Versandkosten

3. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)
Versandkosten

Hallo Community.

Schaut euch bitte nachfolgenden Link an.

Wer oder wie ist hier mit Versand und Zahlung umzugehen?

Klick

VG K.P.

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Problem bei eBay und Co?

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Ich nehme zwar an, dass die Versandangabe als verbindlich aufzufassen ist (angegeben als Hermes Paket), auch wenn der VK Gegenteiliges in der Auktion angegeben hat.

Allerdings ist die Bezahlungsart ebenso verbindlich zu verstehen. Und diese wäre nur Barzahlung bei Abholung (zwar erfolgt auch der Hinweis 'Sonstige: Siehe Artikelbeschreibung', da dort keine weiteren Zahlungshinweise vermerkt sind, entfallen diese wohl).

d.h. man könnte u.U. auf den Versand bestehen, müsste aber zugleich die Barzahlung vor Ort erfüllen. Es wäre also empfehlenswert nur dann zu bieten, wenn man auch vor Ort auftauchen kann.

(Obwohl der Versand ganz offensichtlich nicht vom VK gewünscht war... wer fair ist, wird dies beachten)

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-- Editiert am 03.07.2011 18:52

-- Editiert am 03.07.2011 18:53

-- Editiert am 03.07.2011 18:53

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



M.E. ist der VK hier bloß in den Fallstricken der ebay-Software hängen geblieben.

Es kommt nur Barzahlung bei Abholung in Betracht.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo.

Ok, dank erstmal für die Antworten.

In der Tat, habe ich den Artikel eingestellt mit der Option Barzahlung bei Abholung.
Ein Transport überlebt diese Lampe nicht.
Nach Auktionsende, hab ich dem Käufer meine Telefonnummer übermittelt mit der bitte um Anruf wegen Abholen.
Kurz darauf kam eine Mail zurück, das man das nicht machen könnte, da der Weg aus München bis zu mir (ca 650km) zu weit sei.

Ich schrieb zurück, ob der K denn nicht die Artikelbeschreibung gelesen hat und hab dies nochmal hervorgehoben. Gleichzeitig teilte ich dem K mit, das es für mich kein Beinbruch ist, wenn die Lampe nicht geholt wird und er vom KV zurücktritt. Ein Versand müsste als Sperrgut gekennzeichnet werden und kostete 51,30 Euro.

Der K schrieb dann, er habe die Artikelbeschreibung gelesen, aber erst nach Gebotsabgabe und ihm ist es egal, ich solle meine Kontonummer schicken, damit er überweisen kann. Ich habe ihm die Lampe zuzusenden!

Nun, darauf schrieb ich wiederum, das auch ich auf den Vertrag bestehe. Der Artikel wird morgen für den Versand fertig gemacht. Verschickt wird er, wenn ich den Auktionsbetrag...hier 1 Euro...an meiner Haustüre erhalte. Erst dann werde ich das Packet bei der Post aufgeben.

Grob gesagt, hab ich mich doch dann richtig verhalten, oder.? :devil:

VG K.P.



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-- Editiert am 03.07.2011 21:27

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

könnte sein, dass dir das Lachen am Ende noch sehr vergehen wird!

quote:
Verschickt wird er, wenn ich den Auktionsbetrag...hier 1 Euro...an meiner Haustüre erhalte.
Was machst du, wenn dein Käufer 55Cent und einen Briefumschlag investiert? Dann hast du den von dir geforderten Betrag an deiner Haustüre erhalten! Und dann? Dies wäre die von dir geforderte Barzahlung, nichts sagt, dass die Barzahlung vom Käufer in Persohn vor dir stehnd vorgenommen werden muss. Dann darfst du die lampe versenden, ob dir dann immer noch so zum lachen ist? Vorzugsweise sendet der Käufer diesen Euro noch als Einschreiben, damit du nicht sagen kannst, du hast nie das Geld bei dir an der Haustüre erhalten...

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-- Editiert am 03.07.2011 21:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Dann schick ich die Lampe los und gut ist....

...aber zuert muß der Euro bei mir sein.

