Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?

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Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?

Hallo zusammen,

Ich möchte kurz einen Fall zwischen Person A und Internetprovider B schildern:

Person A hat einen DSL-Anschluss bei Provider B bestellt, geht davon aus Neukunde zu sein (ist es aber nicht weil er einige Monate zuvor schonmal Kunde bei B unter anderer Adresse war) und bestellt deswegen Hardware mit, die für Neukunden umsonst ist.

Nachdem die Hardware dann abgebucht wurde, möchte Person A die Hardware gegen kostenlose Hardware umtauschen. Person A betont, dass dies für ihn absolut kostenfrei zu erfolgen hat. Provider B schreibt daraufhin, dass die neue Hardware unterwegs ist und die alte doch bitte zurückgeschickt werden solle.

Das klappt alles wunderbar; Nun berechnet Provider B jedoch für die neue Hardware Versandkosten in Höhe von 10€, obwohl Person A ja ganz klar gesagt hat, dass dies absolut kostenfrei zu erfolgen hat!

Ist das rechtens? Darf Provider B bei Rücklastschrift eine Mahngebühr einziehen? Von selbst wird er den Betrag nicht überweisen...

Vielen Dank!

Matthias



von Matze88 am 03.07.2009 09:24
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
> Person A betont, dass dies für ihn absolut kostenfrei zu erfolgen hat

Einseitige Willenserklärungen sind selten bindend.

Ich schreibe auf meine Stromrechnung auch immer, daß im nächsten Monat die Stromlieferung kostenlos zu erfolgen hat, leider hält sich da auch nie einer dran...


von Tonitronic am 03.07.2009 11:15
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
--- editiert vom Admin



von guest123-2399 am 03.07.2009 17:35
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Danke schonmal für die Antworten.

Eventuell habe ich es nicht ganz klar ausgedrückt (ist auch nicht so leicht^^).

Die zuerst gesandte Hardware von B zu A wurde mitsamt Versandkosten in Rechnung gestellt.
Daraufhin wurde dies "reklamiert", mit der Ansage, dass ein kostenfreies Ersatzgerät komplett kostenlos geliefert werden müsse("Sollten Sie das Wlan-Modem zurückhaben wollten um mir den Betrag zu erstatten, so senden Sie mir bitte (für mich kostenfrei!) ein kabelgebundenes DSL Modem zu").

Daraufhin kam nur eine Bestätigung "Kündigung der Option zur Kenntnis genommen" und "Senden Sie bitte das alte Gerät zurück".

Das EINMAL Versandkosten anfallen ist überhaupt keine Frage, auch scheint der Provider die reinen Gerätekosten zurückerstatten zu wollen (auch wenn dies bisher nicht passiert ist). Es geht eben nur darum, dass erneute Versandkosten in Rechnung gestellt werden, obwohl oben zitierter Textausschnitt dies ja eigentlich nicht zulassen sollte. Daran kann ja eigentlich auch die AGB von B nichts ändern, da auf obige Anfrage hin direkt die kostenpflichtige Lieferung ausgelöst wurde.

Ich würde mich sehr freuen, wenn nochmal jemand ein Statement abgibt, auf wessen Seite das Recht in diesem hypothetischen Fall stehen würde.

Vielen Dank!

Matthias


von Matze88 am 03.07.2009 20:16
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Obwohl mir immer noch der Verlauf schleierhaft ist, würde ich auf ein Missverständnis tippen. Man hat einfach aneinander vorbei geredet.

quote:
Daraufhin kam nur eine Bestätigung "Kündigung der Option zur Kenntnis genommen" und "Senden Sie bitte das alte Gerät zurück".
.

Darf das als Bestätigung verstanden werden, das Modem versandkostenfrei zu versenden? Ich denke nicht!

