Versandkosten bei Widerruf des Vertrages

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Wer trägt welche Versandkosten beim Widerruf des Vertrages?

Vorab, um einen der größten Rechtsirrtümer von Verbrauchern aufzuklären: Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht. Vertrag ist Vertrag. Vom Grundprinzip kann der Vertrag nicht grundlos rückgängig gemacht werden.

Etwas anderes gilt, wenn es ausnahmsweise gesetzliche Widerrufsregelungen gibt oder im Vertrag ein Widerrufsrecht vereinbart wurde.

Gesetzliche Widerrufsrechte gibt es insbesondere bei so genannten Fernabsatzverträgen (§ 312b BGB wie Onlinegeschäfte, Telefon, Fax).

Hinsichtlich der Versandkosten ist zu differenzieren. Dafür ein Beispiel:

Sie bestellen online ein Buch, es wurde ein Versandkostenpauschale von EUR 3,00 vereinbart. Sie haben den Preis für das Buch und die Versandkostenpauschale gezahlt. Nachdem das Buch bei Ihnen zu Hause eingetrudelt ist, beschließen Sie den Vertrag zu widerrufen.

Hier gibt es zwei verschiedene Versandkosten, einmal für die Hinsendung der Ware an den Kunden, einmal für die Rücksendung der Ware nach Widerruf .

Die Kosten der „Rücksendung der Ware“ nach einem Widerruf des Vertrages können gemäß § 357 II BGB dem Verbraucher in den dort genannten engen Grenzen im Vertrag auferlegt werden, beispielsweise wenn der Wert der zurückzusendenden Sache EUR 40,00 nicht übersteigt. Ansonsten ist die Rücksendung der Ware bei Widerruf kostenfrei.

Was aber ist mit den Kosten der Hinsendung der Ware durch den Händler an den Verbraucher. Die Frage war lange ungeklärt. Diese Kosten werden häufig vom Unternehmer auf den Verbraucher im Vertrag übertragen (Versandkostenpauschale). Hier geht es um die erstmalige Sendung der Ware an den Verbraucher. Bekommt der Verbraucher diese Kosten erstattet, wenn er den Vertrag widerruft?

Damit hat sich jüngst nicht nur der Bundesgerichtshof beschäftigt, sondern nach Vorlage der Frage beim Europäischen Gerichtshof auch dieser.

Es wurde entschieden, dass Händler im Fernabsatzgeschäft bei einem Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag durch den Verbraucher die Kosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher selbst tragen müssen. (BGH Urteil vom 7. Juli (VIII ZR 268/07)