Dann kann man also Pauschal sagen...Artikelbeschreibung ist für`n Ar...

Nach dem Motto, ich biete und schau dann was geschrieben steht.

In diesem Sinne
Gute Nacht

VG K.P.



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-- Editiert am 03.07.2011 23:03

-- Editiert am 03.07.2011 23:04

-- Editiert am 03.07.2011 23:07

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Dann kann man also Pauschal sagen...Artikelbeschreibung ist für`n Ar...


?? Weshalb denn, deutlicher geht es nicht:

Ansonsten...bitte ich Sie nur zu Bieten, wenn wirklich Interesse am Artikel besteht und Sie nach
erfolgreicher Auktion die Lampe in 56759 Kaisersesch abholen können.


Wenn K das nicht liest, ist das sein Problem.

Auktion einvernehmlich abbrechen, kurze Frist zur Abholung setzen, Rücktritt erklären, anderweitig verkaufen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Sorry, aber ich würde das jetzt etwas anders sehen, in der Beschreibung ist lediglich eine Bitte vorhanden, eine Bitte ist doch nichts verbindliches. Einer Bitte muss man doch nicht nachkommen.
Der VK hat aber auch eindeutig den Kostenlosen versand angeboten, allerdings aber halt auch nur Barzahlung direkt vor Ort, dies sind beides Dinge, die verbindlich sind, aber die Bitte von ihm doch nicht...

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Morgen,

@flawless,
ich habe das dem K schon angeboten. Doch besteht der auf erfüllung des Vertrages.

@lesen-denken-handeln,

quote:
Was machst du, wenn dein Käufer 55Cent und einen Briefumschlag investiert? Dann hast du den von dir geforderten Betrag an deiner Haustüre erhalten! Und dann? Dies wäre die von dir geforderte Barzahlung, nichts sagt, dass die Barzahlung vom Käufer in Persohn vor dir stehnd vorgenommen werden muss.


"Barzahlung bei Abholung"

Barzahlung = Zahlungsform, bei der der Schuldner dem Gläubiger Bargeld übergibt. Mit der Übergabe der Zahlungsmittel ist die Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger erfüllt. Zur Barzahlung rechnen: (1) Direkte Übergabe von Bargeld, (2) Bargeldversand mittels Wertbrief, (3) Postanweisung, (4) Wechsel, die bar eingelöst werden.

Die Punkte 2-4 werden von mir nicht akzeptiert, da ich das Geld vom K persönlich entgegennehmen möchte.
K hat deiner Meinung das Recht sich über das geschriebene hinwegzusetzen. Siehe ausführliche Artikelbeschreibung.
Ich habe das recht, den Euro persönlich und nicht über dritte in Form von Postversand o.ä. entgegenzunehmen. Punkt!

VG K.P.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich habe das dem K schon angeboten. Doch besteht der auf erfüllung des Vertrages. <hr size=1 noshade>


Dann soll er sich selber daran halten und die Lampe bei dir abholen.

Das ist vereinbart. Eindeutig.

Sogar wenn er die horrenden VSK übernehmen würde, müsstest du nicht versenden. Das Risiko, daß da ein Transportschaden und neues Theater droht, wäre mir viel zu gross.

Leider ist es gar nicht so leicht, "sauber" aus dem KV rauszukommen, siehe § 323 BGB . Bei einem Querulanten würde ich das sicherheitshalber einhalten, s.o.

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#10
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Über die Bitte kann man jetzt streiten.
Auch darüber, ob das Vorgehen vom K richtig war.

Verbindlich ist jedoch die Barzahlung BEI ABHOLUNG.
Selbst wenn er also einen Brief mit dem Barbetrag senden würde, würde das m.E. nach nicht genügen
Daher würde ich der Sache ganz gelassen entgegen sehen.

Habe leider auch ab und an den Fall gehabt, dass man a) keinen Versand und nur Selbstabholung anbietet (im Artikel wie auch unter Versandangaben) und b) nochmal rot/fett/kursiv schreibt, dass kein Versand angeboten wird.

Und dann kommt nach Auktionsende die Nachricht "Oh, habe das gar nicht gesehen, aber Sie versenden doch bestimmt trotzdem..."