Entweder hat man dein Ansinnen nicht gelesen, falsch verstanden, ignoriert oder sonstwas. Im Zusenden des Modems, jetzt unter Berechnung von Versandkosten, würde ich eher ein neues Angebot sehen.


von bogus1 am 03.07.2009 20:50
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Okay nochmal eine Kurzzusammenfassung, vielleicht diesesmal übersichtlicher :-)
A: bereits vor etwa 4 Monaten Kunde bei B gewesen.
A bestellt nun Neukundenangebot, besondere Hardware ist dabei bei Neukundenbestellung umsonst. Neukundenbestellung wird so vom Callcenter bestätigt.
A hat aufgrund diverser Datenvermischungen (Briefe gehen an falsche Adresse, da B einfach Daten aus altem Vertragsverhältnis annimmt, obwohl A keinerlei Zusammenhang damit hergestellt hat) schon die Vermutung, kein Neukunde zu sein. Diese Vermutung bestätigt sich mit der Rechnung, auf der besondere Hardware + Versandkosten berechnet werden.

A schreibt zu B: "Habe das so nicht bestellt dafür Geld zu bezahlen."
B antwortet, A schreibt wieder "Sollten Sie das Wlan-Modem zurückhaben wollten um mir den Betrag zu erstatten, so senden Sie mir bitte (für mich kostenfrei!) ein kabelgebundenes DSL Modem zu".
B antwortet "Ihren Wunsch zur Deaktivierung der Option haben wir umgesetzt, Bestätigung mit weiteren Informationen kommt in den nächsten Tagen". -> Bestätigung kommt, "Bitte besondere Hardware innerhalb von 7 Tagen an uns senden sonst stellen wir das in Rechnung. Normale Hardware ist unterwegs zu ihnen".

Somit ist das abgeschlossen.

Auf der nächsten Rechnung erscheint: Versandkosten für normale Hardware.

Eigentlich geht es mir nur darum, ob Person A damit rechnen muss, Rücklastschriftgebühren + Mahngebühr zu tragen, sollte er die Rechnung einfach per Rücklastschrift widerrufen. Dies ist die einzige Möglichkeit, an seine 9,99€ zu kommen, da B diese ganz sicher nicht überweisen wird... Wenn die allgemeine Meinung hier allerdings ist, dass A durchaus im Recht ist (das wäre auch meine Meinung dazu), so könnte A es ja auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das lohnt aber bei geringen Siegchancen für 9,99€ nicht.


An bogus 1:
Person A bekommt das Modem zugesendet und dafür Versandkosten in Rechnung gestellt. Egal ob die Zusendung als Bestätigung verstanden werden soll oder als sonstwas: Wie soll er das Rückgängig machen? Die Kosten waren auch zum Zeitpunkt des eintreffens nicht klar, da sie erst einige Tage später auf der Rechnung standen.

Kann Person A etwas in Rechnung gestellt werden was a) weder von den Kosten klar ist und b) von A als "ich nehm das nur wenn es nichts kostet" "bestellt" wurde?

Das A von B nicht richtig verstanden wurde ist sowieso klar, da B den Schriftverkehr nicht vernünftig liest und dauerhaft nur Textblock standardantworten verschickt (zuletzt 2x die gleiche...)

Weiterhin Vielen Dank für die Beteiligung :-)


von Matze88 am 03.07.2009 23:34
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Ich habe jetzt so eine ungefähre Ahnung...

Ich habe Ähnliches vor einem halben Jahr etwa erlebt, hatte meinen Cousin überredet, bei Arcor einen Vertrag zu unterschreiben, da war auch ein Wlan Modem inclusive. Es kam aber ein Standard DSL Modem (kabelgebunden). Hatte übersehen, dass man explizit im Vertrag noch einmal ein Häkchen setzen muss (Wlan Modem) darunter stand dann, dass man andernfalls ein Standard DSL Modem bekäme. Hatte das überlesen, weil im Angebot selbst "nur" von einem Wlan Modem die Rede war. Gut, angerufen, geklärt, war kein Problem . Modem zurückgeschickt, nach ein paar Tagen kam ein neues, wieder ein Standard DSL Modem. Also wieder falsch. Wieder angerufen, die Sache vorgetragen, wieder wurde das Modem zurückgeschickt, letztlich kam dann das richtige Modem.

