>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
quote:
Ich weiß garnicht, ob ich schreiben darf worum es geht? Also die Sprache ist von dem "großen" Anbieter mit der hübschen Frau, rotes Logo (nein, nicht Telekommagenta). Hauptsitz in Hamburg.
Warum sollte man das Unternehmen nicht benennen dürfen, zumindest ist das Netz voll mit Beschwerden. Allerdings ist dies bei den anderen Anbietern auch nicht viel anders. Kenne es ansonsten nur vom Namen, insbesondere bekomme ich von dieser Firma seit kurzer Zeit auf einem meiner Freemail-Accounts mit penetranter Beharrlichkeit "wichtige Informationen" zu "meinen Vertragsunterlagen" mit Anhang zugesendet, obwohl niemals der geringste Kontakt bestand. Lösche so etwas sofort.
Wenn man sich (irrtümlicherweise) als Neukunde anmeldet, obwohl es mit etwas Aufmerksamkeit durch Vorab-Information ohne Weiteres erkennbar gewesen wäre, dass dies nicht zutrifft, wobei die Tatsache, dass man in den letzten Monaten kein Kunde mehr war, außerdem den Wohnort gewechselt hat, einen schon dazu bestimmt haben könnte, zu glauben, dass dies der Fall sei, wird dies m. E. den Vertragspartner nicht berechtigen, den Vertrag, ohne den Kunden zu informieren, "umzudeuten". Eigentlich hätte man erwarten könne, dass der Provider den Vertrag ablehnt und zwar explizit und dann evtl einen anderen anbietet.
Darüber hinaus bestand auch gerade in dem Fall kein Anlass dazu, der Kunde könnte dies gewollt haben. Er bekommt automatisch den ungünstigen "Bestandskundenvertrag", muss die Hardware extra bezahlen, alles Dinge die bei fast jedem anderen Provider, nicht der Fall gewesen wären, weil man da nun wirklicher Neukunde wäre. So gesehen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass in dieser Phase zumindest überhaupt kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorlagen, jedenfalls hat der Kunde einen solchen Vertrag nicht gewollt.
Der Vertragspartner hat Auklärungpflichten, der Kunde muss erkennen können, was der Leistungsumfang ist, alles das scheint hier zweifelhaft, wenn noch nicht einmal zu erkennen war, für was genau man bezahlen soll, kann nicht genügend darüber aufgeklärt worden sein.
Jedoch ist es schwierig bis unmöglich, ohne Prüfung des Ablaufs und des Vertragsinhalts, ohne zu wissen, wann über was aufgeklärt wurde, wenn überhaupt, ein halbwegs verlässliches Urteil zu bilden. Es wäre durchaus möglich, das überhaupt kein wirksamer Vertrag zustande gekommen wäre, wenn man in der selbstherrlichen Änderung seitens des Providers ein neues Angebot sehen wollte, käme es auf den Zeitpunkt an, wann dies erkennbar gewesen wäre. Wäre nicht oder nicht umfassend über das Widerrufsrecht belehrt worden, könnte ein solches noch Monate wahrgenommen werden.
-- Editiert am 05.07.2009 12:26
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von bogus1 am 05.07.2009 12:23
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