Viele spekulieren auf die bei Ebay angegebene Versandart, um möglichst billig an Gegenstände zu kommen, die bei einem offiziell angebotenen Versand sehrsehr viel teurer wären.
Finde ich nicht ziemlich fair, aber gut, auch der VK muss Acht geben, was er für Versandarten angibt.

Würde mich dem Vorgehen von flawless anschließen. Korrekt verhalten und wenn der K bereit ist den Vertrag nicht einzuhalten und eine 650 km Anfahrt auf sich zu nehmen, um Ihnen den EUR persönlich zu überreichen... dann ist das sein Pech.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
K hat deiner Meinung das Recht sich über das geschriebene hinwegzusetzen.
Sorry aber K setzt sich keineswegs über das von dir geschriebene weg.
Du hast in deiner Beschreibung eine Bitte formuliert, einer Bitte muss man nicht nachkommen! Andernfalls könnte ich jetzt genau so hier schreiben, bitte übergebe mir 1000Euro, aber auch dieser Bitte wirst du wohl nicht nachkommen, sondern dich über diese Bitte hinwegsetzen! Eine Bitte ist nichts verbindliches, sondern lediglich eine Bitte, nicht mehr.

quote:
(1) Direkte Übergabe von Bargeld, (2) Bargeldversand mittels Wertbrief
Punkt 2 müsstest du auch akzeptieren, dies ist auch ein weg der barzahlung, dies sogar direkt an deiner Haustüre!

quote:
Ich habe das recht, den Euro persönlich und nicht über dritte in Form von Postversand o.ä. entgegenzunehmen. Punkt!
Falsch, du kannst K nicht vorschreiben persöhnlich bei dir vorbeizukommen, dies hättest du entweder direkt mit in die Beshreibung als bedingung setzen müssen, oder du musst auch akzeptieren, dass K einen Boten oder ähnliches sendet, jedenfalls kannst du K nicht nachträglich vorschreiben persöhnlich vorbeikommen zu müssen!

Aber du kannst es ja auch auf einen Streit vor gericht ankommen lassen, wird dann halt immer teurer für dich. Du hast nunmal den Fehler begangen, den Versand rauszustreichen, stehe doch einfach mal zu deinem Fehler und schiebe deine Fehler nicht auf andere ab...


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
quote:(1) Direkte Übergabe von Bargeld, (2) Bargeldversand mittels Wertbrief

Punkt 2 müsstest du auch akzeptieren, dies ist auch ein weg der barzahlung, dies sogar direkt an deiner Haustüre!



Die Frage der Zahlung ist doch ein Nebenproblem.

Die Ware muss beim TE abgeholt werden. Wie er zu seinem Geld kommt ist TE herzlich egal, solange die Ware bei ihm abgeholt wird.

Daß das vereinbart ist, geht eindeutig aus der Auktion hervor. Daran wird nicht einmal der weltfremdeste Amsrichter zweifeln.

Die Auktion ist absolut fair, TE hat sich nichts vorzuwerfen, K hat die AB nicht gelesen.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Bitte hin oder her und egal, ob der K die AB gelesen hat oder nicht - es heißt 'Barzahlung bei Abholung '.
Das heißt die Bezahlung ist direkt an den Abholvorgang gekoppelt. Eine reine Barzahlung - ohne Abholung - würde das angegebene Bezahlkriterium nicht erfüllen, ist aber Bestandteil des Kaufvertrages.
So zumindest sehe ich das oder ist dies anders zu interpretieren?


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

@lesen-denken-handeln

quote:
Du hast in deiner Beschreibung eine Bitte formuliert, einer Bitte muss man nicht nachkommen!


Bitte, ist ein Ausdruck der Höflichkeit!

Bitte unterlassen Sie also ihre unqualifizierten Sprüche. Auch eine Form einer Bitte :neck:
Ich habe gegenüber dem K bereits meinen fehler zugegeben und alles zum Versand fertig gemacht.

Ja, ich habe 12,50 Euro investiert und die Lampe entsprechend eingepackt. Damit kann ich leben.