Auf der ersten Rechnung tauchten 2 Modems incl. Versandkosten auf, obwohl beide Modems längst zurückgeschickt wurden (mit ausgefülltem Retourenschein an eine Adresse nicht bei Arcor selbst). Wieder angerufen, es wurde dann erklärt, dass es an der Kommunikation mit der Empfangstation für Rücksendungen hapert, der Eingang der Modems war noch nicht durchgegeben worden. Sie würden aber sofort ausgebucht, bei der nächsten Rechnung käme gleichzeitig eine Gutschrift. Alles ein bisschen verwirrend, aber so geschah es.
****
Würde jetzt abwarten, bis die Gutschrift eintrudelt, besser noch wäre, sich bei der Hotline telefonisch zu vergewissern, ob das Wlan Modem eingetroffen ist und die Gutschrift incl. Porto veranlasst wurde oder noch wird, weiß natürlich nicht, um welche Gesellschaft es sich hier handelt, die Problematik könnte aber ähnlich sein. Jedenfalls wurden die Versandkosten in meinem Fall ebenfalls erstattet. Jede Sendung wird neu demnach mit Versandkosten berechnet, dafür aber die Rücksendung mit Versandkosten erstattet, eine strenge Trennung der Vorgänge.

Würde auf keinen Fall die Lastschrift widerrufen, das ist der Stoff, aus dem wirkliche Problem entstehen, alles andere lässt sich klären, auch wenn es manchmal Geduld erfordert. Die buchen sofort ein weiteres Mal ab, dann schaukelt sich die Geschichte hoch.

-- Editiert am 04.07.2009 01:03



von bogus1 am 04.07.2009 01:03
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Okay, danke auch dafür. Soeben hat sich B übrigens bei A nochmal so richtig unbeliebt gemacht:
Bei den Kosten der Option WLAN handelt es sich um Einrichtungskosten. Bei einer Kündigung werden diese nicht zurückerstattet werden, ausser die Kündigung findet innerhalb der Stornierungsfrist statt, was bei Ihnen nicht der Fall ist.

Somit sollen jetzt garkeine Kosten mehr erstattet werden.

Ist ja schön, dass man etwas in Rechnung stellt was als "für Neukunden kostenlos" bestellt wurde, da stand nichtmal dran "für Bestandskunden 29,95€", denn man war ja auf der Neukundenbestellseite. Die telefonische Auftragsbestätigung liest einem das schön alles nochmal vor ("kostenloses Wlan-Gerät"). Die Email-Auftragsbestätigung sagt natürlich garnichts von Neukunde (aber da stehen auch keinerlei Preise drauf - wertlos). Einige Tage später werden die Accounts gemergt, keinerlei Ansagen mehr, Alles trudelt wie bestellt ein und auf der ersten Rechnung (natürlich NACH dieser Widerrufsfrist) stehen die 29,95€. Hinzu kommen dann ja noch die Versandkosten für das Richtige Gerät (warum bitte sollte man das Wlan Gerät kündigen, wenn es EH kein Geld wieder gibt? weil man nochmal 10€ hinterherschmeissen will? So eine verarsche!!!) von denen ich weiter oben schon schrieb.

Es geht nun um Gesamtkosten von fast 40€. Dies ist für den Studenten A 1/4 des Geldes, von dem er einen Monat lang Essen und Trinken kaufen muss. Das ist eine absolute Frechheit was diese Firma hier abzieht! A dürfte sich wohl zu recht verarscht fühlen - Aber ist A auch im Recht mit seiner Forderung?

Wie könnte A an dieses Geld kommen? Anwalt + vor Gericht dürfte ja wohl in jedem Fall nur teurer werden. 40€ abschreiben? Das ist ne Stange Geld!


von Matze88 am 04.07.2009 08:52
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Mich würde schon einmal interessieren, um welchen Provider es hier geht, sodass man evtl. anhand der Angebotsseite und der AGB einmal prüfen könnte, ob sich daraus verwertbare Informationen ergeben könnten.

