>Versandkosten ohne Ankündigung berechnen?
Okay nochmal eine Kurzzusammenfassung, vielleicht diesesmal übersichtlicher :-)
A: bereits vor etwa 4 Monaten Kunde bei B gewesen.
A bestellt nun Neukundenangebot, besondere Hardware ist dabei bei Neukundenbestellung umsonst. Neukundenbestellung wird so vom Callcenter bestätigt.
A hat aufgrund diverser Datenvermischungen (Briefe gehen an falsche Adresse, da B einfach Daten aus altem Vertragsverhältnis annimmt, obwohl A keinerlei Zusammenhang damit hergestellt hat) schon die Vermutung, kein Neukunde zu sein. Diese Vermutung bestätigt sich mit der Rechnung, auf der besondere Hardware + Versandkosten berechnet werden.
A schreibt zu B: "Habe das so nicht bestellt dafür Geld zu bezahlen."
B antwortet, A schreibt wieder "Sollten Sie das Wlan-Modem zurückhaben wollten um mir den Betrag zu erstatten, so senden Sie mir bitte (für mich kostenfrei!) ein kabelgebundenes DSL Modem zu".
B antwortet "Ihren Wunsch zur Deaktivierung der Option haben wir umgesetzt, Bestätigung mit weiteren Informationen kommt in den nächsten Tagen". -> Bestätigung kommt, "Bitte besondere Hardware innerhalb von 7 Tagen an uns senden sonst stellen wir das in Rechnung. Normale Hardware ist unterwegs zu ihnen".
Somit ist das abgeschlossen.
Auf der nächsten Rechnung erscheint: Versandkosten für normale Hardware.
Eigentlich geht es mir nur darum, ob Person A damit rechnen muss, Rücklastschriftgebühren + Mahngebühr zu tragen, sollte er die Rechnung einfach per Rücklastschrift widerrufen. Dies ist die einzige Möglichkeit, an seine 9,99€ zu kommen, da B diese ganz sicher nicht überweisen wird... Wenn die allgemeine Meinung hier allerdings ist, dass A durchaus im Recht ist (das wäre auch meine Meinung dazu), so könnte A es ja auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das lohnt aber bei geringen Siegchancen für 9,99€ nicht.
An bogus 1:
Person A bekommt das Modem zugesendet und dafür Versandkosten in Rechnung gestellt. Egal ob die Zusendung als Bestätigung verstanden werden soll oder als sonstwas: Wie soll er das Rückgängig machen? Die Kosten waren auch zum Zeitpunkt des eintreffens nicht klar, da sie erst einige Tage später auf der Rechnung standen.
Kann Person A etwas in Rechnung gestellt werden was a) weder von den Kosten klar ist und b) von A als "ich nehm das nur wenn es nichts kostet" "bestellt" wurde?
Das A von B nicht richtig verstanden wurde ist sowieso klar, da B den Schriftverkehr nicht vernünftig liest und dauerhaft nur Textblock standardantworten verschickt (zuletzt 2x die gleiche...)
Weiterhin Vielen Dank für die Beteiligung :-)
von Matze88 am 03.07.2009 23:34
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