Aber, der Versand erfolgt erst, wenn der K mir den Euro persönlich aushändigt.

Nicht nur über den kostenlosen Versand schreiben, sondern auch mal über die "Barzahlung bei Abholung"

Weiß ich, ob der K überhaupt einen Euro ins Kuvert steckt?

Dieses Risiko gehe ich nicht ein, denn dafür war die Lampe viiiiiel zu teuer und Wertvoll. :devil:

Oh sorry, ich wollte doch nicht mehr lachen :grins:

VG K.P.

P.S.: Der K hat auf jeden Fall noch drei Tage Zeit um mir mein Geld zu geben.
Danach werde ich zum Anwalt gehen. Darauf lass ich es ankommen und werde hier berichten

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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja, ich habe 12,50 Euro investiert und die Lampe entsprechend eingepackt. Damit kann ich leben.

Aber, der Versand erfolgt erst, wenn der K mir den Euro persönlich aushändigt. <hr size=1 noshade>



Wie gesagt: Du wärst nicht zum Versand verpflichtet gewesen. Weshalb du ihm nun auch noch auf deine Kosten den Versand anbietest musst du wissen.

Du kannst aber nun nicht darauf bestehen, daß dir der K den 1 EUR persönlich vorbeibringt. Das dürfte unter das Schikaneverbot des § 226 BGB fallen.

Wenn du ihm freiwillig den Versand, statt der vereinbarten Abholung anbietest, solltest du ihm auch deine Kontonummer nennen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Es wurde heute eine Bewertung abgegeben.

Schaut sie euch mal an. Entweder versteh ich die Auktion nicht, oder ich kann nicht richtig lesen.

Was soll man dazu sagen

VG K.P.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist der Schriftverkehr, den wir hatten.
Ich kann da nichts lesen, das ich noch Versandkosten verlangte.
Aber schaut selber mal, vill. hab ich ja auch Alzheimer
______________________

Von: stephana6247
An: tippetabbi
Betreff: Sonstige: stephana6247 hat eine Nachricht zu Stehlampe aus MessingArtikelnummer 160609723642 gesendet.
Sendedatum: 01.07.11 09:51:49 MESZ



Hallo tippetabbi,

ich habe die lampe mit kostenlosen versand gekauft, nun steht aber bei der Bezahlung, Barzahlung bei Abholung.

Das ich leider nicht machen kann.

Ich bitte Sie mir Ihre Kontoverbindung per ebay mit mir Kontakt aufzunehmen und hoffe wirklich auf eine positive Antwort.

Herzliche Grüße aus Bayern

- stephana6247
______________________________
Von: tippetabbi
An: stephana6247
Betreff: Betreff: Sonstige: stephana6247 hat eine Nachricht zu Stehlampe aus MessingArtikelnummer 160609723642 gesendet.
Sendedatum: 01.07.11 21:04:19 MESZ



Hallo stephana6247,

Hallo stephana,

haben Sie denn nicht die Artikelbeschreibung gelesen?

-----------
Ansonsten...bitte ich Sie nur zu Bieten, wenn wirklich Interesse am Artikel besteht und Sie nach
erfolgreicher Auktion die Lampe in 56759 Kaisersesch abholen können.
-----------------

Ein Versand der Lampe ist leider nicht möglich, da zum einen nicht garantiert werden kann, ob die Lampe auch heil ankommt und
zum anderen der Versand als "Sperrgut" deklariert werden müsste.
Kostenfaktor: 51,30 Euro, ohne Verpackung.

Das einzige was ich Ihnen anbieten kann, ist der Rücktritt vom Kauf.
Schade und ärgerlich für beide Seiten, aber für mich kein Beinbruch.

Grüße aus der Eifel

- tippetabbi
__________________________________________
Von: stephana6247
An: tippetabbi
Betreff: Betreff: Sonstige: stephana6247 hat eine Nachricht zu Stehlampe aus MessingArtikelnummer 160609723642 gesendet.
Sendedatum: 03.07.11 11:09:16 MESZ



Hallo tippetabbi,

ja, schon als ich die lampe gekauft hatte. ist ja auch egal es war klar und deutlich kostenloser versand ganz oben gestanden. das ist doch ABSOLUT irreführend!!!

