommt hier noch etwas hinzu. Selbst wenn "die anderen haben aber auch ..." tatsächlich ein taugliches Argument wäre, durch den Versand zum Kunden wird die Schutzfunktion des Kartons durch die mechanischen Einflüsse normalerweise aufgebraucht.
Weshalb die Versandunternehmen auch keine gebrauchten Versandkartons einsetzen sondern diese entsorgen.


Bevor man da jetzt weitermacht, kann man ja mal beim Hersteller anfragen, ob sich die OVP für den Versand eignet, ob sie sich auch für den mehrmaligen Versand eignet und welche Normen sie erfüllt um für den Versant geeignet zu sein.



Vielen Dank für so eine ausführliche Antwort: Ich habe den TV in einen Ladengschäft erworben, er wurde also in diesen Fall nicht 2x in der gleichen Verpackung/Karon versendet.

Ich habe auch gesehen, dass es einen Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur gibt, hat jemand Erfahrungen damit, oder doch besser sofort zum Anwalt ? Welcher Anwalt wäre hier von Vorteil ?

Danke und einen schönen Sonntag noch allen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Warum man sowas auch mit GLS verschickt, welche ja dafür bekannt sind, oftmals Sendungen zu beschädigen, ist mir ein Rätsel.

Zitat:
Ich habe auch gesehen, dass es einen Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur gibt

Von der bekommst du aber auch keine Entschädigungen.

Zitat:
Welcher Anwalt wäre hier von Vorteil ?

Nach deiner Wahl. Am besten in der Nähe :neck:

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pablo1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Warum man sowas auch mit GLS verschickt, welche ja dafür bekannt sind, oftmals Sendungen zu beschädigen, ist mir ein Rätsel.

Zitat:
Ich habe auch gesehen, dass es einen Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur gibt

Von der bekommst du aber auch keine Entschädigungen.

Zitat:
Welcher Anwalt wäre hier von Vorteil ?

Nach deiner Wahl. Am besten in der Nähe :neck:



Ich kenne mich mit Versanddienstleistern nicht aus, versende nicht viel und ich habe bisher über GLS nicht außergewöhnliches gehört. Auch haben andere Dienstleister so eine Paketgröße für einen 50 Zoll LED TV gar nicht im Angebot.

Mir ist bewußt, dass ich keine Entschädigung von der Bundesnetzagnetur erhalte, meine Frage bezog sich darauf, ob diese mir in dieser Angelegenheit helfen könnte, und versucht mit GLS eine Einigung zu finden, oder ob es keinen Sinn macht.

Mit der Frage zum Anwalt, meinte ich in welchen Rechtbereich diese Angelegenheit fällt, es wäre mir durchaus lieber, einen Anwalt zu suchen, der z.b . nicht im Famillienrecht oder Verkehrsrecht spezialisiert ist.


1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pablo1983):
Ich habe den TV in einen Ladengschäft erworben,

Ich gehe mal davon aus, das die Dinger dort nicht aus Zauberbohnen wachsen.
Weshalb ich diese
Zitat (von Pablo1983):
er wurde also in diesen Fall nicht 2x in der gleichen Verpackung/Karon versendet.

Annahme für falsch halte.



Zitat (von Pablo1983):
Ich habe auch gesehen, dass es einen Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur gibt, hat jemand Erfahrungen damit,

Kann man versuchen. Man braucht nur etwas Geduld.

Der Weg über Anwalt und Gericht ist dann immer noch offen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weshalb ich diese
Zitat (von Pablo1983):
er wurde also in diesen Fall nicht 2x in der gleichen Verpackung/Karon versendet.

Annahme für falsch halte.


Harry Du weißt doch genau, dass die Dinger gestapelt auf einer Europalette stehen und nicht einzeln per Post an die Händler geliefert werden.

Die OVP ist nicht für den EINZELVERSAND der Geräte gedacht, dass kaum ein Händler die Dinger nochmal zusätzlich einpackt ist dem dazu nötigen Aufwand geschuldet, es ist anscheinend billiger ein paar Geräte wegen Bruch abzuschreiben, als jedes einzelne zusätzlich für den Versand zu verpacken.

Zitat (von Pablo1983):
1. Die Route des Fahrers wurde überprüft, es wurde nichts festgestellt, was zu der Beschädigung führen könnte !!!!