Wie wurde denn überhaupt der Vertrag abgeschlossen? Nur online? Meistens wird aufgrund einer solchen Anmeldung doch erst der Vertrag vorbereitet, schriftlich fixiert und dann mit allen Einzelheiten zugeschickt und erst nachdem er unterschrieben und dem Provider zugänglich gemacht wurde, bekommt man die Bestätigung und den Einrichtungstermin etc.

Was an einer Option Wlan so besonderes ist, dass "Einrichtungskosten" berechnet werden, ist schwer nachvollziehbar, außer der Tatsache, dass man eben ein Wlan Modem benötigt, ändert sich doch nichts. Es ist doch lediglich eine andere Hardware, eingerichtet wird die vom Kunden selbst, davon kriegt der Provider doch nichts mit.

Wie auch immer, das rechtliche Problem liegt hier augenscheinlich darin, den Ablauf nachweisen zu können. "Neukunde" und "Bestandskunde" sind keine rechtlich terminierten Begriffe. Insofern müsse eigentlich der Provider darüber aufklären, was er darunter verstehen möchte, oft wird ein gewisser Zeitraum bestimmt, innerhalb dessen man eben nicht als "Neukunde" gelten kann.

Das sich hingegen besonders günstige Angebote "nur" an Neukunden richten, wird nicht zu beanstanden sein, es geht eben darum, tatsächlich "neue" Kunden zu gewinnen, ein durchaus übliches Vorgehen quer durch die Branchen.

Da speziell im Telekommunikationsbereich die Preise ständig fallen, fühlen sich die "Altkunden" oftmals übergangen, insbesondere wenn sie noch bei einem Provider vertraglich gebunden sind, der nicht von Zeit zu Zeit die Option bietet, auf einen günstigeren Vertrag umzusteigen.

Wurde etwas schriftlich vereinbart und wenn was?


von bogus1 am 04.07.2009 10:25
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Ich weiß garnicht, ob ich schreiben darf worum es geht? Also die Sprache ist von dem "großen" Anbieter mit der hübschen Frau, rotes Logo (nein, nicht Telekommagenta). Hauptsitz in Hamburg.

Die Debatte geht ja auch garnicht darum, dass Neukunde und Bestandskunde nicht richtig definiert sind. Inzwischen ist A klar, dass er Bestandskunde ist/war. Das hätte A auch zum Zeitpunkt der Bestellung sehen können.

Die Bestellung ist online durchgeführt worden - nach dem Klick auf DSL für Neukunden ist die komplette Preisberechnung direkt die Neukundenpreise, man sieht dann nicht mehr, dass die Preise für Bestandskunden anders wären.

Das Problem was ich hier sehe ist halt, dass man sogar bei der Bestellbestätigung noch Neukunde ist, dann aber AUTOMATISCH zum Bestandskunden gemacht wird und dessen Preise zahlt, obwohl man den Vertrag für die anderen Preise abgeschlossen hat.

Bei der monatlichen Grundgebühr ist dies ja irgendwie offensichtlich (wobei auch hier fraglich ist, ob nicht wenigstens eine Information darüber hätte erfolgen müssen, dass man nicht als Neukunde zählt?) und darüber will ich mich garnicht streiten. Aber für mich ist es unlogisch, dass Hardware einfach in Rechnung gestellt wird (bzw. kA wofür nun diese 30€ da sind für das Wlan ding, wenn man sie bei Rücksendung die verpflichtend ist nichtmal wiederbekommt), obwohl man sie als gratis bestellt hatte.

Und es ist ja wohl auch irgendwie klar, dass ich kein Wlan modem gegen eins ohne Wlan taushce, wenn ICH dafür Versandkosten zahlen muss aber für das alte Gerät kein Geld zurückbekomme?!? Das wäre absolut dämlich oder nicht?