Ich bezahle jetzt uns Sie senden mir die Lampe!!!.
Mfg.

- stephana6247
____________________________
Von: tippetabbi
An: stephana6247
Betreff: Betreff: Sonstige: stephana6247 hat eine Nachricht zu Stehlampe aus MessingArtikelnummer 160609723642 gesendet.
Sendedatum: 03.07.11 13:11:32 MESZ



Hallo stephana6247,

Hallo Stephana,

gut, wie SIE möchten.

SIE bestehen auf Vertragserfüllung! Ich auch!

Morgen werde ich die Lampe so gut es geht zusammenpacken und für den Versand fertig machen. Kein Problem.

Da Sie ja nur den oberen Teil der Artikelbeschreibung aufmerksam gelesen haben, ist ihnen sicherlich nicht die Zahlungsart
entgangen.

Ich bot Ihnen an, das der Kauf rückgängig gemacht wird. Wäre für mich ja kein Beinbruch. Die eBaykosten hätte ich ja noch verkraftet.

Da sie aber mit mir Erbsen Zählen wollen, bin ich nicht abgeneigt, mitzumachen.

Ich erwarte von Ihnen, zuerst die Zahlung von 1,- (ein) Euro.

Zahlung, wie beschrieben in 56759 Kaisersesch, oder in 56727 Mayen (und damit komme ich ihnen noch entgegen)

Erst DANACH werde ich den Artikel bei der Post aufgeben.

Vorsorglich werde ich mich an eBay wenden und mir dort Rat einnehmen, wie in diesem Fall weiter zu verfahren ist.

Auf jeden Fall haben Sie mir in ihrer letzten Post bestätigt, das Sie die Artikelbeschreibung gelesen haben. Danke

Bei der Gebotsabgabe ist ihnen ja dann sicherlich auch dieser Text ins Auge gesprungen:

Wenn Sie auf „Gebot bestätigen" klicken, und Höchstbietender sind, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein. Bitte lesen Sie die Artikelbeschreibung vollständig, bevor Sie Ihr Gebot abgeben. Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot, insbesondere Artikelbezeichnung und -beschreibung.

- tippetabbi
_____________________________________
VG K.P

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-- Editiert am 06.07.2011 23:23

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meiner Meinung nach ist klar zu erkennen, dass es sich beim kostenlosen Versand um einen Irrtum handelt. Dies lässt sich auch durch den Text im Angebot beweisen. Deshalb käme eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums nach § 119 BGB in Betracht.
<hr size=1 noshade>



Ich denke nicht. Wenn man sich die Auktion, die AB unbefangen durchliest, kommt man zum Ergebnis, daß Abholung der Ware vereinbart wurde.

Bloß weil TE jetzt freiwillig verschicken möchte, entsteht kein Anfechtungsgrund.

Den kostenlosen Versand hat er nachträglich, nach der Auktion per Mail mit K vereinbart, das ist sicher nicht anfechtbar.

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-- Editiert am 07.07.2011 11:56

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Deshalb kann der Anbieter doch nach BGB anfechten.


Leider nein. Anfechten kann man nur Willenserklärungen, d.h. hier Angebot bzw. Annahme.

Das Angebot ist ja unproblematisch dahin auszulegen "nur Abholung". Von daher kommt eine Anfechtung gar nicht in Betracht.

Den offensichtlich falschen, sinnlosen Zusatz zum Angebot "kostenloser Versand" kann man nicht anfechten. Das ist keine eigenständige WE, sondern sinnloser Bestandteil des Angebots.

Ist hier a.E. egal, kann aber mal wichtig werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry, das ich dieses Thema nochmal aufgreifen muß.

Ich hatte in der Zwischenzeit vom K eine negativ Bewertung mit dem Hinweis: VK verlangt plötzlich Versandkosten und Abholung.
Dagegen bin ich bei ebay erfolgreich angegangen, da noch keine Zahlung erfolgte.
Das ebay Sicherheitsteam entfernte die negative Bewertung mit folgendem Schriftsatz:
-----------
Sehr geehrter Herr

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter.