Direktzustellung?
Ich kenne es so, dass die Sendungen mindestens 2 Paketzentren auf Ihrer Reise sehen.....

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pablo1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe noch eine letzte Frage, ich werde jetzt vorerst den Schlichtungsnatrag bei der Netzagentur stellen und hoffen, dass man mir dort evtl. weiterhelfen kann.

Meine Frage wäre: Gibt es zu dieser Absage von GLS jetzt eigentlich in irgendeiner Form eine Frist ?

Bei der Netzagentur wird es ja sicherlich eine Weile dauern, sollte es da nichts bringen, dann wrewerde de ich doch einen Anwalt zur Hilfe nehmen, ist es dann evtl.nicht mehr schon zu spät ?

Vielen dank nochmals für eine kurze Antwort.


Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Normalerweise liegt das Versandrisiko beim Privatverkauf ja auch per Gesetz beim Käufer, das bedeutet der Schaden hätte Pablo1983 gar nicht groß interessieren müssen.
Harry, du weißt genau dass das nicht stimmt. Der Käufer eines Privatkunden trägt beim Transport lediglich das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder dem Untergang der Ware. Wenn der VK aber selbst sagt, dass er lediglich die originale Verpackung benutzt hat, dann hat er damit quasi schon einen Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht zugegeben und er haftet für den daraus entstandenen Schaden. Der Empfänger braucht sich dann sicherlich nicht mit einem Verweis an den Transportdienstleister abspeisen zulassen. Der Empfänger hat alles richtig gemacht. Ich sehe hier keinerlei Erstattungsanspruch des VK vom Transportunternehmen.

-- Editiert von -Laie- am 28.06.2017 13:20

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Harry Du weißt doch genau, dass die Dinger gestapelt auf einer Europalette stehen und nicht einzeln per Post an die Händler geliefert werden.

Nö, ist weis genau das es so eben nicht ist.

Die "blöd-und-billig" Märkte erhalten auch einzelene Geräte. Normale kleinere Fachhändler erhalten sogar überwiegend einzelne Geräte.


Im übrigen ist auch "gestapelt auf einer Europalette" ein Versand, der dann auch die Schutzwirkung aufbraucht, da die Statik der entsprechend geringer dimensionierten Verpackung leidet.



Zitat (von -Laie-):
Harry, du weißt genau dass das nicht stimmt.

Einfach noch mal lesen was ich geschrieben habe ...



Zitat (von Pablo1983):
Meine Frage wäre: Gibt es zu dieser Absage von GLS jetzt eigentlich in irgendeiner Form eine Frist ?

Deine Ansprüche würden zum 01.01.2021 verjähren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach noch mal lesen was ich geschrieben habe ...
Ich habe sogar zitiert was du geschrieben hast. Evtl. wolltest du das was du geschrieben hast so aber gar nicht schreiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Harry van Sell):
Einfach noch mal lesen was ich geschrieben habe ...
Ich habe sogar zitiert was du geschrieben hast. Evtl. wolltest du das was du geschrieben hast so aber gar nicht schreiben.


nö, du hast nur einen Teil dessen zitiert, was Harry geschriben hat:

"...Normalerweise liegt das Versandrisiko beim Privatverkauf ja auch per Gesetz beim Käufer, das bedeutet der Schaden hätte Pablo1983 gar nicht groß interessieren müssen. Man hätte nur dien Anspruch gegen den Versanddienstleister an den Käufer abtreten müssen, dann hätte er sich damit herumschlagen müssen.

Die ungeeignete Verpackung hat das ganze jetzt zuungunsten von Pablo1983 herumgedreht..."

Lesen bildet (manchmal)