Mein Hauptproblem hierbei ist eigentlich nur, dass der Support so verdammt schlecht ist, nur mit Textblöcken antwortet und meine Emails nicht richtig liest. Ich sehe es auch nicht ein, etliche Euros bei der 14ct/Minute Hotline zu lassen (bei der man grundsätzlich erstmal min. 2-10 Minuten in der Warteschleife ist).

Inzwischen hat die Firma ihre Onlinebestellung im Übrigen dahingehend erweitert, dass man 30x bestätigen muss das man wirklich Neukunde ist und das dies nur der Fall ist, wenn man die letzten 12 Monate kein Kunde war, bis man in diese Neukundenbestellseite kommt. Das war vor 2 Monaten definitiv noch nicht so.


von Matze88 am 04.07.2009 11:10
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>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
quote:
Ich weiß garnicht, ob ich schreiben darf worum es geht? Also die Sprache ist von dem "großen" Anbieter mit der hübschen Frau, rotes Logo (nein, nicht Telekommagenta). Hauptsitz in Hamburg.

Warum sollte man das Unternehmen nicht benennen dürfen, zumindest ist das Netz voll mit Beschwerden. Allerdings ist dies bei den anderen Anbietern auch nicht viel anders. Kenne es ansonsten nur vom Namen, insbesondere bekomme ich von dieser Firma seit kurzer Zeit auf einem meiner Freemail-Accounts mit penetranter Beharrlichkeit "wichtige Informationen" zu "meinen Vertragsunterlagen" mit Anhang zugesendet, obwohl niemals der geringste Kontakt bestand. Lösche so etwas sofort.

Wenn man sich (irrtümlicherweise) als Neukunde anmeldet, obwohl es mit etwas Aufmerksamkeit durch Vorab-Information ohne Weiteres erkennbar gewesen wäre, dass dies nicht zutrifft, wobei die Tatsache, dass man in den letzten Monaten kein Kunde mehr war, außerdem den Wohnort gewechselt hat, einen schon dazu bestimmt haben könnte, zu glauben, dass dies der Fall sei, wird dies m. E. den Vertragspartner nicht berechtigen, den Vertrag, ohne den Kunden zu informieren, "umzudeuten". Eigentlich hätte man erwarten könne, dass der Provider den Vertrag ablehnt und zwar explizit und dann evtl einen anderen anbietet.

Darüber hinaus bestand auch gerade in dem Fall kein Anlass dazu, der Kunde könnte dies gewollt haben. Er bekommt automatisch den ungünstigen "Bestandskundenvertrag", muss die Hardware extra bezahlen, alles Dinge die bei fast jedem anderen Provider, nicht der Fall gewesen wären, weil man da nun wirklicher Neukunde wäre. So gesehen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass in dieser Phase zumindest überhaupt kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorlagen, jedenfalls hat der Kunde einen solchen Vertrag nicht gewollt.

Der Vertragspartner hat Auklärungpflichten, der Kunde muss erkennen können, was der Leistungsumfang ist, alles das scheint hier zweifelhaft, wenn noch nicht einmal zu erkennen war, für was genau man bezahlen soll, kann nicht genügend darüber aufgeklärt worden sein.

Jedoch ist es schwierig bis unmöglich, ohne Prüfung des Ablaufs und des Vertragsinhalts, ohne zu wissen, wann über was aufgeklärt wurde, wenn überhaupt, ein halbwegs verlässliches Urteil zu bilden. Es wäre durchaus möglich, das überhaupt kein wirksamer Vertrag zustande gekommen wäre, wenn man in der selbstherrlichen Änderung seitens des Providers ein neues Angebot sehen wollte, käme es auf den Zeitpunkt an, wann dies erkennbar gewesen wäre. Wäre nicht oder nicht umfassend über das Widerrufsrecht belehrt worden, könnte ein solches noch Monate wahrgenommen werden.

-- Editiert am 05.07.2009 12:26

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von bogus1 am 05.07.2009 12:23
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