In der Artikelbeschreibung haben Sie angegeben, dass der Artikel selbst
abgeholt werden muss. In der Bewertung bemängelt Ihr Käufer die
Selbstabholung oder Versandkosten. Ich kann aus Ihrer Sicht
nachvollziehen, dass Sie die Bewertung als ungerechtfertigt empfinden,
weil eindeutig die Versandart angegeben war.

Aus diesem Grund habe ich die komplette Bewertung entfernt.
-----

So, nun steht also immer noch die Barzahlung bei Abholung im Raum...
Ich habe nach wie vor kein Problem damit, wenn der KV rückgängig gemacht wird und dies dem K gegenüber mehrfach mitgeteilt. Ich habe mich mehrfach dafür Entschuldigt, das bei der Einstellung Kostenloser Versand raus kam, da ich nicht richtig Nachgeschaut habe. Auch habe ich mehrfach geschrieben, das die Lampe den Transport nicht überleben wird....leider keine Reaktion.
Doch bekomme ich täglich Post vom K der die Lampe unbedingt zugeschickt haben will.
Im letzten Schreiben legte er mir nahe, das seine Kusine Anwältin ist und die sich der Sache annehmen wird, wenn ich bis zum 25.07. ihm nicht zusage, das ich die Lampe verschicke.
Ich Verstehe das alles nicht mehr. Ist denn hier die Barzahlung bei Abholung nicht mehr relevant?

Ich brauchte da noch mal ein paar Meinungen.
Wie lange muß ich denn nun noch die Lampe aufbewahren?
Bei mir kommt eimal die Woche der Schrotthändler vorbei und ich möchte das Teil los werden.

VG K.P.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Soeben kam schon wieder Posr per email.

hier, bitte zum Nachlesen:

Hallo ich habe mich nun kundig gemacht und setzte Ihnen eine Frist die Lampe bis zum 29.7.2011 zu liefern. Nach Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB sind Sie verpflichtet, mirn die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Natürlich werde ich meinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen,
und werde auf Herausgabe der Ware Sie verklagen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Email, ansonsten werde ich Ihre Anschrift bei Ebay erfragen und es auf den üblichen Weg mit Einschreiben mit Rückschein vollziehen.

Nach Ablauf der Frist gebe ich nun die Angelegenheit unverzüglich meiner Anwältin und werde das ganze Prozederre durchziehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Auch habe ich mehrfach geschrieben, das die Lampe den Transport nicht überleben wird

Das ist natürlich kein Argument den Versand zu verweigern, die Lampe muss halt entsprechend verpackt werden.



Ansonsten war 'Abholung' vereinbart, wie das der Käufer gestaltet bleibt ihm überlassen.
Er kann ja auch ein entsprechendes Transportunternehmen beauftragen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Auf keinen Fall die Lampe entsorgen! Der KV besteht auch weiterhin.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
recht-ist-recht
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Also hier eine recht einfache Lösung für den Käufer: Er beauftragt DHL mit der Abholung des Pakets, sendet den Euro Ihnen als Brief zu.
Er hat für die Abholung gesorgt (die er selbstverständlich bezahlen muss) und Sie haben Ihren Teil auch erfüllt (Herausgabe der Ware bei erfolgter Zahlung).

Noch einmal zu §119 BGB : Natürlich kann er auch hier zutreffen. Der Verkäufer hat eine Erklärung abgegeben, die er eigentlich nicht abgeben wollte (kostenloser Versand, er meinte aber eigentlich Selbstabholung). Nach §122 BGB ist er dann zwar dazu angehalten Schadensersatz zu leisten, aber nur für entstandene Kosten (keine).

Sie sollten also erklären, dass Sie nach §142 BGB den Kaufvertrag anfechten mit der Begründung von §119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Nach §142 BGB Absatz 2 "Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen."
sollte klar sein, dass dem Käufer keinerlei rechtskräftige Mittel zur Verfügung stehen.

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-- Editiert am 04.08.2011 19:01

0x Hilfreiche Antwort

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