>Versandkosten
Hallo,
ich unterstelle, dass
a) du Unternehmer
b) Käufer ein Verbraucher ist.
Dein Käufer hat Recht, bei Mängeln nach § 434 i V. m. §
437,
439 BGB Nachbesserung oder eine mangelfreie Sache zu verlangen. Die Nachbesserung hast du bereits vorgenommen. Das Thema wäre damit erst einmal erledigt.
Auch unterstelle ich, dass es sich um einen
Kaufvertrag im Bereich des Fernabsatzes handelt, also er das Teil nicht bei dir im Laden gekauft hat.
Demnach musst du deinem K ein Widerrufsrecht nach aktuellem Recht einräumen.
Dein Käufer hat das Recht, innerhalb einer Frist, ohne Angaben von Gründen die Ware an dich zurückzuschicken - wenn er will auch unfrei. Dazu gab es schon Entscheidungen bei Gericht. Der Verkäufer muss dann dieses Paket annehmen.
Allerdings darf er dem Käufer an seine Schadensminderungspflicht erinnern und von dem gezahlten Strafporto die Kosten eines regulären Paketscheins abziehen.
Hast du ein Widerrufsrecht eingeräumt? Dieses sollte dem K spätestens bei Vertragsabschluss vorliegen, er muss deutlich und ohne Beschränkungen/große Umwege leicht davon Kennntnis nehmen können. Idealerweise wird dies in Bestellungsmails mit angefügt bzw. dem Lieferschein/Rechnung bei Lieferung beigefügt.
Hast du ihn nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, läuft die Widerrufsfrist noch nicht (man kann als Unternehmer zw. 14 Tage oder 1 Monat wählen, muss im Widerrufstext stehen).
Ergo kann er die Ware widerrufen. Bei einem
Widerruf hat der Verkäufer Kosten zu tragen, außer es wurde vereinbart (z. B. in AGB, meist steht es auch in der Widerrufsbelehrung), dass erst bei einer Ware unter 40 EUR der Käufer die Rückversandkosten bezahlen muss.
Die Hinsendekosten wirst du ihm aber auf jeden Fall zzgl. des Kaufpreises erstatten müssen.
Bitte schau mal hier
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/frankierung-ruecksendung.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-40-euro.htm
Dabei ist es egal, ob das eBay, Amazon oder sonst welchen Shop betrifft.
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 12.07.2011 13:13
-- Editiert am 12.07.2011 13:15
von jurafrog am 12.07.2011 13:09
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