LG

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Mache die Versenderei schon ziemlich lange weil der Kunde von heute ja vom Sofa aus shoppen will.
Meine Erfahrung ist, daß alle Versandunternehmen den gleichen Mist bauen und nie den Schaden übernehmen, egal ob sie es zerstört oder "verlegt" haben. Das ist Teil des Raubtierkapitalismus-Systems der neuen Konzern-Weltordnung. Ergebnis ist, daß man so 97% der nervigen Kunden los wird ohne zahlen zu müssen. Ganz Versicherung eben. Hier muß man SEHR hartnäckig bleiben. DH... behauptet grundsätzlich die Verpackung sei unzureichend und Punkt. Bei DP... hast Du schon verloren wenn du das Paket angenommen hast weil die Empfangsunterschrift die Unversehrtheit des Inhaltes bestätigt. Ergo mache ich das auf bevor ich unterschreibe was der Bote zu verhindern sucht bevor die Unterschrift geleistet wurde => Schlägerei vor der Haustür. Und Her....es schickt Dir 20 mal die gleichen Fragen bis Du entnervt aufgibst oder eben hart bleibst und drohst.
Ich würde Dir empfehlen die AGB (das Kleingedruckte) sorgfältig durchzulesen um zu sehen ob da irgendwas drin steht was sie gegen Dich verwenden können. Da für brauchst Du keinen Anwalt. Auch die Masche mit der nochmaligen Schadenmeldung ist üblich. Alle verschickten Mails abspeichern und sichern, vor allem auch alles was die geschickt haben.
Wenn Du nach Sichtung all dieser Sachen eine Chance siehst, daß Du nicht leider die AGB vollkommen verletzt hast, dann einen Anwalt suchen. Falls Du unter einem bestimmten Einkommen liegst geht das auch über Armenrecht, muß man sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen.
Ich bin der Überzeugung, daß in den meisten Fällen Schadensersatz zu zahlen ist, nur hält das selten einer durch, manchmal muß man vor Gericht. Ich habe in allen mir wichtigen Fällen Ersatz erhalten, nach laaanger Prügelei mit denen. Manches habe ich auch sausen lassen weil ich keinen Bock auf den Stress hatte, darauf zählen die, deshalb machen die das so.
Schlußendlich kommt es aber auch auf den Richter an, da gibt es Tunnelblick-Bürokraten und kreative Freidenker, man weiß nicht wo man landet. Habe zuletzt einen Prozeß gegen Anticopy gewagt, die wollten 900€ von mir und der Richter hat uns beiden Recht gegeben, allerdinge denen nur in der Sache, dann hat er den Wert des streitgegenständlichen Bildes auf 40€ gedrosselt. Das war sogar noch weniger als ich angeboten hatte. Wer nicht wagt der nicht gewinnt. Ich bin immer für solche David gegen Goliath-Aktionen. Das ist die neue Mafia und man sollte sich wehren. Wobei paypal auch so eine Mafia ist, weshalb man tunlichst die Finger davon lassen sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Pablo1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deinen Beitrag, bin da der gleichen Meinung.

Habe mittlerwile Neueigkeiten und zwar, hat man den Vorfall nach mehrmaligen nachhaken von mir nochmals geprüft und jetzt ist ja schonmal die erste ursprüngliche Schadensmeldung "aufgetaucht" und man hat sich entschuldigt.

Eine Verschuldung bzgl. der Beschädigung sieht mann dennoch nicht ein, trotzdem wurden mir jetzt "AUS KULANZ" 30 % des Wertes als Entschädigung ohne weitere Schritte einzuleiten angeboten,wenigsten etwas, ich glaube auch die werde ich annehmen, denn ich hab jetzt wirklich keine Nerven mehr, mich mit denen rumzuschlagen, sind halt Großkonzerne, ich werde ja für einen Anwalt etc. zahlen müssen und am Ende dann vielleichr gar nicht gewinnen. Naja so läuft das eben in der heutigen Welt ab.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
nö, du hast nur einen Teil dessen zitiert, was Harry geschriben hat:
"...Normalerweise liegt das Versandrisiko beim Privatverkauf ja auch per Gesetz beim Käufer, das bedeutet der Schaden hätte Pablo1983 gar nicht groß interessieren müssen. Man hätte nur dien Anspruch gegen den Versanddienstleister an den Käufer abtreten müssen, dann hätte er sich damit herumschlagen müssen.
Das ist so pauschal schlicht falsch! Der Käufer beim Privatkauf trägt NICHT das Versandrisiko. Das einzige was gesetzlich geregelt ist, ist der Gefahrenübergang aus §447 BGB . Der Gefahrenübergang ist nicht gleichbedeutend mit der Übernahme des Transportrisikos. Das wird leider immer wieder fälschlicherweise gleichgestellt. Der K trägt also lediglich das Risiko, dass sich der Zustand der Ware beim Versand zufällig verschlechtert oder die Ware zufällig untergeht. Das ist ganz weit davon weg, dass der K das Transportrisiko tragen würde!

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