Versandhaus storniert einfach Bestellung
Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen bzgl. Versandhäuser und Kaufverträge im Web. Konkret dreht es sich um folgendes:
Ich habe in einem Versandhaus einen Artikel sehr günstig erstanden. Ich habe dazu auch eine Bestellbestätigung per eMail erhalten. Nach dem ich das Geld überwiesen habe, stand in der Geldeingangs-Bestätigung jedoch ein ganz anderer Artikel. Als ich mich daraufhin an das Versandhaus gewandt habe, wurde mir gesagt, dass der Artikel, den ich ursprünglich bestellt hatte durch einen Fehler entstanden ist und dass sie meine Bestellung nun leider stornieren müssen.
Ich frage mich jetzt, ob das so okay ist. Also ob ein Versandhaus einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn ihnen irgendetwas nicht passt. In der eMail vom Versandhaus stand desweiteren, dass zu dem Zeitpunkt noch kein Kaufvertrag zustande gekommen sei.
In den AGBs zum Versandhaus steht jedoch:
"Die Bestellung einer Ware durch den Käufer stellt ein Vertragsangebot im Sinne des
§ 145 BGB dar. -Versandhaus- wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, dieses Vertragsangebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email anzunehmen."
In meinen Augen ist dadurch doch ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, da ich, wie schon erwähnt, eine Bestellbestätigung erhalten habe.
Es wäre schön, wenn mich jemand diesbezüglich mal aufklären könnte.
Danke im Voraus,
alley
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-- Editiert am 14.02.2011 13:40
von alley am 14.02.2011 13:38
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>Versandhaus storniert einfach Bestellung
Ich weis gerade nicht genau, ob wir von der selben Sache sprechen. Du schreibst ja immer was von "abändernde Bestellung" und ich verstehe nicht genau was da genau damit meinst.
Ich möchte halt nur wissen, ob nach Bestellung eines Artikels und erhalten einer Bestätigungs-eMail zu diesem Artikel, ein
Kaufvertrag für diesen Artikel zustande gekommen ist. Den anderen "neuen" Artikel jetzt einfach außen vor gelassen.
Ansonsten verstehe ich folgende Punkt aus den AGBs halt nicht:
"Die Bestellung einer Ware durch den Käufer stellt ein Vertragsangebot im Sinne des
§ 145 BGB dar. -Versandhaus- wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, dieses Vertragsangebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email anzunehmen."
-- Editiert am 14.02.2011 16:42
von alley am 14.02.2011 16:38
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>Versandhaus storniert einfach Bestellung
Die Auftragsbestätigung gab es zu dem ursprünglichen, "alten" Artikel und sie sah ungefähr wie folgt aus:
Hallo -mein name-,
hiermit bestätigen wir folgende Bestellung:
...
In dieser Bestätigungsmail stand definitv der ursprüngliche, "alte" Artikel, den ich auch haben möchte.
-- Editiert am 14.02.2011 18:39
von alley am 14.02.2011 18:37
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>Versandhaus storniert einfach Bestellung
Die eMail sah für mich ganz eindeutig wie eine Bestellbestätigung aus, auch wenn sie automatisch generiert wurde. Nach dieser mail habe ich auch bis auf die Nachricht, dass mein Geld überwiesen wurde, keine weiteren eMails erhalten. Hätte ich das Versandhaus nicht darauf aufmerksam gemacht, dass in der Überweisungsbestätigung (2. eMail) der falsche Artikel gelistet wurde, hätte ich diesen wahrscheinlich nun auch schon erhalten (ohne weitere Bestätigungsmails).
Ich habe die Mail mal hier hochgeladen:
http://pastebin.com/gL5PKyGT -----------------
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von alley am 14.02.2011 19:40
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